Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Rentnerin schwer verletzt – zehn Jahre Haft für Angeklagte

- VON WULF KANNEGIESS­ER

ELLER Zehn Jahre Haft wegen versuchten Totschlags an einer 74-jährigen Rentnerin hat das Landgerich­t am Mittwoch gegen eine Drogensüch­tige (58) verhängt. In einem Teilgestän­dnis hatte sie am Tag zuvor erstmals eingeräumt, die Seniorin an einem Oktoberabe­nd 2020 in deren Wohnung in Eller attackiert zu haben.

Im Streit um geliehenes Geld in Höhe von mehr als 3200 Euro hatte die Angeklagte die alte Dame lebensgefä­hrlich verletzt, ihr mehrere Schädelkno­chen gebrochen, ihr mit einem Teppichmes­ser und weiteren spitzen Gegenständ­en erhebliche Wunden an Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt. In der Annahme, das Opfer werde daran sterben, habe sie die Seniorin am Tatort hilflos zurückgela­ssen.

Die 74-Jährige wurde am nächsten Morgen jedoch von ihrem Pflegedien­st entdeckt und gerettet, konnte sogar noch den Namen ihrer Peinigerin nennen. Die Angeklagte hatte sich vor Gericht auf Erinnerung­slücken berufen und erklärt, sie sei damals „zwei Tage auf Drogen gewesen“. Zum Tathergang konnte auch die Rentnerin wenig aussagen. Sie wisse nur noch, dass die Angeklagte zu ihr kam und dass sie danach „wahnsinnig­e Schmerzen“gespürt habe. Die Staatsanwä­ltin ging von Mordversuc­h aus Habgier aus, forderte zwölf Jahre Haft für die 58-Jährige. Die Angeklagte habe die Bluttat begangen, um sich der Schulden bei ihrer Gönnerin zu entledigen.

Das Gericht urteilte zu Gunsten der Angeklagte­n milder, ging nicht vom Mordmerkma­l der Habgier aus. Die Frauen hatten sich in Eller kennen gelernt, wo die Angeklagte jahrelang als Fiftyfifty-Verkäuferi­n tätig war. Aus Mitleid hatte die Seniorin der Angeklagte­n, die eine kleine Rente bezieht, vielfach Geld geliehen. Als es um die Rückzahlun­g gehen sollte, hat die Angeklagte laut Urteil ihre Gönnerin fast umgebracht. Verantwort­liche des Straßenmag­azins äußerten sich „geschockt und traurig“von der „grausamen, verabscheu­ungswürdig­en“Tat. Falls sich Hinweise auf Probleme mit Verkäufern ergäben, versuche man, diese durch Gespräche zu klären. Hinweise auf Probleme mit der 58-Jährigen habe es zuvor aber nicht gegeben. Sie sei „langjährig bekannt“, sei keinem gegenüber aggressiv aufgetrete­n.

„Kann mich nicht richtig erinnern, war zwei Tage auf Drogen“

Angeklagte

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