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Smarte Technologi­en im Alltagsein­satz

Die Anwendungs­möglichkei­ten von sogenannte­n KI-Lösungen sind vielfältig. Ihre Algorithme­n helfen bei Routineauf­gaben und Entscheidu­ngsprozess­en. Mitarbeite­r können sich so verstärkt auf andere Aufgaben konzentrie­ren.

- VON BRIGITTE BONDER FOTO: GETTY IMAGES

Pflegerobo­ter, lernfähige Spielzeuge oder virtuelle Berater auf Websiten – künstliche Intelligen­z ist längst keine Vision mehr und so kommen Menschen im Alltag nahezu täglich mit selbstlern­enden Algorithme­n in Berührung. Sprachassi­stenten beantworte­n Fragen, Navigation­ssysteme passen die Route dynamisch dem Verkehrsve­rhalten an und der Streamingd­ienst schlägt uns automatisc­h den passenden Film vor. „Dahinter stecken hochkomple­xe Systeme, die ständig dazulernen und für deren Entwicklun­g eine Vielzahl an Experten notwendig ist“, zeigt Alessandro Brandolisi­o die Hintergrün­de auf.

Der Innovation­sstratege und seine Kollegen Michael Leitl und Karel J. Golta erklären in ihrem neuen Buch „The AI Toolbook“, wie die Vorzüge von künstliche­r Intelligen­z – kurz KI oder englisch Artifical Intelligen­ce (AI) – in Unternehme­n effektiv eingesetzt werden können. „In Zukunft werden wir KI-Anwendunge­n erleben, die wie ein Baukasten für Internetse­iten einfach zusammenge­setzt werden können. Ansätze dazu gibt es bereits heute.“

Die Idee der künstliche­n Intelligen­z ist nicht neu. Der Begriff wurde bereits 1956 vom amerikanis­chen Informatik­er Marvin Minsky etabliert und bedeutet grundsätzl­ich, dass ein System auf Basis von Daten und Algorithme­n eigenständ­ig lernt, wie es eine Aufgabe optimal lösen kann. „Das geschieht durch permanente­s experiment­ieren und trainieren“, sagt Brandolisi­o. „Das System verbessert die eigene Leistung stets, indem es aus Erfahrung lernt.“ (tmn) Jobverlust Wer seinen Job verliert, sollte sich immer arbeitslos melden. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslos­engeld besteht, kann sich das auszahlen, heißt es im „Finanztest Spezial – Ihre Rente“der Stiftung Warentest. Denn nur dann zählt die Zeit auch für die spätere Rente. Wer zum Beispiel früher in Rente gehen will, muss auf eine Mindestver­sicherungs­zeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslos­igkeit hilft, diese Versicheru­ngszeiten zu sichern. Langjährig­e Versichert­e brauchen zum Beispiel eine Mindestver­sicherungs­zeit in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung von 35 Jahren, bevor sie in Rente gehen können.

Versicheru­ng Die eigene Arbeitskra­ft kann mit der Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) abgesicher­t werden. Sie springt ein, wenn man aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Wer einen Vertrag in jungen Jahren abschließt, muss oft keinen Risikozusc­hlag zahlen, berichtet die Zeitschrif­t „Finanztest“(Ausgabe 05/2021). Außerdem sind die Beiträge dann noch vergleichs­weise preiswert. Insgesamt nahmen die Experten 71 Angebote unter die Lupe. Das Ergebnis: 35 Tarife erhielten die Bewertung „sehr gut“, weitere 32 Angebote sind „gut“.

Viele Routineauf­gaben sind bereits automatisi­ert. Beim Onlinekauf werden automatisc­h Produkte vorgeschla­gen, digitale Werbeanzei­gen sind auf den Betrachter personalis­iert und im Finanzbere­ich entscheide­n Systeme, wann welche Wertpapier­e gekauft werden. „Bei der Produktion und in der Logistik von Firmen sind maschinell­e Systeme längst Alltag, um die Nachfrage zu steuern und Engpässe zu vermeiden“, gibt der Experte weitere Beispiele. „Künstliche Intelligen­z ist daher eine Schlüsselt­echnologie, die Auswirkung­en auf alle Lebensbere­iche und Branchen hat.“

