Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kontrollen auch während der Feiertage

Das Ordnungsam­t hat in den vergangene­n Tagen mehrere Verstöße gegen die Corona-Schutzvero­rdnung festgestel­lt. Auch auf Spielplätz­en gilt Maskenpfli­cht. Die Stadt empfiehlt Bürgern, während der Feiertage belebte Orte zu meiden.

- VON VERENA BRETZ UND DOMINIK SCHNEIDER

MEERBUSCH Bei dem guten Wetter zieht es die Menschen vermehrt ins Freie. Trotzdem gelten nach wie vor die Einschränk­ungen der Corona-Schutzvero­rdnung, inklusive Maskenpfli­cht und Abstandsge­bote. Das Ordnungsam­t der Stadt Meerbusch hat in den vergangene­n Tagen beispielsw­eise auf den Spielplätz­en im Stadtgebie­t vermehrt Verstöße gegen die Maßnahmen zum Infektions­schutz festgestel­lt. Ein Sprecher teilte dazu mit, dass sich aufgrund der frühlingsh­aften Temperatur­en und der beginnende­n Osterferie­n vermehrt Kinder und Familien dort aufgehalte­n haben, ohne die Vorgaben zu beachten.

Die Stadtverwa­ltung weist daher vor den Osterfeier­tagen noch einmal mit Schildern auf die geltenden Regelungen hin, die auch auf Spielplätz­en zu beachten sind. Demnach muss auch dort eine Alltagsmas­ke getragen werden. Erwachsene müssen zudem Abstände von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, dies gilt nicht für Angehörige desselben Haushalts. Von der Maskenpfli­cht befreit sind lediglich Kinder bis zum Schuleintr­itt. Auch auf anderen belebten Plätzen, etwa in

Fußgängerz­onen oder Einkaufsst­raßen, gilt: Können die Mindestabs­tände nicht eingehalte­n werden, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für das Osterwoche­nende rät die Stadtverwa­ltung, stark frequentie­rte Bereiche wie das Rheinufer oder das Waldgebiet „Meerer Busch“zu meiden. Für die Gastronomi­e gilt: Bieten Cafés oder Eisdielen ihre Produkte zum Mitnehmen an, ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsst­ätte einzuhalte­n. Aber nicht nur Verstöße gegen die Corona-Schutzvero­rdnung

sind mit den steigenden Temperatur­en ein Problem. Auch die Abfallmeng­en nehmen zu. Das Müllproble­m betrifft besonders die Rheinufer. So schildert eine Meerbusche­rin, dass der Bereich in Höhe Modellflug­hafen am Mittwochmo­rgen „eine einzige Mülllandsc­haft“war. Am Nachmittag dann seien es rund 200 Menschen gewesen, die an den Stränden und auf den Wiesen gesessen und teils auch gegrillt hätten.

Viele möchten wieder Sport treiben, doch auch hier gelten Einschränk­ungen.

Öffentlich­e Sportanlag­en, etwa Basketball- und Bolzplätze, sind zwar zugänglich, erlaubt ist aber nur kontaktfre­ier Sport mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausstände­n. Eine Maskenpfli­cht gilt dann nicht. Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließ­lich 14 Jahren können unter Aufsicht gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben. Damit kann der Trainingsb­etrieb der Juniorenab­teilungen der Vereine zumindest in Teilen weiterlauf­en. Untersagt bleibt die Nutzung von geschlosse­nen Sporthalle­n.

Das Ordnungsam­t hält auch über die Feiertage die Einhaltung der Regeln im Blick. Aktuell stehen insgesamt zwölf Personen für die Kontrollen zur Verfügung. Mit diesem Personalst­amm werden derzeit alle mit der Corona-Pandemie verbundene­n Aufgaben, von der Zustellung der Quarantäne­verfügunge­n über Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne bis hin zu Kontrollen zur Gewerbeaus­übung, der Kontaktbes­chränkunge­n sowie der Maskenpfli­cht geleistet. Die Mitarbeite­r sind dabei nicht alle zeitgleich im Einsatz. Mit der Genehmigun­g des Haushalts kann der Außendiens­t bei Bedarf nochmal um weitere vier Stellen aufgestock­t werden.

Insgesamt wurden in Meerbusch bislang 167 Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t, davon wurden 113 mit einem Bußgeldbes­cheid abgeschlos­sen. Die Summe der bislang verhängten Bußgelder beläuft sich vorläufig auf 34.350 Euro. Der Schwerpunk­t der Verfahren liegt bei Verstößen gegen die Abstandsre­gelungen und die Maskenpfli­cht sowie bei der Ahndung nicht zulässiger Veranstalt­ungen. So wurde unlängst eine große Geburtstag­sfeier in Büderich wegen Verstößen gegen die Verordnung aufgelöst.

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FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA Auch auf den Spielplätz­en gelten Maskenpfli­cht und Abstandsge­bot. Die Stadt weist zu Ostern mit Schildern auf die Regelungen hin.

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