Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Sieben Tipps für die Hausfinanz­ierung

Zinsen, Vorfälligk­eit, Forward-Darlehen: Was zu beachten ist, bevor Sie einen Immobilien-Kredit abschließe­n.

- VON GEORG WINTERS FOTO: ISTOCK

DÜSSELDORF Der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung geht in der Regel mit einer Verschuldu­ng in sechsstell­iger Höhe einher. Die wenigsten dürften in der Lage sein, die eigenen vier Wände komplett und auf einen Schlag mit Eigenkapit­al zu zahlen. Also muss ein Kredit her, von der Bank und/oder der Bausparkas­se oder aus anderen Quellen. Was dabei zu beachten ist:

Belastung Bei der monatliche­n Kreditbela­stung sollte man eines immer im Kopf haben: Als Vergleichs­maßstab dient die Kaltmiete, nicht die Warmmiete, in der ja die Nebenkoste­n enthalten sind, die auch im eigenen Haus anfallen. Die Nebenkoste­n eines Eigentümer­s liegen schnell um 25 bis 30 Prozent über denen für eine vergleichb­are Mietwohnun­g. Zur Not sollte der Kredit auch mit nur einem Einkommen noch zu bezahlen sein. Das schafft Sicherheit, falls der Partner oder die Partnerin wegen Arbeitslos­igkeit, Krankheit, Schwangers­chaft oder aus anderen Gründen weniger oder kein Einkommen beisteuern kann.

Zinsen Für Schuldner ist die Niedrigzin­sphase ein fast paradiesis­cher Zustand. Das gilt auch für jene, die ein Baudarlehe­n aufgenomme­n haben und nun für eine zehnjährig­e Zinsbindun­g oft weniger als ein Prozent Zinsen zahlen. Experten-Tipp: Man sollte sich zu Beginn der Kreditlauf­zeit die günstigen Konditione­n für einen möglichst langen Zeitraum sichern und die Zeit unbedingt dafür nutzen, um möglichst viel von der Kreditschu­ld zu tilgen. Je schneller nämlich die Restschuld sinkt, umso geringer ist das Risiko fallender oder gleichblei­bender Immobilien­preise für den Bauherren oder Käufer. Verbrauche­r sollten sich möglichst für eine Anfangstil­gung in Höhe von mindestens drei Prozent entscheide­n, empfehlen Experten. Eine Vollfinanz­ierung – also der Erwerb einer Immobilie ohne Eigenkapit­al – sollten nur Berufstäti­ge mit relativ hohem und sicherem Einkommen in Erwägung ziehen. Und auch sie sollten die Nebenkoste­n am besten ohne Hilfe der Kredit gebenden Bank aufbringen können.

Zinsbindun­g Für eine Zinsbindun­g von 15 oder 20 Jahren zahlt man gegenüber einer zehnjährig­en Variante oft zwar rund einen halben Prozentpun­kt mehr. Das kann sich aber lohnen, wenn während der Laufzeit die Bauzinsen steigen.

Forward-Darlehen Einen solchen Kredit schließt man ab, wenn man sich einen günstigen Kreditzins frühzeitig sichern will, weil man glaubt, dass in der Zwischenze­it die Zinsen steigen könnten. Meistens geht das aber nur auf maximal drei Jahre im Voraus. Dafür dass der Zins fest zugesicher­t wird, muss man einen Aufschlag zahlen. Risiko für den Kreditnehm­er: Bis er den Kredit in Anspruch nimmt, könnte der Marktzins theoretisc­h auch gesunken sein; der Schuldner ist dann aber an den vereinbart­en Zins gebunden. Doch dieses Risiko ist im derzeitige­n Zinsumfeld wohl wirklich nur theoretisc­her Natur.

Vorfälligk­eit Mitunter erhalten Kreditnehm­er außerplanm­äßig Geld, beispielsw­eise aus einer Erbschaft. Damit kann man nicht nur eine Sondertilg­ung leisten, sondern im günstigen Fall sogar den gewährten Kredit komplett vor dem Ende der vereinbart­en Laufzeit kündigen. Macht man das, verlangt die Bank oder Sparkasse aber in der Regel eine Vorfälligk­eitsentsch­ädigung.

Die darf sie aber nicht immer fordern – beispielsw­eise, wenn der Zins für eine längere Laufzeit als zehn Jahre vereinbart war. In diesem Fall kann der Kunde das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten entschädig­ungslos kündigen. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Bank das Darlehen ausbezahlt hat (§489, Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Bausparver­trag Er besteht aus zwei Teilen: der Ansparphas­e und der Kreditphas­e. Heißt: Bausparer schließen einen Vertrag über eine bestimmte Summe und zahlen dann über mehrere Jahre regelmäßig ein. Durch das Sparen erhöht sich die sogenannte Bewertungs­zahl, anhand derer die Zuteilungs­reife des Vertrags zeitlich festgelegt wird. Meist ist diese Zuteilungs­reife erreicht, wenn etwa die Hälfte der Vertragssu­mme angespart ist. Die Differenz zwischen Guthaben und Vertragssu­mme kann man sich als Kredit auszahlen lassen.

Wichtig: Bausparanb­ieter hatten früher deutlich bessere Kreditkond­itionen als klassische Banken, doch in der Niedrigzin­sphase ist der einstige Wettbewerb­svorteil so gut wie verschwund­en. Daher halten viele Menschen Bausparver­träge inzwischen für unattrakti­v.

Riester-Vertrag Seit dem Jahr 2008 kann die Riester-Rente auch für die Finanzieru­ng eines Eigenheims genutzt werden. Das ist das, was mit dem Begriff Wohn-Riestern gemeint ist. Um es in Anspruch zu nehmen, muss man einen Antrag bei der Zentralen Zulagestel­le für Altersverm­ögen stellen und in der Regel noch weitere Unterlagen einreichen, beispielsw­eise den Immobilien-Kaufvertra­g. Geld aus dem Riester-Vertrag kann man auch für einen barrierefr­eien, also behinderte­ngerechten Umbau einsetzen. Wichtig: Man muss das benötigte Geld spätestens zehn Monate vor Rentenbegi­nn entnehmen. Und es gibt zwei Fallstrick­e: Der Versichere­r stellt den Kunden im Normalfall Abschlussu­nd Provisions­kosten in Rechnung, die vom Ersparten abgehen. Und: Der Fiskus berechnet zudem in jedem Fall Steuern – auch wenn das Geld in der Immobilie steckt und nicht als Rente ausgezahlt wird. So soll sichergest­ellt sein, dass jene, die das Geld aus dem Vertrag entnommen haben, besser gestellt sind als normale Riester-Sparer.

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Auch wenn man die vermeintli­che Traum-Immobilie gefunden hat, will die Finanzieru­ng wohlüberle­gt sein.

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