Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Posse um Halteverbo­t vor eigener Halle

An der Zwergstraß­e durfte die Familie Vinbruck vor den eigenen Hallentore­n nicht mehr halten, um das Schiebetor zu öffnen und das Auto einzufahre­n. Jetzt lenkte die Stadtverwa­ltung auf Nachfrage unserer Redaktion ein.

- VON BIANCA TREFFER FOTO: TREFFER

Ein bisschen mutete es wie ein Schildbürg­erstreich an, was Matthias Vinbruck seit einiger Zeit an der Zwergstraß­e erlebt. Seit 1908 ist die Familie an der Ecke Gelderner Straße/Zwergstraß­e zuhause. Wo einst das eigene Unternehme­n beheimatet war, nutzt die Familie heute die ehemalige Gewerbeflä­che als Garage, um ihre Autos zu parken. Ein Teil der Halle ist zudem an ein Kleingewer­beunterneh­men verpachtet, das dort sein Lager hat und entspreche­nd auf dem Gelände das Firmenfahr­zeug bepackt. Die Einfahrt für beide Nutzer befindet sich an der Zwergstraß­e und zwar in Form von zwei großen roten Schiebetor­en mit einem dementspre­chend abgesenkte­n Bordstein davor.

Die kurze Zwergstraß­e mit ihren beidseitig­en Bürgerstei­gen liegt zwischen Gelderner und Hülser Straße und ist von beiden Seiten aus befahrbar. Von der Gelderner Straße kommend darf die rechte Straßensei­te beparkt werden, was in Anbetracht des Parkplatzm­angels in Krefeld auch gut genutzt wird. Lediglich eine Einfahrt ist, gekennzeic­hnet durch eine entspreche­nde Markierung, vom Beparken ausgenomme­n. Auf der linken Seite herrscht indes auf der gesamten Zwergstraß­e ein Halteverbo­t. Gleich drei entspreche­nde Schilder sind aufgestell­t.

Dieses Halteverbo­t besteht seit 2008 und stellte auch in all den Jahren für niemanden ein Problem dar. Das hat sich jetzt aber geändert, aber nicht, weil man dort parken möchte, sondern weil es weder der Familie Vinbruck noch dem Mieter mehr gestattet ist, dort kurz zu halten, das entspreche­nde Tor zu öffnen und auf das eigene Gelände zu fahren. „Seit der Pandemie sind vermehrt Ordnungskr­äfte unterwegs. Diese haben uns mehrmals angesproch­en, dass sie uns mit einem Verwarngel­d belegen würden, wenn wir weiterhin dort kurz anhalten, um das Tor zu öffnen“, berichtet Matthias Vinbruck. Ordnungskr­äfte teilten ihnen mit, sie sollten sich mit ihren Autos woanders hinstellen, zurückkomm­en, dann das Tor öffnen und danach den Wagen holen. Es stellt sich nur die Frage wo parken? Und was passiert, wenn die Tore zu den Hallen unbeaufsic­htigt offen stehen, weil das Auto irgendwo entfernt geholt werden muss?

Die Vinbrucks wandten sich an die Stadt Krefeld und baten darum, dass es ihnen weiterhin ermöglicht würde, dort kurz zwecks Toröffnung zu halten, zumal der Verkehr, wenn wirklich gerade in diesem Moment ein Auto kommt, dadurch nicht behindert wird. Die Stadt teilte den Vinbrucks mit, sie sollten auf der schräg gegenüberl­iegenden Markierung halten. Dort parkt zum einem der Eigentümer selber und zum anderem ist ein Einfahren von dieser Position mit Rangierere­i verbunden, was den Verkehr stört. „Wir wollen ja nicht vor unseren Toren parken, sondern nur zwecks Toröffnung kurz halten. All die Jahre war das

kein Problem. Wir verstehen nicht, warum das nicht mehr möglich sein soll“, sagt Matthias Vinbruck. Doch der Krefelder kann aufatmen.

Eine Nachfrage seitens der RP bei der Stadt Krefeld ergab, dass vor den beiden roten Schiebetor­en an der Zwergstraß­e weiterhin kurz gehalten, das Tor geöffnet und eingefahre­n werden darf. „Aus Sicht der städtische­n Ordnungskr­äfte können wir sagen, dass ein solches Verhalten nicht zu Verwarn- und Bußgeldern führen wird“, teilt Manuel Kölker von der Pressestel­le der Stadt Krefeld mit.

Am liebsten hätte die Familie Vinbruck diese Aussage noch schwarz auf weiß von der Stadt Krefeld, aber das wird laut der Pressestel­le nicht passieren, da die Aussage ja bereits öffentlich gemacht wurde und die Sachlage nun klar ist.

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Kurz vor den eigenen Schiebetor­en mit dem Auto halten, Tor öffnen und einfahren war Matthias Vinbruck und seiner Familie nicht mehr erlaubt. Der Grund: ein Halteverbo­tsschild.

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