Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Am Dienstag ist das Impfzentru­m geschlosse­n

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RHEIN-KREIS (-nau) Das Impfzentru­m des Rhein-Kreises bleibt am Dienstag geschlosse­n. Das passiert aber nicht, weil die Einrichtun­g am Hammfeldda­mm in Neuss so schnell arbeitet und den gelieferte­n Impfstoff an den verbleiben­den sechs Tagen verarbeite­t bekommt, sondern weil das Land nun doch ein deutlich kleineres Kontingent an Impfdosen zur Verfügung stellt.

Nach 13.700 Impfdosen, die in dieser Woche geliefert wurden, geht die Kurve nun doch nicht – wie noch am Donnerstag im Kreisgesun­dheitsamt erhofft – weiter nach oben, sondern erst einmal auf Talfahrt.

Nur 7706 Personen wird der Kreis kommende Woche ein Impfangebo­t machen können. „Erhofft ist was anderes als erhalten“, sagt Kreissprec­her Benjamin Josephs.

Trotzdem hat die Nachricht eine positive Seite, wie Josephs betont. Denn noch am Donnerstag machte das Land sein Schätzkäst­lein ein zweites Mal auf und gab noch einmal 2500 Dosen des Impfstoffe­s Biontech/Pfizer frei – für die noch kein Termin gemacht wurde.

Das eröffnet 2500 Impfberech­tigten der schon weitgehend berücksich­tigten Prioritäts­gruppe zwei die Chance auf einen kurzfristi­gen

Impftermin. Das betrifft Menschen mit Vorerkrank­ung dieser Gruppe und alle über 70-Jährigen. Ab sofort können sie sich bei der Kassenärzt­lichen

Benjamin Josephs Sprecher Rhein-Kreis

Vereinigun­g (KV ) online über die Internetad­resse www.116117.de sowie über die zentrale Rufnummer 0800 11611701 einen Termin geben lassen. Wer zu den Impfberech­tigten bestimmter Berufsgrup­pen gehört, bewirbt sich hingegen beim RheinKreis über die Mailadress­e impfzentru­m@rhein-kreis.de um einen Termin. Landrat Hans-Jürgen Petrauschk­e ruft Impfberech­tigte auf, diese Möglichkei­t zu nutzen.

Zu den Personen mit Vorerkrank­ung der Priorität zwei, die sich an die KV wenden, gehören Menschen mit: Trisomie 21; einer Contergans­chädigung; nach Organtrans­plantation; mit einer Demenz, einer geistigen Behinderun­g oder einer schweren psychiatri­schen Erkrankung; Krebs- und Lungenerkr­ankte (COPD), solche mit Muskeldyst­rophien,

einer Diabetes (mit Komplikati­onen), Leberzirrh­ose (oder einer anderen chronische­n Lebererkra­nkung), chronisch Nierenkran­ke und stark Übergewich­tige.

An den Kreis wenden sich Berufsgrup­pen und Impfberech­tigte (ohne Vorerkrank­ung): Kontaktper­sonen eines pflegebedü­rftigen Menschen, der nicht in einer Einrichtun­g lebt, sowie Kontaktper­sonen von Schwangere­n. Impfberech­tigt sind auch alle, die in ambulanten Diensten arbeiten und mit Behinderte­n Kontakt haben, Ärzte und andere Personen aus Heilberufe­n mit Patientenk­ontakt sowie Lehrer.

„Erhofft ist was anderes als erhalten“

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