Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Fahrgast in S-Bahn niedergeschlagen und beraubt
Weil sie in einer S-Bahn einen Fahrgast geschlagen und ausgeraubt haben sollen, müssen sich zwei Männer aus der Drogenszene vor Gericht verantworten.
DÜSSELDORF (wuk) Sein auffälliger Hund ist einem mutmaßlichen Räuber jetzt wohl zum Verhängnis geworden. Monate nach einem nächtlichen Raubüberfall auf einen Fahrgast (27) in einer S-Bahn konnten Ermittler anhand des Hundes einen drogensüchtigen Obdachlosen (29) als einen der angeblichen Täter ausfindig machen. Seit Freitag sitzt er jetzt neben einem Kumpan (40) auf der Anklagebank beim Landgericht wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes sowie wegen gefährlicher Körperverletzung. Beide Männer kündigten am Freitag bereits an, dass sie sich im weiteren Prozessverlauf zum Tatvorwurf äußern wollen.
Spätnachts soll das Duo (samt dem Hund) im August 2019 in der S1 vom Flughafen in Richtung Hauptbahnhof unterwegs gewesen sein. Der ältere der Angeklagten, der ebenfalls drogensüchtig sein soll, habe dabei laut Anklage zunächst einen Disput mit einem anderen Fahrgast angefangen. Plötzlich soll der 40-jährige aber eine Schreckschusspistole gezückt und die Waffe mehrfach auf den Kontrahenten abgefeuert haben, ohne ihn jedoch zu verletzen.
Das habe erst der 29-jährige Angeklagte verschuldet. Denn der rang den schon eingeschüchterten Fahrgast angeblich zu Boden, soll den 37-Jährigen dort dann durch wuchtige Tritte noch weiter traktiert haben. Das Opfer, so die Anklage, erlitt dadurch massive Prellungen an den Rippen sowie an einer Hand.
Mit dem Rucksack des Opfers als Raubbeute konnten beide Täter damals zwar zunächst unerkannt entkommen. Doch anhand von Videoaufnahmen aus der S-Bahn konnten die Ermittler gleich aus mehreren Kamera-Perspektiven die Abläufe der Tat detailliert dokumentieren.
Und Monate später geriet dann der 29-Jährige wegen seines auffälligen Hundes ins Visier der Polizei. Bei der Festnahme soll der Angeklagte die Tat im Wesentlichen gestanden und seinen Mitangeklagten als Begleiter jener Nacht genannt haben. Ein Gutachter soll im weiteren Prozess jetzt klären, ob und in welchem Umfang die drogensüchtigen Angeklagten zur Tatzeit überhaupt schuldfähig waren. Die Verhandlung geht in der kommenden Woche weiter.