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Thailand ändert Führersche­inregeln

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(tmn) Wer sich im Thailand-Urlaub einen Mietwagen nimmt oder einen Roller ausleiht, sollte aufpassen: Das beliebte Reiseland in Südostasie­n führt zum 1. Mai 2021 neue Regeln für das Führen von Kraftfahrz­eugen ein. Benötigt wird dann entweder der internatio­nale Führersche­in nach dem Wiener Übereinkom­men über den Straßenver­kehr vom 8. November 1968. Er ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führersche­in gültig. Oder man braucht eine thailändis­che Fahrerlaub­nis. Darüber informiert das Auswärtige Amt, das wegen Einreisebe­schränkung­en und der Corona-Pandemie derzeit noch von touristisc­hen, nicht notwendige­n Reisen nach Thailand abrät.

Nicht mehr ausreichen­d ist demnach ein internatio­naler Führersche­in nach dem internatio­nalen Abkommen über Kraftfahrz­eugverkehr vom

24. April 1926. Deutsche nationale Führersche­ine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Für Aufenthalt­e länger als drei Monaten ist generell eine thailändis­che Fahrerlaub­nis erforderli­ch. Die Umschreibu­ng einer deutschen in eine thailändis­che Fahrerlaub­nis kann den Angaben zufolge in Thailand beantragt werden.

Weitere Informatio­nen zum internatio­nalen Führersche­in hat zum Beispiel der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Demnach gibt es das Dokument in zwei Ausführung­en: nach dem Muster des Straßenver­kehrsabkom­mens von 1968 und nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster (1968) mit einer Gültigkeit­sdauer von drei Jahren sei das gängigere. Der andere internatio­nale Führersche­in (1926) gilt ein Jahr.

Der internatio­nale Führersche­in ist laut ADAC kein eigenständ­iger Führersche­in, sondern ein Zusatzdoku­ment zum nationalen Führersche­in – und nur in Verbindung mit diesem gültig. Es handelt sich um eine Art Übersetzun­g des nationalen Führersche­ins, der etwa im Kontakt mit Mietwagenv­erleihern helfen soll.

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