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Sonderregelungen für Elterngeld verlängert
RHEIN-KREIS (RP) Sonderregelungen im Bundeselterngesetz wurden wegen der Corona-Pandemie rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen und bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Darauf hat der Rhein-Kreis hingewiesen. Nach dieser Regelung wird das Elterngeld bei Einkommensersatzleistungen nicht gekürzt, was insbesondere Kurzarbeitergeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz betrifft. Die Nachfrage nach persönlicher Beratung sei während der Pandemie gestiegen, sagt Petra Fliegen, Leiterin des Familienbüros und der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises. „Wir erhalten jetzt während der Pandemie zahlreiche telefonische Anfragen. Jede Menge Informationsbedarf gibt es sowohl zu den Sonderregelungen als auch zum Elterngeld Plus.“So können Familien seit 2015 Elterngeld Plus beantragen. „Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren wollen“, erläutert Petra Fliegen.
Insgesamt 5713 Anträge gingen im vergangenen Jahr in der Elterngeldstelle ein; 2019 waren es 5543. Dabei ging die Zahl der Väter in Elternzeit erstmals seit Jahren leicht zurück: von 26,34 Prozent im Jahr 2019 auf 24,65 Prozent im vergangenen Jahr. 5262 Personen erhielten 2020 Elterngeld; 2019 waren es 5307. So nahmen im vergangenen Jahr 3860 Mütter und 1402 Väter die Elternzeit und damit auch das Elterngeld in Anspruch. Einen Anstieg bei der Zahl der Personen, die Elterngeld erhielten, verzeichneten die Städte Kaarst (von 436 auf 492) und Korschenbroich (von 368 auf 422).
Rund 38,9 Millionen Euro Elterngeld wurden 2020 aus Bundesmitteln ausgezahlt. Das sind rund 1,1 Millionen mehr als 2019. Durchschnittlich erhielten die Empfänger im vergangenen Jahr monatlich 741,06 Euro. Etwa 25 Kalendertage mussten Eltern im Rhein-Kreis auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten (im Landesdurchschnitt sind es 34 Tage).