Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Safe-Knacker scheiterte am verschloss­enen Tresor

Der Mitarbeite­r eines Schlüsseld­iensts gab die Tat zu.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Gescheiter­t war ein Mitarbeite­r eines Düsseldorf­er Schlüsseld­ienstes bei seinem Versuch, nachts einen Tresor in einer Eissportha­lle zu knacken und heimlich auszuräume­n. Beim Prozess gegen ihn wegen dieses Vorfalls vom Dezember 2018 stand das Amtsgerich­t jetzt vor der spannenden Frage, ob der 50-Jährige damals einfach zu unfähig war, um den Safe zu knacken – oder ob er mittendrin seinem Gewissen folgte und den Einbruchsv­ersuch deswegen freiwillig aufgab. Dann nämlich hätte er sogar straffrei davonkomme­n können. Das Gericht sprach ihn allerdings schuldig.

Kleinlaut bestätigte der Angeklagte im Prozess den Vorwurf des damals versuchten Einbruchsd­iebstahls. Nachts habe er mit Spezialger­äten aus seiner berufliche­n Werkzeugki­ste den Schließzyl­inder einer Außentür herausgezo­gen, sei dadurch bis zum Tresor im Innern des Gebäudes vorgedrung­en. Dort aber hat er dann bloß ein paar Kratzer hinterlass­en: Den Safe mit einem Schraubend­reher als Hebel aufzustemm­en, gelang ihm nicht. Der Schraubend­reher brach ab, der Tresor blieb heil.

Der Angeklagte beteuerte, er habe seinen Einbruchsv­ersuch daraufhin abgebroche­n, sei reumütig ohne Beute abgezogen. Für seinen Verteidige­r war damit klar: Als Schlüsseld­ienst-Profi habe der 50-Jährige genug Können und Werkzeug parat gehabt, um den Safe aufzubrech­en, doch sei er damals vom Versuch zurückgetr­eten – und das müsse jetzt zur Straflosig­keit führen. Allenfalls wegen Sachbeschä­digung der Außentür (Gesamtscha­den: 150 Euro) könne der 50-Jährige bestraft werden – und dafür sei maximal eine Geldstrafe fällig. Der Staatsanwa­lt ließ das aber nicht gelten, forderte für den gescheiter­ten Safe-Knacker sogar eine Freiheitss­trafe. Und dem sind die Richter im Wesentlich­en gefolgt.

Sie sprachen den Angeklagte­n wegen versuchten Einbruchsd­iebstahls schuldig, verhängten gegen den vorbestraf­ten Mann eine Bewährungs­strafe von sechs Monaten. Und als Bewährungs­auflage soll er in Raten 1500 Euro zahlen.

Im Urteil gingen die Richter nicht davon aus, dass der 50-Jährige wegen Gewissensb­issen den Tresor zurückließ, sondern dass er als Schlüsseld­ienst-Profi nicht fähig war, einen Safe im Handumdreh­en zu knacken. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: WUK Der Angeklagte wird von Reinhard Leis vertreten.

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