Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Falsche Maßnahme
Kinderrechte
Es gibt ein universell gültiges Grundprinzip des Zusammenlebens: Die Familie ist der Kern jeder Gesellschaft. Das Grundgesetz schützt den Bestand der Familie, der Elternschaft und der Eltern-Kind-Beziehung. Es sichert den Eltern das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und gewährleistet die Freiheit und die Verantwortung der Eltern, sich um das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder zu kümmern. Es geht nicht nur um die Pflege der Kinder, es geht vor allem auch um die Bindung innerhalb der familiären Beziehung und die Freiheit, diese zu entfalten. Dieses kostbare Recht darf nur eingeschränkt werden, wenn Eltern diese Aufgabe nicht erfüllen können. Um das durchzusetzen, haben wir bereits ein ganzes System aus Jugendämtern und Gesetzen, die ein Eingreifen ermöglichen.
Ich halte die Einführung von „Kinderrechten“in die Verfassung deshalb für eine falsche Maßnahme, die eine eindeutige Beschneidung der Elternrechte bedeuten wird. Da sollen lieber die Jugendämter verstärkt werden und die bereits existierenden Gesetze angewendet werden. Gut, dass Frau Pantel und die Frauenunion in Düsseldorf sich dazu äußern!
Andrea Heck
Landesvorsitzende Elternverein NRW e.V
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