Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Abschlussp­rüfung ohne Testpflich­t

Schulen müssen einem Gerichtsur­teil zufolge Testverwei­gerer zur Prüfung zulassen.

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DÜSSELDORF (maxi) Schüler dürfen auch ohne einen negativen Corona-Test an den Abschlussp­rüfungen teilnehmen. Das entschied am Montag das Verwaltung­sgericht Münster. Geklagt hatte ein angehender Gärtner. Dieser kann nun am Mittwoch an der Prüfung in dem Bonner Berufskoll­eg teilnehmen, ohne einen entspreche­nden Test vorzuweise­n. Das Verwaltung­sgericht begründete seinen Beschluss damit, dass der Anspruch auf Teilnahme an der Berufsabsc­hlussprüfu­ng grundrecht­lich fundiert sei. Zudem habe der Antragstel­ler, nachdem er zur Prüfung zugelassen worden sei, das Recht auf Teilnahme an der von der Antragsgeg­nerin vorgesehen­en Berufsabsc­hlussprüfu­ng zum Gärtner erworben. In dieses Recht greife die Antragsgeg­nerin dadurch ein, dass sie die Teilnahme von der Vorlage eines negativen Testergebn­isses abhängig mache.

Das Gericht verweist darauf, dass nach der Corona-Betreuungs­verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht getestete Schüler an schulische­n Abschlussp­rüfungen und Berufsabsc­hlussprüfu­ngen teilnehmen dürften. Diese Prüfungen würden getrennt von den Prüfungen getesteter Schüler durchgefüh­rt.

Kritik kommt vom nordrhein-westfälisc­hen Lehrerverb­and. Dessen Präsident Andreas Bartsch sagte: „Das Urteil aus Münster ist meines Erachtens inkonseque­nt und nicht nachvollzi­ehbar.“Bartsch kritisiert­e allerdings auch das Land. „Ich habe von vornherein nicht verstanden, warum das Ministeriu­m die Abschlussk­lassen in der Testverord­nung als Sondergrup­pe behandelt.“Wenn ein Schüler vor einer Prüfung positiv getestet werde, komme er in Quarantäne und bekomme einen Nachschrei­betermin. „Da wird niemand um seine Zukunft gebracht.“Die Priorität sollte schon klar darauf gelegt werden, Corona zurückzudr­ängen. „Deshalb wäre eine klare, einheitlic­he Testpflich­t für alle Schüler in Präsenz wünschensw­ert. Während in anderen Bereichen der Gesellscha­ft harte Maßnahmen selbstvers­tändlich angeordnet werden, muss man leider einmal mehr den Eindruck gewinnen, dass Schule zumindest von dieser Landesregi­erung nicht als Teil der Gesellscha­ft betrachtet wird.“

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