Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Posse um Halteverbot vor eigener Halle
An der Zwergstraße durfte die Familie Vinbruck vor den eigenen Hallentoren nicht mehr halten, um das Schiebetor zu öffnen und das Auto einzufahren. Jetzt lenkte die Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion ein.
Ein bisschen mutete es wie ein Schildbürgerstreich an, was Matthias Vinbruck seit einiger Zeit an der Zwergstraße erlebt. Seit 1908 ist die Familie an der Ecke Gelderner Straße/Zwergstraße zuhause. Wo einst das eigene Unternehmen beheimatet war, nutzt die Familie heute die ehemalige Gewerbefläche als Garage, um ihre Autos zu parken. Ein Teil der Halle ist zudem an ein Kleingewerbeunternehmen verpachtet, das dort sein Lager hat und entsprechend auf dem Gelände das Firmenfahrzeug bepackt. Die Einfahrt für beide Nutzer befindet sich an der Zwergstraße und zwar in Form von zwei großen roten Schiebetoren mit einem dementsprechend abgesenkten Bordstein davor.
Die kurze Zwergstraße mit ihren beidseitigen Bürgersteigen liegt zwischen Gelderner und Hülser Straße und ist von beiden Seiten aus befahrbar. Von der Gelderner Straße kommend darf die rechte Straßenseite beparkt werden, was in Anbetracht des Parkplatzmangels in Krefeld auch gut genutzt wird. Lediglich eine Einfahrt ist, gekennzeichnet durch eine entsprechende Markierung, vom Beparken ausgenommen. Auf der linken Seite herrscht indes auf der gesamten Zwergstraße ein Halteverbot. Gleich drei entsprechende Schilder sind aufgestellt.
Dieses Halteverbot besteht seit 2008 und stellte auch in all den Jahren für niemanden ein Problem dar. Das hat sich jetzt aber geändert, aber nicht, weil man dort parken möchte, sondern weil es weder der Familie Vinbruck noch dem Mieter mehr gestattet ist, dort kurz zu halten, das entsprechende Tor zu öffnen und auf das eigene Gelände zu fahren. „Seit der Pandemie sind vermehrt Ordnungskräfte unterwegs. Diese haben uns mehrmals angesprochen, dass sie uns mit einem Verwarngeld belegen würden, wenn wir weiterhin dort kurz anhalten, um das Tor zu öffnen“, berichtet Matthias Vinbruck. Ordnungskräfte teilten ihnen mit, sie sollten sich mit ihren Autos woanders hinstellen, zurückkommen, dann das Tor öffnen und danach den Wagen holen. Es stellt sich nur die Frage wo parken? Und was passiert, wenn die Tore zu den Hallen unbeaufsichtigt offen stehen, weil das Auto irgendwo entfernt geholt werden muss?
Die Vinbrucks wandten sich an die Stadt Krefeld und baten darum, dass es ihnen weiterhin ermöglicht würde, dort kurz zwecks Toröffnung zu halten, zumal der Verkehr, wenn wirklich gerade in diesem Moment ein Auto kommt, dadurch nicht behindert wird. Die Stadt teilte den Vinbrucks mit, sie sollten auf der schräg gegenüberliegenden Markierung halten. Dort parkt zum einem der Eigentümer selber und zum anderem ist ein Einfahren von dieser Position mit Rangiererei verbunden, was den Verkehr stört. „Wir wollen ja nicht vor unseren Toren parken, sondern nur zwecks Toröffnung kurz halten. All die Jahre war das
kein Problem. Wir verstehen nicht, warum das nicht mehr möglich sein soll“, sagt Matthias Vinbruck. Doch der Krefelder kann aufatmen.
Eine Nachfrage seitens der RP bei der Stadt Krefeld ergab, dass vor den beiden roten Schiebetoren an der Zwergstraße weiterhin kurz gehalten, das Tor geöffnet und eingefahren werden darf. „Aus Sicht der städtischen Ordnungskräfte können wir sagen, dass ein solches Verhalten nicht zu Verwarn- und Bußgeldern führen wird“, teilt Manuel Kölker von der Pressestelle der Stadt Krefeld mit.
Am liebsten hätte die Familie Vinbruck diese Aussage noch schwarz auf weiß von der Stadt Krefeld, aber das wird laut der Pressestelle nicht passieren, da die Aussage ja bereits öffentlich gemacht wurde und die Sachlage nun klar ist.