Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Safe-Knacker scheiterte am verschlossenen Tresor
Der Mitarbeiter eines Schlüsseldiensts gab die Tat zu.
DÜSSELDORF Gescheitert war ein Mitarbeiter eines Düsseldorfer Schlüsseldienstes bei seinem Versuch, nachts einen Tresor in einer Eissporthalle zu knacken und heimlich auszuräumen. Beim Prozess gegen ihn wegen dieses Vorfalls vom Dezember 2018 stand das Amtsgericht jetzt vor der spannenden Frage, ob der 50-Jährige damals einfach zu unfähig war, um den Safe zu knacken – oder ob er mittendrin seinem Gewissen folgte und den Einbruchsversuch deswegen freiwillig aufgab. Dann nämlich hätte er sogar straffrei davonkommen können. Das Gericht sprach ihn allerdings schuldig.
Kleinlaut bestätigte der Angeklagte im Prozess den Vorwurf des damals versuchten Einbruchsdiebstahls. Nachts habe er mit Spezialgeräten aus seiner beruflichen Werkzeugkiste den Schließzylinder einer Außentür herausgezogen, sei dadurch bis zum Tresor im Innern des Gebäudes vorgedrungen. Dort aber hat er dann bloß ein paar Kratzer hinterlassen: Den Safe mit einem Schraubendreher als Hebel aufzustemmen, gelang ihm nicht. Der Schraubendreher brach ab, der Tresor blieb heil.
Der Angeklagte beteuerte, er habe seinen Einbruchsversuch daraufhin abgebrochen, sei reumütig ohne Beute abgezogen. Für seinen Verteidiger war damit klar: Als Schlüsseldienst-Profi habe der 50-Jährige genug Können und Werkzeug parat gehabt, um den Safe aufzubrechen, doch sei er damals vom Versuch zurückgetreten – und das müsse jetzt zur Straflosigkeit führen. Allenfalls wegen Sachbeschädigung der Außentür (Gesamtschaden: 150 Euro) könne der 50-Jährige bestraft werden – und dafür sei maximal eine Geldstrafe fällig. Der Staatsanwalt ließ das aber nicht gelten, forderte für den gescheiterten Safe-Knacker sogar eine Freiheitsstrafe. Und dem sind die Richter im Wesentlichen gefolgt.
Sie sprachen den Angeklagten wegen versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig, verhängten gegen den vorbestraften Mann eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Und als Bewährungsauflage soll er in Raten 1500 Euro zahlen.
Im Urteil gingen die Richter nicht davon aus, dass der 50-Jährige wegen Gewissensbissen den Tresor zurückließ, sondern dass er als Schlüsseldienst-Profi nicht fähig war, einen Safe im Handumdrehen zu knacken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.