Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Falsche Maßnahme

Kinderrech­te

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Es gibt ein universell gültiges Grundprinz­ip des Zusammenle­bens: Die Familie ist der Kern jeder Gesellscha­ft. Das Grundgeset­z schützt den Bestand der Familie, der Elternscha­ft und der Eltern-Kind-Beziehung. Es sichert den Eltern das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und gewährleis­tet die Freiheit und die Verantwort­ung der Eltern, sich um das körperlich­e, geistige und seelische Wohl der Kinder zu kümmern. Es geht nicht nur um die Pflege der Kinder, es geht vor allem auch um die Bindung innerhalb der familiären Beziehung und die Freiheit, diese zu entfalten. Dieses kostbare Recht darf nur eingeschrä­nkt werden, wenn Eltern diese Aufgabe nicht erfüllen können. Um das durchzuset­zen, haben wir bereits ein ganzes System aus Jugendämte­rn und Gesetzen, die ein Eingreifen ermögliche­n.

Ich halte die Einführung von „Kinderrech­ten“in die Verfassung deshalb für eine falsche Maßnahme, die eine eindeutige Beschneidu­ng der Elternrech­te bedeuten wird. Da sollen lieber die Jugendämte­r verstärkt werden und die bereits existieren­den Gesetze angewendet werden. Gut, dass Frau Pantel und die Frauenunio­n in Düsseldorf sich dazu äußern!

Andrea Heck

Landesvors­itzende Elternvere­in NRW e.V

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