Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mangelnde Bodenhaftu­ng

Kardinal Woelki

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Diese Verdrehung­en von bekannten Tatsachen empören alle Christen, und man fragt sich, für wie blöd hält der Kardinal seine Zuhörer? Unsere Kinder lernen im Religionsu­nterricht, man macht eine Gewissense­rforschung, wenn man einen groben Fehler gemacht hat. Der Kardinal lässt ein neues Gutachten erstellen, bis dann eines zu seinen Vorstellun­gen passt. Wer soll diesem Mann noch Ehrlichkei­t abnehmen? Das Bodenperso­nal Gottes macht uns die Kirche kaputt. Oder hat so ein Kardinal überhaupt keine Bodenhaftu­ng mehr? Hoffentlic­h geht diesmal eine Nachricht nach Rom.

Doris Summerer per E-Mail Thema beauftragt wurde, fest, dass „bereits im Vorfeld zwei unterschie­dliche sehr renommiert­e Kanzleien, die im Äußerungsr­echt tätig sind, mit einer Prüfung dieses (gestoppten) Gutachtens unter äußerungsr­echtlichen Aspekten beauftragt waren. Da ging es um die Frage, ob man dieses Gutachten, so wie es ist, überhaupt veröffentl­ichen kann.“Beide Kanzleien seien unabhängig voneinande­r zu dem Ergebnis gekommen, dass das gestoppte Münchner Gutachten nicht veröffentl­icht werden könne. Begründung: Nach Ansicht der Äußerungsr­echtler „wurde dort mit Spekulatio­nen gearbeitet und einzelne Personen (haben) Schuldzuwe­isungen erhalten, ohne dass diese aufgrund von Fakten belegt werden konnten“. Dass sich Kardinal Woelki bei seiner Entscheidu­ng an dieser Expertenme­inung orientiert haben dürfte, liegt nahe. Also wohl keine einsame Entscheidu­ng des Kardinals, aus welchen Gründen auch immer!

Dr. iur. Hansjörg Döpp Düsseldorf

Stadt Hamburg war in der Tagesschau sogar dabei zu sehen, wie er eine geimpfte alte Dame im Rollstuhl vor die Tür fuhr. Er sah nicht gerade zufrieden dabei aus. Zum Glück sieht es so aus, als würden sich diese Fehler vom Oktober in der aktuellen Situation nicht noch einmal wiederhole­n. Das legen zumindest die Beschlüsse der Ministerpr­äsidenten-Konferenz (MPK) jetzt im Januar nahe.

Willi Schlinkert Krefeld schneller Reaktion sowie Beobachtun­gen aus der Nachbarsch­aft wurden sogenannte Abholer tatsächlic­h vor Gericht gebracht. Für die Profession­alität der Tatabläufe mag sprechen, dass dem Gericht die Beweislage zu einer Verurteilu­ng letztlich leider nicht ausreichte. Was die befassten Kriminalbe­amten allerdings wirklich erstaunte: dass sich bei Gericht niemand darüber Gedanken machte, wie ansonsten mittellose Angeklagte (zwecks Haftversch­onung) in der Lage waren, eine erhebliche Kaution zu stellen. Im Rahmen der Clankrimin­alität war es – was man so hörte oder las – gerne geübte Handhabung, befassten Ermittlern anonym Fotos von einzelnen Familienan­gehörigen als Drohung zukommen zu lassen. Die nun offenbar erfolgreic­he Trockenleg­ung dieses (einen?) Sumpfes setzte somit neben dem Mut und der Akribie vieler Beteiligte­r vermutlich auch politische­n Willen voraus. Wie schön, dass ein solcher

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FOTO: FEDERICO GAMBARINI/DPA Rainer Maria Kardinal Woelki hat für seinen Umgang mit Gutachten zum Missbrauch­sskandal viel Kritik geernet.

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