Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Gerichtsprozess: 23-Jähriger sticht im Wahn auf Stiefvater ein
OSTERATH (mape) Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke in einem Mehrfamilienhaus in Osterath muss sich ab dem 21. April ein junger Student vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Der 23-Jährige soll im Zustand einer schizophrenen Störung den neuen Mann seiner Mutter niedergestochen haben. Aufgrund von heftigem Drogenkonsum soll der Angeklagte unter psychischen Problemen leiden.
Gegen 22.20 Uhr war die Meerbuscher Polizei und der Rettungsdienst am Tatabend im Oktober 2020 zu einem Mehrfamilienhaus in Osterrath gerufen worden. Nachbarn hatten Alarm geschlagen, nachdem sie Tumulte gehört hatten. Laut Anklage soll ein 23-jähriger Philosophie-Student in einer Wohnung des Hauses den neuen Mann seiner Mutter und auch die Mutter selbst mit einem Messer attackiert und zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. So erlitt der 67-jährige Stiefvater unter anderem beinahe tödliche Stichverletzungen im Bereich der Lunge. Er musste im Krankenhaus notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden. Seine Frau erlitt Schnittverletzungen am Kopf.Der Student muss sich nun wegen versuchten Mordes verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft war es so, dass er den Stiefvater in der Küche mit einem Klappmesser attackiert hatte. Hinterrücks soll er ihn angegriffen und dabei „stirb“gerufen haben. Der 67-jährige konnte sich zunächst ducken, im anschließenden Gerangel wurde er durch neun Messerstiche verletzt. Auch die Mutter wurde in die Auseinandersetzung verwickelt und vom Messer getroffen. Nach Angaben der Ermittler litt der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Tat unter schizophrenen Wahnvorstellungen – hervorgerufen durch erheblichen Drogenkonsum. So soll der Angeklagte regelmäßig Cannabis und Amphetamin genommen haben. Er ist derzeit in der psychiatrischen Landesklinik in Köln-Porz untergebracht und wird hier behandelt.
Wegen Drogenbesitzes ist der Meerbuscher bereits vorbestraft. Motiv für die Tat sollen Probleme gewesen sein, die der Angeklagte als Wahnvorstellungen gesehen hatte. Aus diesem Grund soll er den Stiefvater fälschlicherweise für familiäre Schwierigkeiten verantwortlich gemacht haben. Sollte der zuständige Gutachter im Prozess seine Schuldunfähigkeit bestätigen, droht dem 23-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Erst wenn er als geheilt gilt und für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt, kann er wieder auf freien Fuß entlassen werden. Für den Prozess hat das Landgericht drei Verhandlungstage angesetzt, mit dem Urteil wird spätestens am 10. Mai gerechnet.