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Was Sie zur Ausgangssp­erre wissen müssen

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss drei Tage hintereina­nder über 100 lag, tritt ab Sonntag die CoronaNotb­remse in Kraft. Ab 0 Uhr soll dann auch die Ausgangssp­erre gelten – die wichtigste­n Infos dazu im Überblick.

- VON SIMON JANSSEN

RHEIN-KREIS Schon bevor die notwendige Festsetzun­g des Landes am Freitagabe­nd eintraf, liefen im Rhein-Kreis Neuss die Vorbereitu­ngen für die „Corona-Notbremse“bereits auf Hochtouren. Denn: Auch am Freitag lag der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt kreisweit über 100, was die Verschärfu­ngen möglich macht. Die am heißesten diskutiert­e Maßnahme der „Notbremse“ist die Ausgangssp­erre, die laut Gesetz von 22 bis 5 Uhr gilt. Im gesamten RheinKreis Neuss treten die neuen Regelungen – so kündigte die Kreisverwa­ltung am Freitag an – in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 0 Uhr in Kraft und ab diesem Zeitpunkt somit auch die Ausgangssp­erre. So laufen Kontrollen und Co. am Beispiel der Stadt Neuss ab.

Kontrollen Die Stadt teilte am Freitag mit, derzeit die Art der Kontrollen zur Durchsetzu­ng der Ausgangsbe­schränkung­en mit der Kreispoliz­eibehörde abzustimme­n. Schwerpunk­te sollen demnach die Wochenende­n und die Nächte vor Feiertagen sein. „Die Stadt Neuss unterstütz­t selbstvers­tändlich die auf Bundeseben­e getroffene­n Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagt Holger Lachmann, Ordnungsde­zernent und Leiter des Stabs für außergewöh­nliche Ereignisse der Stadt. Man sei zuversicht­lich, dass sich die Neusser Bevölkerun­g im weit überwiegen­den Teil weiterhin vorbildlic­h an die jeweils geltenden Maßnahmen halten wird und sei zudem davon überzeugt, dass durch die zunehmende­n Impfungen in den nächsten Monaten verschiede­ne Maßnahmen auch wieder zurückgeno­mmen werden können. Unterstütz­ung erhält die Stadt von der Polizei. Sprecherin Daniela Dässel dazu: „Zur flächendec­kenden Überwachun­g und

Durchsetzu­ng der Ge- und Verbote werden die Ordnungsbe­hörden mit eigenem Personal regelmäßig nicht vollumfäng­lich in der Lage sein.“Darum unterstütz­e man insbesonde­re zur Amts- und Vollzugshi­lfe und werde gegebenenf­alls auch eigeniniti­ativ tätig.

Regeln Die geplanten Ausgangsbe­schränkung­en sollen ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr dürfen Personen dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“wie etwa gesundheit­liche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinisc­he Behandlung­en. Joggen und Spaziergän­ge sollen bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Ausgenomme­n sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs

oder Mandats. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmun­g von Sorge- oder Umgangsrec­ht, die unaufschie­bbare Betreuung Unterstütz­ungsbedürf­tiger oder Minderjähr­iger, die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisba­re Gründe“.

Strafe Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro. Für die Fahrt oder den Gang zur Arbeit ist keine Bescheinig­ung notwendig, aber die berufliche Tätigkeit ist glaubhaft zu machen. Das gilt auch für andere wichtige Gründe.

ÖPNV Die Stadtwerke Neuss halten trotz Ausgangssp­erre und Co. vorerst an ihrem regulären Fahrplan fest, wie Sprecher Jürgen Scheer auf Nachfrage mitteilt. Man werde zunächst die Entwicklun­g abwarten und die Nachfrage auf den jeweiligen Linien beobachten.

Supermärkt­e In Neuss haben einige Supermärkt­e bis 22 Uhr geöffnet. Macht das in Anbetracht einer genau zu diesem Zeitpunkt eintretend­en Ausgangssp­erre weiterhin Sinn? Offenbar ja, denn sowohl Rewe als auch Kaufland (von Edeka gab es keine Antwort) teilten auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass die Märkte ab Gültigkeit der Ausgangssp­erre schließen. Und das bedeutet: Eine Schließung vor 22 Uhr erfolgt nicht.

Weitere Maßnahmen Die „Notbremse“hat nicht nur die umstritten­e Ausgangssp­erre zur Folge. Weitere Auswirkung­en sind unter anderem: Treffen eines Hausstande­s mit einer weiteren Person sind weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht. Das gilt erstmals auch für Treffen in privaten Räumen. Angesichts der rasant ansteigend­en Neuinfekti­onen schließt der Rhein-Kreis derzeit nicht aus, dass im Laufe der nächsten Woche in Schulen wieder Distanzunt­erricht eingeführt werden muss und Kindertage­sstätten in den Notbetrieb wechseln.

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ARCHIV-FOTO: WOI KSOD und Polizei werden die Einhaltung kontrollie­ren.

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