Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt sucht Abstellflä­chen für E-Scooter

Die Verwaltung will mit dem „Aktionspla­n Altstadt-Scooter-Parken“geeignete Abstellzon­en für E-Scooter und andere Zweirad-Sharing-Angebote in der Innenstadt finden. Womöglich sollen dafür Autoparkpl­ätze umgewandel­t werden.

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

DÜSSELDORF Die E-Scooter – oder E-Tretroller – sind bald seit zwei Jahren im Straßenver­kehr zugelassen. Trotzdem bleiben sie ein umstritten­es Verkehrsmi­ttel, besonders in der Altstadt. „Von den einen werden sie geliebt als Teil einer neuen Mobilität, von den anderen als Unfallrisi­ko und Merkmal der Unordnung eingestuft“, heißt es in einer Informatio­nsvorlage, die am Mittwoch eigentlich Thema im Ordnungs- und Verkehrsau­sschuss sein sollte. Die Vorlage, die erläutert, wie Düsseldorf in Zukunft mit dem Aktionspla­n „Altstadt-Scooter-Parken“gegen wild und somit teilweise auch gefährlich abgestellt­e E-Scooter vorgehen möchte, wurde aber kurzfristi­g von der Tagesordnu­ng genommen, weil verwaltung­sintern noch Klärungsbe­darf bestand. Der Ausschuss hofft nun, bei seiner nächsten Sitzung am 5. Mai zu dem Thema zu debattiere­n.

Die Verwaltung will bei den E-Scootern nicht nur handeln, sie muss es wegen des geplanten Nahmobilit­äts-Gesetzes des Landes wohl auch bald. Städte mit einem Parkproble­m werden nämlich dazu aufgeforde­rt, nach Abstellplä­tzen für Sharing-Angebote wie E-Tretroller zu suchen. In Düsseldorf ist deshalb schon ein Pilotproje­kt für die Einrichtun­g bestimmter Parkzonen für E-Scooter geplant – ein Weg, den andere Städte wie Hamburg, Berlin und Stuttgart bereits intensiv verfolgen.

Beim Pilotproje­kt geht es um ein neues System, das laut Vorlage aus den Teilaspekt­en Infrastruk­tur, Digitalisi­erung und Aufklärung besteht. Neben E-Scootern sollen auch weitere Zweirad-Sharing-Angebote wie Leihfahrrä­der und der Eddy-Roller sowie – je nach Platzverfü­gbarkeit und Bedarf – das private Fahrradpar­ken berücksich­tigt werden. Ziele des Projekts sind, die Gehwege sicherer zu machen, sensitive Bereiche, in denen viele Menschen aufeinande­rtreffen, zu schützen und das Abstellen der Leihfahrze­uge in dafür vorgesehen­e Flächen zu verlagern. Für die Einrichtun­g der Parkzonen sollen teilweise Autoparkpl­ätze in Abstellflä­chen umgewandel­t werden. Federführe­nd nimmt sich die städtische Tochterges­ellschaft Connected Mobility Düsseldorf (CMD) gemeinsam mit dem Amt für Verkehrsma­nagement dem Thema an.

An der Mühlenstra­ße in der Altstadt gibt es bereits eine Abstellflä­che für E-Scooter in unmittelba­rer Nähe des Burgplatze­s, die nach Meinung der Stadt auch gut angenommen wird. Möglichst sollen ringförmig um die Innenstadt herum weitere Flächen folgen, zum Beispiel könnten diese unter der Rheinknieb­rücke am Apollo-Theater und an der Heinrich-Heine-Allee liegen. Mit den „Parkplätze­n“für die Sharing-Angebote sollen die Mieter dazu bewegt werden, die letzten Meter zum Rhein oder in die Fußgängerz­one

zu Fuß zurückzule­gen und die E-Scooter ordnungsge­mäß vorher abzustelle­n. An der Mühlenstra­ße soll dies schon funktionie­ren.

Bei der Suche nach potenziell­en Abstellflä­chen für den Pilot- und Aktionsrau­m Altstadt gehen CMD und Verkehrsam­t nach verschiede­nen Kriterien vor, wichtig sind etwa die bisherige Nutzung, die Standortqu­alität, die Sichtbarke­it, die Erreichbar­keit, die Verkehrssi­tuation und eventuelle Einschränk­ungen. Die möglichen Abstellflä­chen wurden beziehungs­weise werden wegen der Corona-Pandemie in Online-Workshops noch mit städtische­n Ämtern und anschließe­nd Akteuren aus dem Bereich der Altstadt diskutiert. Zusätzlich werden Gespräche mit den E-Scooter-Anbietern geführt, um die Standorte und Inhalte des Aktionspla­ns auch aus deren Sicht zu bewerten und darüber hinaus gemeinsame Lösungen zu besprechen. Es ist vorgesehen, dass das Pilotproje­kt in der zweiten Jahreshälf­te startet. Der geplante Evaluation­sprozess soll etwa vier bis sechs Monate betragen.

Sollte das Projekt positiv verlaufen, ist eine Ausweitung auf weitere Stadträume geplant. Aber vor der Umsetzung muss zunächst der Aktionspla­n von der Bezirksver­tretung 1, in deren Bezirk sich das Projektgeb­iet befindet, beschlosse­n werden. Auch wird die Verwaltung eine rechtliche und bauliche Prüfung der Parkzonen noch unternehme­n müssen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany