Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mangelnde Bodenhaftung
Kardinal Woelki
Diese Verdrehungen von bekannten Tatsachen empören alle Christen, und man fragt sich, für wie blöd hält der Kardinal seine Zuhörer? Unsere Kinder lernen im Religionsunterricht, man macht eine Gewissenserforschung, wenn man einen groben Fehler gemacht hat. Der Kardinal lässt ein neues Gutachten erstellen, bis dann eines zu seinen Vorstellungen passt. Wer soll diesem Mann noch Ehrlichkeit abnehmen? Das Bodenpersonal Gottes macht uns die Kirche kaputt. Oder hat so ein Kardinal überhaupt keine Bodenhaftung mehr? Hoffentlich geht diesmal eine Nachricht nach Rom.
Doris Summerer per E-Mail Thema beauftragt wurde, fest, dass „bereits im Vorfeld zwei unterschiedliche sehr renommierte Kanzleien, die im Äußerungsrecht tätig sind, mit einer Prüfung dieses (gestoppten) Gutachtens unter äußerungsrechtlichen Aspekten beauftragt waren. Da ging es um die Frage, ob man dieses Gutachten, so wie es ist, überhaupt veröffentlichen kann.“Beide Kanzleien seien unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass das gestoppte Münchner Gutachten nicht veröffentlicht werden könne. Begründung: Nach Ansicht der Äußerungsrechtler „wurde dort mit Spekulationen gearbeitet und einzelne Personen (haben) Schuldzuweisungen erhalten, ohne dass diese aufgrund von Fakten belegt werden konnten“. Dass sich Kardinal Woelki bei seiner Entscheidung an dieser Expertenmeinung orientiert haben dürfte, liegt nahe. Also wohl keine einsame Entscheidung des Kardinals, aus welchen Gründen auch immer!
Dr. iur. Hansjörg Döpp Düsseldorf
Stadt Hamburg war in der Tagesschau sogar dabei zu sehen, wie er eine geimpfte alte Dame im Rollstuhl vor die Tür fuhr. Er sah nicht gerade zufrieden dabei aus. Zum Glück sieht es so aus, als würden sich diese Fehler vom Oktober in der aktuellen Situation nicht noch einmal wiederholen. Das legen zumindest die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) jetzt im Januar nahe.
Willi Schlinkert Krefeld schneller Reaktion sowie Beobachtungen aus der Nachbarschaft wurden sogenannte Abholer tatsächlich vor Gericht gebracht. Für die Professionalität der Tatabläufe mag sprechen, dass dem Gericht die Beweislage zu einer Verurteilung letztlich leider nicht ausreichte. Was die befassten Kriminalbeamten allerdings wirklich erstaunte: dass sich bei Gericht niemand darüber Gedanken machte, wie ansonsten mittellose Angeklagte (zwecks Haftverschonung) in der Lage waren, eine erhebliche Kaution zu stellen. Im Rahmen der Clankriminalität war es – was man so hörte oder las – gerne geübte Handhabung, befassten Ermittlern anonym Fotos von einzelnen Familienangehörigen als Drohung zukommen zu lassen. Die nun offenbar erfolgreiche Trockenlegung dieses (einen?) Sumpfes setzte somit neben dem Mut und der Akribie vieler Beteiligter vermutlich auch politischen Willen voraus. Wie schön, dass ein solcher