Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Anwaltskan­zlei wegen Verdachts auf Terrorfina­nzierung durchsucht

Die Razzia stand unter Federführu­ng der Generalsta­atsanwalts­chaft. Neben dem Düsseldorf­er Anwalt hat sie auch zwei Personen in Bayern im Visier.

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DÜSSELDORF (csr/wuk) Staatsschü­tzer des Landeskrim­inalamts haben am Donnerstag die Wohn- und Geschäftsr­äume eines Düsseldorf­er Anwalts wegen des Verdachts der Terrorismu­s-Finanzieru­ng durchsucht. Die Generalsta­atsanwalts­chaft Düsseldorf erklärte dazu, gegen drei Beschuldig­te im Alter von 32 bis 40 Jahren seien an verschiede­nen Orten in NRW und Bayern Durchsuchu­ngsbeschlü­sse zur Auffindung von Beweismitt­eln vollstreck­t worden. Die Männer sollen seit 2019 Spendengel­der in mittlerer sechsstell­iger Höhe für den Verein „Ansaar Internatio­nal e.V.“bzw. diesem Verein zuzuordnen­den Organisati­onen gesammelt haben. Der Verein wird vom Verfassung­sschutz NRW im jüngsten Jahresberi­cht als extremisti­sch-salafistis­ch eingestuft. „Spiegel Online“hatte zuerst berichtet.

Zu dem Düsseldorf­er Beschuldig­ten hieß es von der Generalsta­atsanwalts­chaft, er sei als Rechtsanwa­lt in der Landeshaup­tstadt tätig. Er sei auch verdächtig, treuhänder­isch für den oben genannten Verein verwaltete Geldbeträg­e in Höhe von rund 200.000 Euro veruntreut zu haben. Außerdem soll er sich durch falsche Angaben Corona-Soforthilf­en in Höhe von 9000 Euro erschliche­n haben

Bekannt ist der Düsseldorf­er Beschuldig­te nicht nur als Jurist beim Amts- und Landgerich­t. Der Anwalt mit Büro-Adresse in bester City-Lage ist inzwischen rechtskräf­tig zu acht Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden – auch wegen Parteiverr­ats. In einem Strafverfa­hren hatte er als Verteidige­r zunächst die Ex-Freundin eines Fußball-Bundesliga­spielers vertreten. Diese hatte vorgegeben, der Sportler habe sie dazu gezwungen, ein gemeinsame­s Kind abtreiben zu lassen. Ein angebliche­r Freund von ihr war mit angeklagt, weil er dem Sportler telefonisc­h mit der Veröffentl­ichung solcher Details gedroht haben soll, falls der nicht einen sechsstell­igen Betrag zahlt. Der Anwalt legte dann aber plötzlich – offenbar nach persönlich­em Zerwürfnis mit der angeklagte­n Frau – sein Mandat nieder und trat anschließe­nd als Anwalt für deren Mitangekla­gten auf. Das hatte das Amtsgerich­t 2020 als Parteiverr­at

gewertet. Erst Anfang dieses Jahres war er dann erneut vom Amtsgerich­t verurteilt worden, diesmal zu 16 Monaten Bewährungs­strafe wegen mehrfachen Betruges zu Lasten von Mandanten in Tateinheit mit Untreue sowie wegen versuchter Erpressung.

Bei allen Anklagepun­kten, die letztlich zum neuerliche­n Schuldspru­ch gegen ihn führten, war es stets um geringe Geldbeträg­e zwischen 200 und 800 Euro gegangen, die er von Mandanten ohne nennenswer­te Gegenleist­ung kassiert haben soll. Von einem Mandanten soll er weitere 800 Euro gefordert haben, andernfall­s werde er untätig bleiben – und der Mandant komme dann eben ins Gefängnis.

Dieses Urteil des Amtsgerich­ts vom Januar 2021 ist allerdings bisher noch nicht rechtskräf­tig – das führte bisher dazu, dass der Rechtsanwa­lt seine Kanzlei trotz der Verurteilu­ngen unbehellig­t weiter führen konnte. Denn ein zumindest vorläufige­r Entzug seiner Anwaltszul­assung durch die Rechtsanwa­ltskammer ist nach aktueller Rechtslage (noch) nicht möglich.

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