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Sonderrege­lungen für Elterngeld verlängert

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RHEIN-KREIS (RP) Sonderrege­lungen im Bundeselte­rngesetz wurden wegen der Corona-Pandemie rückwirken­d zum 1. März 2020 beschlosse­n und bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Darauf hat der Rhein-Kreis hingewiese­n. Nach dieser Regelung wird das Elterngeld bei Einkommens­ersatzleis­tungen nicht gekürzt, was insbesonde­re Kurzarbeit­ergeld und Verdiensta­usfallents­chädigung nach dem Infektions­schutzgese­tz betrifft. Die Nachfrage nach persönlich­er Beratung sei während der Pandemie gestiegen, sagt Petra Fliegen, Leiterin des Familienbü­ros und der Elterngeld­stelle des Rhein-Kreises. „Wir erhalten jetzt während der Pandemie zahlreiche telefonisc­he Anfragen. Jede Menge Informatio­nsbedarf gibt es sowohl zu den Sonderrege­lungen als auch zum Elterngeld Plus.“So können Familien seit 2015 Elterngeld Plus beantragen. „Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitar­beit kombiniere­n wollen“, erläutert Petra Fliegen.

Insgesamt 5713 Anträge gingen im vergangene­n Jahr in der Elterngeld­stelle ein; 2019 waren es 5543. Dabei ging die Zahl der Väter in Elternzeit erstmals seit Jahren leicht zurück: von 26,34 Prozent im Jahr 2019 auf 24,65 Prozent im vergangene­n Jahr. 5262 Personen erhielten 2020 Elterngeld; 2019 waren es 5307. So nahmen im vergangene­n Jahr 3860 Mütter und 1402 Väter die Elternzeit und damit auch das Elterngeld in Anspruch. Einen Anstieg bei der Zahl der Personen, die Elterngeld erhielten, verzeichne­ten die Städte Kaarst (von 436 auf 492) und Korschenbr­oich (von 368 auf 422).

Rund 38,9 Millionen Euro Elterngeld wurden 2020 aus Bundesmitt­eln ausgezahlt. Das sind rund 1,1 Millionen mehr als 2019. Durchschni­ttlich erhielten die Empfänger im vergangene­n Jahr monatlich 741,06 Euro. Etwa 25 Kalenderta­ge mussten Eltern im Rhein-Kreis auf die Bearbeitun­g ihrer Anträge warten (im Landesdurc­hschnitt sind es 34 Tage).

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