Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Krebs-Patientin steckt im Impfprüfprozess fest
Fast 3000 Männer und Frauen aus Krefeld haben sich bei der Stadt gemeldet, um als Hochrisikopatienten und Angehörige der Priorisierungsgruppe 2 vorzeitig geimpft zu werden. Doch so einfach ist das nicht. Die Verwaltung muss jeden Einzelfall prüfen, ob die Kriterien etwa bei an Krebs erkrankten Menschen tatsächlich zutreffen.
Der Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat Anfang des Monats den weiteren Impfplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach sollen nun auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot unterbreitet bekommen.
Aktuell seien rund 2900 Impfwünsche von Bürgern eingegangen, die einen Impfwunsch aufgrund des Status „Hochrisikopatient“hinterlegt hätten, erklärte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage unserer Redaktion. 292 dieser Personen sei bereits ein Termin durch das Deutsche Rote Kreuz mitgeteilt worden. 60 Personen stünden noch auf der Warteliste für eine Impfung, so der Sprecher weiter. Jeder Antrag müsse sorgfältig geprüft werden. Sofern sie positiv beschieden werden können, würden sie dem Impfzentrum zur Terminierung mitgeteilt. In den anderen Fällen werde eine Absage erfolgen, berichtete die Stadt.
Für Kira Vernaleken ist die Lage nicht so eindeutig. Sie hat andere Erfahrungen gemacht. „Ich bin 35 Jahre alt, Mutter zweier kleiner Kinder, drei und fünf Jahre, und relevant vorerkrankt“, erklärt die Krefelderin. Sie habe ein ärztliches Attest, das ihr bescheinige, dass sie der Priorisierungstufe 2 angehöre. „Dennoch bin ich immer noch nicht geimpft worden. Ich höre immer wieder aus dem Bekanntenkreis, dass Zahntechniker ohne Kundenkontakt geimpft werden und teilweise sogar ihre Reinigungskräfte haben impfen lassen. Ich höre auch, dass übrig gebliebene impfdosen am Abend noch verimpft werden. Das ist auf meine Nachfrage
hin vom Impfzentrum dementiert worden“, berichtet Kira Vernaleken. Dabei kenne sie eine Person, die definitiv mit nicht genutztem Impfstoff geimpft worden sei. „Ich habe in den letzten sechs Monaten nichts unversucht gelassen geimpft zu werden. Ich habe unseren Bürgermeister, das Gesundheitsamt, das Deutsche Rote Kreuz und die Stadt mehrfach kontaktiert. Immer ohne Erfolg“, klagt die Frau. Sie habe eine schwere Krebserkrankung überlebt mit Operation und Chemotherapien und allem was dazugehöre. Sie sei zu 50 Prozent schwerbehindert und werde nicht geimpft. „Ich kann und will nicht in Kauf nehmen, nachdem ich den Krebs besiegt habe, an Corona zu sterben“, betont Kira Vernaleken.
Darüber hinaus sei sie Gymnasiallehrerin und gezwungen, ausschließlich im Home-Office zu arbeiten, obwohl ihre Schüler bereits im Regel-Unterricht seien. „Leider wurden in Krefeld nur die Grundschulund die Förderschullehrer geimpft“, erzählt sie.
Die Stadt Krefeld halte sich generell an die Impfpriorisierung. Als Lehrerin einer weiterführenden Schule stehe ihr noch kein Impfangebot zu. Die generelle Reihenfolge der Impfungen sei in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Diese beruhe im Wesentlichen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Diese aktuelle Rechtsverordnung sei am 8. März in Kraft getreten. Es stehe aktuell auch in Krefeld noch nicht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass alle Menschen, die eine Impfung wünschen, diese auch sofort erhalten, erklärte ein Stadtsprecher.
Das Land Nordrhein-Westfalen sehe in seinem Impffahrplan vor, dass Personen mit gewissen Vorerkrankungen „ab Ende März“ein Impfangebot gemacht werde. „Wir haben als Stadt Krefeld schon recht früh Anfang März das Verfahren für die betroffenen Bürger erklärt und haben schon viele Termine vergeben“, sagte der Stadtsprecher. Das Verfahren sei unter anderem auf der Homepage der Stadt Krefeld im Internet unter der Adresse https:// www.krefeld.de/de/inhalt/corona-impfung-in-krefeld/ hinterlegt. Dort heiße es zu der Frage, was ist mit Personen aus Hochrisikogruppen?: „Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot. Die Stadt Krefeld
bietet ihren Bürgern mit entsprechenden Vorerkrankungen an, dass diese schon jetzt eine E-Mail schreiben können... Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aktuell nicht jede Bürgeranfrage sofort beantworten können. Das Impfzentrum wird sich melden, sofern eine Terminvergabe erfolgen kann.“
Die E-Mail solle an die Adresse corona-impfung@Krefeld.de mit dem Betreff „Risikoimpfung“geschickt werden. Laut Impfverordnung müsse bescheinigt werden, ob eine Erkrankung im Sinne von §4 Ziffer 2 der CoronaImpfV vorliege.
Die Stadt prüfe als „Weiterleitungsstelle“diese Angaben und leite die Informationen an das Impfzentrum weiter. Das Impfzentrum übernehme die Terminvergabe und kontaktiere dann die zu impfenden Personen.