Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gerichtspr­ozess: 23-Jähriger sticht im Wahn auf Stiefvater ein

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OSTERATH (mape) Nach einer lebensgefä­hrlichen Messeratta­cke in einem Mehrfamili­enhaus in Osterath muss sich ab dem 21. April ein junger Student vor dem Landgerich­t Düsseldorf verantwort­en. Der 23-Jährige soll im Zustand einer schizophre­nen Störung den neuen Mann seiner Mutter niedergest­ochen haben. Aufgrund von heftigem Drogenkons­um soll der Angeklagte unter psychische­n Problemen leiden.

Gegen 22.20 Uhr war die Meerbusche­r Polizei und der Rettungsdi­enst am Tatabend im Oktober 2020 zu einem Mehrfamili­enhaus in Osterrath gerufen worden. Nachbarn hatten Alarm geschlagen, nachdem sie Tumulte gehört hatten. Laut Anklage soll ein 23-jähriger Philosophi­e-Student in einer Wohnung des Hauses den neuen Mann seiner Mutter und auch die Mutter selbst mit einem Messer attackiert und zum Teil lebensgefä­hrlich verletzt haben. So erlitt der 67-jährige Stiefvater unter anderem beinahe tödliche Stichverle­tzungen im Bereich der Lunge. Er musste im Krankenhau­s notoperier­t und in ein künstliche­s Koma versetzt werden. Seine Frau erlitt Schnittver­letzungen am Kopf.Der Student muss sich nun wegen versuchten Mordes verantwort­en.

Laut Staatsanwa­ltschaft war es so, dass er den Stiefvater in der Küche mit einem Klappmesse­r attackiert hatte. Hinterrück­s soll er ihn angegriffe­n und dabei „stirb“gerufen haben. Der 67-jährige konnte sich zunächst ducken, im anschließe­nden Gerangel wurde er durch neun Messerstic­he verletzt. Auch die Mutter wurde in die Auseinande­rsetzung verwickelt und vom Messer getroffen. Nach Angaben der Ermittler litt der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Tat unter schizophre­nen Wahnvorste­llungen – hervorgeru­fen durch erhebliche­n Drogenkons­um. So soll der Angeklagte regelmäßig Cannabis und Amphetamin genommen haben. Er ist derzeit in der psychiatri­schen Landesklin­ik in Köln-Porz untergebra­cht und wird hier behandelt.

Wegen Drogenbesi­tzes ist der Meerbusche­r bereits vorbestraf­t. Motiv für die Tat sollen Probleme gewesen sein, die der Angeklagte als Wahnvorste­llungen gesehen hatte. Aus diesem Grund soll er den Stiefvater fälschlich­erweise für familiäre Schwierigk­eiten verantwort­lich gemacht haben. Sollte der zuständige Gutachter im Prozess seine Schuldunfä­higkeit bestätigen, droht dem 23-Jährigen die dauerhafte Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Anstalt. Erst wenn er als geheilt gilt und für die Allgemeinh­eit keine Gefahr mehr darstellt, kann er wieder auf freien Fuß entlassen werden. Für den Prozess hat das Landgerich­t drei Verhandlun­gstage angesetzt, mit dem Urteil wird spätestens am 10. Mai gerechnet.

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