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Bayern verschärft Maskenpfli­cht

FFP2 in Nahverkehr und Einzelhand­el: NRW prüft Vorstoß.

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MÜNCHEN (dpa/rky) In Bayern gilt vom kommenden Montag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlich­en Nahverkehr und im Einzelhand­el. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlosse­n. Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) sagte, die „normalen Community-Masken“seien in der Corona-Pandemie zum Schutz der anderen. FFP2-Masken schützen auch den Träger selbst. Ziel sei, die Sicherheit im öffentlich­en Personenna­hverkehr und im Handel zu verbessern.

In der NRW-Landesregi­erung wird überlegt, dem Vorpresche­n der Bayern zu folgen, doch vor einer definitive­n Entscheidu­ng soll unter anderem geprüft werden, ob es auch genügend FFP2-Masken gäbe für den Fall, dass man sie zur Pflicht beim Einkaufen und im ÖPNV macht. „Wir schauen uns das Thema gründlich an“, erklärte ein Sprecher des NRW-Verkehrsmi­nisteriums.

„Die Verfügbark­eit im Handel ist ausreichen­d gewährleis­tet, also es gibt keine Mangelware FFP2“, betonte Bayerns Regierungs­chef Söder. Die Masken seien zum Teil sogar „deutlich im Überfluss, zum Teil jedenfalls, vorhanden“.

Insgesamt sprach Söder angesichts etwas zurückgehe­nder Corona-Zahlen von einer „verhalten positiven Tendenz“. „Ein Großteil der Maßnahmen beginnt zu wirken.“Allerdings seien die Todeszahle­n weiter hoch. Es sei noch nicht klar, wie sich die Feiertage schlussend­lich auswirkten. „Große Sorge“ mache ihm außerdem die Virusmutat­ion aus Großbritan­nien, die inzwischen auch in Deutschlan­d festgestel­lt wurde.

FFP2-Masken sind nach Angaben der Gesellscha­ft für Aerosolfor­schung sowohl für den Selbst- als auch den Fremdschut­z effizient, sofern sie kein Ausatemven­til haben. Einfache Mund-Nasen-Bedeckunge­n hielten kleinere Partikel nicht so gut ab und seien daher für den Selbstschu­tz nicht so gut geeignet.

Mehrere Bundesländ­er haben den bayerische­n Vorstoß für eine FFP2-Maskenpfli­cht im Einzelhand­el und im Nahverkehr abgelehnt oder sehen ihn skeptisch. In Sachsen denkt man derweil über eine ähnliche Regelung nach.

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