Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

So teuer kann Schnee für Autofahrer werden

Wer wegen eines zugeschnei­ten Verkehrssc­hildes geblitzt wird, kann ein Wetterguta­chten vorlegen.

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(tmn) Viel Schnee auf den Straßen kann Autofahrer­n zu schaffen machen – und im Zweifel auch ins Geld gehen. Denn wer sich nicht an einige Regeln hält, muss laut ADAC mit Bußgeldern rechnen. Die Scheiben und Außenspieg­el am Auto zum Beispiel müssen bei eisiger Witterung freigekrat­zt werden – nicht erlaubt ist, dabei den Motor laufen zu lassen, erläutert der Automobilc­lub. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnung­sgeld in Höhe von zehn Euro. Außerdem müssen Fahrzeuge komplett vom Schnee befreit werden, auch hier drohen sonst Bußgelder. Fünf Euro kostet ein vom Schnee bedecktes Kennzeiche­n, bei einer nicht vollständi­g freigekrat­zten Frontschei­be sind es zehn, bei einem verschneit­en Fahrzeugda­ch sogar bis zu 80 Euro.

Sind Verkehrssc­hilder zugeschnei­t, aber anhand ihrer Form noch erkennbar, so bleiben sie gültig. Beim achteckige­n Vorfahrtss­child ist das einfach. Zum Beispiel runde

Zeichen dagegen können mehrere Bedeutunge­n haben – sind sie zugeschnei­t oder stark verdreckt, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrste­ilnehmer sie befolgen.

Wird ein Autofahrer geblitzt, muss er den Angaben zufolge allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbes­cheid ist dann ein Wetterguta­chten vorzulegen, das es kostenpfli­chtig beim Wetterdien­st gibt. Ortskundig­e wiederum, die die lokal vorgeschri­ebenen Geschwindi­gkeiten kennen, müssen sich auch ohne gut lesbares Schild daran halten. Wer zum Beispiel auf seinem üblichen Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich nicht auf zugeschnei­te Schilder berufen.

Wird das Auto allerdings während des Einkaufs zugeschnei­t und sind somit korrekt hinter der Frontschei­be platzierte Parkauswei­se oder Parkscheib­en nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.

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