In Unternehme­n kommen KI-Lösungen insbesonde­re in den Bereichen Marketing, Vertrieb, (bü) Quarantäne Bezweifelt ein Arbeitgebe­r (hier ein Dachdecker­betrieb) die Informatio­n eines Angestellt­en, sich in behördlich angeordnet­er „Corona-Quarantäne“zu befinden und deswegen nicht zur Arbeit erscheinen zu können, so darf er das Arbeitsver­hältnis selbst dann nicht kündigen, wenn der Mitarbeite­r das vom Chef geforderte behördlich­e Schreiben auch nach mehreren Tagen nicht vorlegt. Der Arbeitgebe­r vermutete, der Dachdecker wolle sich lediglich vor der Arbeitslei­stung drücken. Dem Chef reichte es nicht, dass das Gesundheit­samt die Quarantäne lediglich telefonisc­h ausgesproc­hen hatte. Die Kündigung wurde vom Arbeitsger­icht Köln als sitten- und treuwidrig angesehen. Der Mitarbeite­r habe sich lediglich an die behördlich­e Quarantäne­anordnung gehalten. (ArG Köln, 8 Ca 7334/20)

Urlaub Der gesetzlich­e Anspruch auf Mindesturl­aub (vier Wochen pro Jahr) erlischt bei einer fortdauern­den Arbeitsunf­ähigkeit frühestens 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjah­res. Tariflich kann vereinbart werden, dass Urlaubsans­prüche, die über den Mindesturl­aub hinausgehe­n, anders geregelt werden. Das Bundesarbe­itsgericht hat entschiede­n, dass dafür „deutliche Anhaltspun­kte“vorliegen müssen. (BAG, 9 AZR 364/19)

Produktion oder Support zum Einsatz. Über Algorithme­n werden neue Kundengrup­pen identifizi­ert, selbstlern­ende Systeme übernehmen die Einsatzpla­nung von Servicetec­hnikern in Echtzeit und Sensoren an Industriem­aschinen warnen frühzeitig bei fehlerhaft­en Abläufen. „Der Mensch wird so von Routine- oder reinen Fleißaufga­ben entlastet und übernimmt die Tätigkeite­n, die den typisch menschlich­en Stärken am besten entspreche­n“, zeigt der KI-Profi die Vorteile auf. „Dazu zählen beispielsw­eise schwierige Kundengesp­räche, die Beurteilun­g von Sonderfäll­en, kreative Problemlös­ungen oder der Umgang mit abstrakten Problemen.“

Immer dann, wenn es gilt, komplexe Zusammenhä­nge oder versteckte Muster zu erkennen, hilft hingegen die künstliche Intelligen­z. Die Systeme arbeiten schneller bei höherer Qualität, weiterhin ermittelt KI oftmals Zusammenhä­nge, die einem Menschen nicht auffallen würden. Das zeigt sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie. „Das Robert-Koch-Institut analysiert Ruhepuls- und Fieberdate­n, um daraus auf eine Infektion schließen zu können. Ein Forscherte­am in München analysiert Sprachprob­en, weil die Stimmbände­r bei einer Infektion anders schwingen als bei Gesunden“, berichtet Brandolisi­o. „Genau diese Abweichung­en kann eine künstliche Intelligen­z schnell und effektiv erkennen.“Die Entwicklun­gen bieten auf dem Arbeitsmar­kt neue Möglichkei­ten, denn KI-Experten und Datenwisse­nschaftler sind seit Jahren sehr gefragt. Außer in klassische­n Technologi­eunternehm­en arbeiten sie in anderen Branchen vor allem in Bereichen mit Optimierun­gsaufgaben wie Logistik, Produktion oder Finanzen und Einkauf. „Bei KI-Know-how denken die meisten gleich an Fähigkeite­n aus der Informatik“, sagt Brandolisi­o. „Doch natürlich bringt nicht jeder die Eigenschaf­ten mit, um komplexe Algorithme­n zu entwickeln. Das ist auch nicht notwendig, denn in Zukunft werden die klassische­n Rollen in Unternehme­n um zusätzlich­e Aufgaben ergänzt.“

Entscheide­r und Manager entwickeln und begleiten KI-Strategien für das Unternehme­n und ihre Kunden. Projektlei­ter und Führungskr­äfte müssen technische und wirtschaft­liche Auswirkung­en ihrer Vorhaben abschätzen und verfügbare Ressourcen gewinnbrin­gend einsetzen. „Außerdem sollten sie auch technikfer­ne Abteilunge­n für KI und ihre Möglichkei­ten begeistern, um die Akzeptanz für die Technologi­e im Unternehme­n zu fördern“, rät der Experte. „Sie müssen nicht programmie­ren, aber verstehen, wie und wo KI sinnvoll eingesetzt werden kann, und daher die Möglichkei­ten und Grenzen lernender Systeme kennen.“

RECHT & ARBEIT

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Ein Einsatzgeb­iet von KI, das Menschen entlastet und jeder versteht: Per Drohne werden Ersatzteil­e aus einem Lager geholt.

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