Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kontrollen auch während der Feiertage
Das Ordnungsamt hat in den vergangenen Tagen mehrere Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt. Auch auf Spielplätzen gilt Maskenpflicht. Die Stadt empfiehlt Bürgern, während der Feiertage belebte Orte zu meiden.
MEERBUSCH Bei dem guten Wetter zieht es die Menschen vermehrt ins Freie. Trotzdem gelten nach wie vor die Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung, inklusive Maskenpflicht und Abstandsgebote. Das Ordnungsamt der Stadt Meerbusch hat in den vergangenen Tagen beispielsweise auf den Spielplätzen im Stadtgebiet vermehrt Verstöße gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz festgestellt. Ein Sprecher teilte dazu mit, dass sich aufgrund der frühlingshaften Temperaturen und der beginnenden Osterferien vermehrt Kinder und Familien dort aufgehalten haben, ohne die Vorgaben zu beachten.
Die Stadtverwaltung weist daher vor den Osterfeiertagen noch einmal mit Schildern auf die geltenden Regelungen hin, die auch auf Spielplätzen zu beachten sind. Demnach muss auch dort eine Alltagsmaske getragen werden. Erwachsene müssen zudem Abstände von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, dies gilt nicht für Angehörige desselben Haushalts. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt. Auch auf anderen belebten Plätzen, etwa in
Fußgängerzonen oder Einkaufsstraßen, gilt: Können die Mindestabstände nicht eingehalten werden, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für das Osterwochenende rät die Stadtverwaltung, stark frequentierte Bereiche wie das Rheinufer oder das Waldgebiet „Meerer Busch“zu meiden. Für die Gastronomie gilt: Bieten Cafés oder Eisdielen ihre Produkte zum Mitnehmen an, ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstätte einzuhalten. Aber nicht nur Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung
sind mit den steigenden Temperaturen ein Problem. Auch die Abfallmengen nehmen zu. Das Müllproblem betrifft besonders die Rheinufer. So schildert eine Meerbuscherin, dass der Bereich in Höhe Modellflughafen am Mittwochmorgen „eine einzige Mülllandschaft“war. Am Nachmittag dann seien es rund 200 Menschen gewesen, die an den Stränden und auf den Wiesen gesessen und teils auch gegrillt hätten.
Viele möchten wieder Sport treiben, doch auch hier gelten Einschränkungen.
Öffentliche Sportanlagen, etwa Basketball- und Bolzplätze, sind zwar zugänglich, erlaubt ist aber nur kontaktfreier Sport mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen. Eine Maskenpflicht gilt dann nicht. Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren können unter Aufsicht gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben. Damit kann der Trainingsbetrieb der Juniorenabteilungen der Vereine zumindest in Teilen weiterlaufen. Untersagt bleibt die Nutzung von geschlossenen Sporthallen.
Das Ordnungsamt hält auch über die Feiertage die Einhaltung der Regeln im Blick. Aktuell stehen insgesamt zwölf Personen für die Kontrollen zur Verfügung. Mit diesem Personalstamm werden derzeit alle mit der Corona-Pandemie verbundenen Aufgaben, von der Zustellung der Quarantäneverfügungen über Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne bis hin zu Kontrollen zur Gewerbeausübung, der Kontaktbeschränkungen sowie der Maskenpflicht geleistet. Die Mitarbeiter sind dabei nicht alle zeitgleich im Einsatz. Mit der Genehmigung des Haushalts kann der Außendienst bei Bedarf nochmal um weitere vier Stellen aufgestockt werden.
Insgesamt wurden in Meerbusch bislang 167 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon wurden 113 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen. Die Summe der bislang verhängten Bußgelder beläuft sich vorläufig auf 34.350 Euro. Der Schwerpunkt der Verfahren liegt bei Verstößen gegen die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht sowie bei der Ahndung nicht zulässiger Veranstaltungen. So wurde unlängst eine große Geburtstagsfeier in Büderich wegen Verstößen gegen die Verordnung aufgelöst.