Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Was Sie zur Ausgangssperre wissen müssen
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss drei Tage hintereinander über 100 lag, tritt ab Sonntag die CoronaNotbremse in Kraft. Ab 0 Uhr soll dann auch die Ausgangssperre gelten – die wichtigsten Infos dazu im Überblick.
RHEIN-KREIS Schon bevor die notwendige Festsetzung des Landes am Freitagabend eintraf, liefen im Rhein-Kreis Neuss die Vorbereitungen für die „Corona-Notbremse“bereits auf Hochtouren. Denn: Auch am Freitag lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert kreisweit über 100, was die Verschärfungen möglich macht. Die am heißesten diskutierte Maßnahme der „Notbremse“ist die Ausgangssperre, die laut Gesetz von 22 bis 5 Uhr gilt. Im gesamten RheinKreis Neuss treten die neuen Regelungen – so kündigte die Kreisverwaltung am Freitag an – in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 0 Uhr in Kraft und ab diesem Zeitpunkt somit auch die Ausgangssperre. So laufen Kontrollen und Co. am Beispiel der Stadt Neuss ab.
Kontrollen Die Stadt teilte am Freitag mit, derzeit die Art der Kontrollen zur Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen mit der Kreispolizeibehörde abzustimmen. Schwerpunkte sollen demnach die Wochenenden und die Nächte vor Feiertagen sein. „Die Stadt Neuss unterstützt selbstverständlich die auf Bundesebene getroffenen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagt Holger Lachmann, Ordnungsdezernent und Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt. Man sei zuversichtlich, dass sich die Neusser Bevölkerung im weit überwiegenden Teil weiterhin vorbildlich an die jeweils geltenden Maßnahmen halten wird und sei zudem davon überzeugt, dass durch die zunehmenden Impfungen in den nächsten Monaten verschiedene Maßnahmen auch wieder zurückgenommen werden können. Unterstützung erhält die Stadt von der Polizei. Sprecherin Daniela Dässel dazu: „Zur flächendeckenden Überwachung und
Durchsetzung der Ge- und Verbote werden die Ordnungsbehörden mit eigenem Personal regelmäßig nicht vollumfänglich in der Lage sein.“Darum unterstütze man insbesondere zur Amts- und Vollzugshilfe und werde gegebenenfalls auch eigeninitiativ tätig.
Regeln Die geplanten Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr dürfen Personen dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine. Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs
oder Mandats. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren oder „ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe“.
Strafe Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro. Für die Fahrt oder den Gang zur Arbeit ist keine Bescheinigung notwendig, aber die berufliche Tätigkeit ist glaubhaft zu machen. Das gilt auch für andere wichtige Gründe.
ÖPNV Die Stadtwerke Neuss halten trotz Ausgangssperre und Co. vorerst an ihrem regulären Fahrplan fest, wie Sprecher Jürgen Scheer auf Nachfrage mitteilt. Man werde zunächst die Entwicklung abwarten und die Nachfrage auf den jeweiligen Linien beobachten.
Supermärkte In Neuss haben einige Supermärkte bis 22 Uhr geöffnet. Macht das in Anbetracht einer genau zu diesem Zeitpunkt eintretenden Ausgangssperre weiterhin Sinn? Offenbar ja, denn sowohl Rewe als auch Kaufland (von Edeka gab es keine Antwort) teilten auf Nachfrage unserer Redaktion mit, dass die Märkte ab Gültigkeit der Ausgangssperre schließen. Und das bedeutet: Eine Schließung vor 22 Uhr erfolgt nicht.
Weitere Maßnahmen Die „Notbremse“hat nicht nur die umstrittene Ausgangssperre zur Folge. Weitere Auswirkungen sind unter anderem: Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person sind weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht. Das gilt erstmals auch für Treffen in privaten Räumen. Angesichts der rasant ansteigenden Neuinfektionen schließt der Rhein-Kreis derzeit nicht aus, dass im Laufe der nächsten Woche in Schulen wieder Distanzunterricht eingeführt werden muss und Kindertagesstätten in den Notbetrieb wechseln.