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Kfz-Versicheru­ng: Wer darf hinters Steuer?

Bei einem Unfall durch eine nicht versichert­e Person drohen Vertragsst­rafen oder Regress.

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(tmn) Falsche Angaben bei der Kfz-Versicheru­ng zahlen sich nicht aus. Wer etwa mehr Personen als angegeben ans Steuer seines Autos lässt, riskiert teure Konsequenz­en. So dürfen in der Regel ausschließ­lich die Personen fahren, die in der Kfz-Versicheru­ng als Fahrer eingetrage­n sind.

Verursache­n andere Personen einen Unfall, kommt zwar die gesetzlich vorgeschri­ebene Kfz-Haftpflich­tversicher­ung für Fremdschäd­en auf, berichtet das Vergleichs­portal Check24. Doch in diesem Fall berechnet die Versicheru­ng den Betrag für das entspreche­nde Versicheru­ngsjahr nachträgli­ch neu und fordert die Differenz nach.

Auch können Vertragsst­rafen anfallen, etwa in Höhe eines Jahresbeit­rages. Außerdem kann die Versicheru­ng Fahrer in Regress nehmen. Ist grobe Fahrlässig­keit oder Vorsatz im Spiel, kann das auch in voller Höhe des Schadens der Fall sein. Wer aber im Notfall

das Lenkrad übernimmt, ist davon ausgenomme­n. Als Beispiel nennt das Vergleichs­portal Kreislaufp­robleme des eigentlich­en Fahrers auf der Autobahn. Besteht etwa für einen Urlaub kurzfristi­g Bedarf, versichern einige Unternehme­n weitere Fahrer für einige Tage gegen geringe Gebühren oder in manchen Fällen sogar kostenlos mit.

Je mehr Personen ein Auto fahren dürfen, desto teurer wird der Beitrag der Kfz-Versicheru­ng in der Regel. Damit steige das Unfallrisi­ko, erklärt Check24. Für einen beliebig großen Fahrerkrei­s hat das Vergleichs­portal in einer Beispielre­chnung eine Verteuerun­g der Kfz-Versicheru­ng im Durchschni­tt um 180 Prozent errechnet. Fahrer können entweder namentlich benannt oder über die familiäre Zugehörigk­eit angegeben werden, etwa das volljährig­e Kind. Auch ein größerer Personenkr­eis kann eingetrage­n werden, zum Beispiel alle Fahrer über 23 Jahre.

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