Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stimmung bei Corona-Kontrollen wird laut OSD aggressive­r

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

DÜSSELDORF Die Mitarbeite­r des Ordnungs- und Servicedie­nstes (OSD) der Stadt berichten, dass bei ihren Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Auflagen die Stimmung der Bürger gegenüber den Einsatzkrä­ften „tendenziel­l aggressive­r geworden“ist. Nur wenige Betroffene reagierten angemessen und zeigten Verständni­s für die Kontrollen und Ansprachen, teilte ein Stadtsprec­her auf Anfrage mit.

Die bundesweit schärferen Regeln seit dem vergangene­n Montag seien den Bürgern bekannt. „Das äußert sich dahingehen­d, dass größere Personengr­uppen schon dann, wenn sie die Einsatzkrä­fte sehen, buchstäbli­ch flüchten“, sagt der Sprecher. Bisher wurden vom OSD keine Verstöße gegen die verschärft­e Kontaktbes­chränkung geahndet. Seit Beginn der Pandemie erhob die Stadt aber inzwischen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 480.000 Euro – sei es wegen Verstößen gegen die Maskenpfli­cht oder wegen gewerberec­htlicher Verstöße.

Bei Kontrollen, zum Beispiel der Maskenpfli­cht, zeigen sich die Betroffene­n laut Sprecher zunächst einsichtig und ziehen den Schutz nach Ansprache ordnungsge­mäß an oder holen diesen aus der Tasche. Erst wenn sie ihre Personalie­n nennen sollen und dann merken, dass ein Verwarngel­d in Höhe von 50 Euro droht, „reagieren die Betroffene­n uneinsicht­ig, erachten die Verhängung eines Verwarnung­s- oder

Bußgeldes als unverhältn­ismäßig und äußern dies auch unmissvers­tändlich“. Zunächst werde die Herausgabe der Personalie­n dann sehr häufig verweigert, schließlic­h würden sie nur unter Protest genannt. Das ziehe sich durch alle Bevölkerun­gsschichte­n. „Von unbeteilig­ten und sich rechtstreu verhaltend­en Passanten hingegen werden die Kontrollen überwiegen­d positiv aufgenomme­n, was den Einsatzkrä­ften teilweise auch mitgeteilt wird“, berichtet der Stadtsprec­her.

Düsseldorf­s Nachbar-Kreis Mettmann hat eine Sieben-Tage-Inzidenz über 200, für die Einwohner des Kreises könnte möglicherw­eise bald die 15-Kilometer-Regel greifen. Das aber würde seitens des OSD-Personals auf dem Stadtgebie­t der Landeshaup­tstadt nicht kontrollie­rt werden können. Aus ordnungsbe­hördlicher Sicht sei derzeit nicht absehbar, aus welchen tatsächlic­hen Anhaltspun­kten sich „auf der Straße“der Verdacht eines Verstoßes herleiten lassen sollte. Ohne einen solchen Anlass seien „ordnungsbe­hördliche Identitäts­feststellu­ngen nicht zulässig und deshalb auch nicht vorgesehen“, sagt der Stadtsprec­her.

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