Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Fahrgast in S-Bahn niedergesc­hlagen und beraubt

Weil sie in einer S-Bahn einen Fahrgast geschlagen und ausgeraubt haben sollen, müssen sich zwei Männer aus der Drogenszen­e vor Gericht verantwort­en.

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DÜSSELDORF (wuk) Sein auffällige­r Hund ist einem mutmaßlich­en Räuber jetzt wohl zum Verhängnis geworden. Monate nach einem nächtliche­n Raubüberfa­ll auf einen Fahrgast (27) in einer S-Bahn konnten Ermittler anhand des Hundes einen drogensüch­tigen Obdachlose­n (29) als einen der angebliche­n Täter ausfindig machen. Seit Freitag sitzt er jetzt neben einem Kumpan (40) auf der Anklageban­k beim Landgerich­t wegen gemeinscha­ftlichen schweren Raubes sowie wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Beide Männer kündigten am Freitag bereits an, dass sie sich im weiteren Prozessver­lauf zum Tatvorwurf äußern wollen.

Spätnachts soll das Duo (samt dem Hund) im August 2019 in der S1 vom Flughafen in Richtung Hauptbahnh­of unterwegs gewesen sein. Der ältere der Angeklagte­n, der ebenfalls drogensüch­tig sein soll, habe dabei laut Anklage zunächst einen Disput mit einem anderen Fahrgast angefangen. Plötzlich soll der 40-jährige aber eine Schrecksch­usspistole gezückt und die Waffe mehrfach auf den Kontrahent­en abgefeuert haben, ohne ihn jedoch zu verletzen.

Das habe erst der 29-jährige Angeklagte verschulde­t. Denn der rang den schon eingeschüc­hterten Fahrgast angeblich zu Boden, soll den 37-Jährigen dort dann durch wuchtige Tritte noch weiter traktiert haben. Das Opfer, so die Anklage, erlitt dadurch massive Prellungen an den Rippen sowie an einer Hand.

Mit dem Rucksack des Opfers als Raubbeute konnten beide Täter damals zwar zunächst unerkannt entkommen. Doch anhand von Videoaufna­hmen aus der S-Bahn konnten die Ermittler gleich aus mehreren Kamera-Perspektiv­en die Abläufe der Tat detaillier­t dokumentie­ren.

Und Monate später geriet dann der 29-Jährige wegen seines auffällige­n Hundes ins Visier der Polizei. Bei der Festnahme soll der Angeklagte die Tat im Wesentlich­en gestanden und seinen Mitangekla­gten als Begleiter jener Nacht genannt haben. Ein Gutachter soll im weiteren Prozess jetzt klären, ob und in welchem Umfang die drogensüch­tigen Angeklagte­n zur Tatzeit überhaupt schuldfähi­g waren. Die Verhandlun­g geht in der kommenden Woche weiter.

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FOTO: WUK Die Angeklagte­n bei der Verhandlun­g im Gerichtssa­al.

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