Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Demonstranten eingekesselt – Verfahren startet
Fast drei Jahre nach einem umstrittenen Polizeikessel gegen Demonstranten will das Verwaltungsgericht jetzt die Vorgänge aus dem Sommer 2021 juristisch aufarbeiten. Drei Klagen gegen die Polizei liegen der 18. Kammer aktuell vor. Sie alle fordern, dass die damalige Einkesslung und stundenlange Festsetzung von rund 300 Demonstrationsteilnehmern als rechtswidrig einzustufen sei. Aus Protest gegen eine damals noch in der Planung befindliche Verschärfung des NRW-Versammlungsrechts war es zu Demonstrationen gekommen. Am 10.April sollen jetzt die Klagen von drei Teilnehmern verhandelt werden.
Laut Polizeiangaben soll es damals zunächst in Höhe der Altstadt zu Zusammenstößen zwischen Ordnungskräften der Polizei und einigen Aktivisten der „Antifa“gekommen sein. Im weiteren Verlauf der Demo hatten Beamte dann just vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichts rund 300 Teilnehmer des Demonstrationszuges mit starken Kräften umringt, dadurch teils über Stunden festgesetzt. Unter den Eingekesselten befanden sich angeblich auch 38 Minderjährige. Eine Versorgung der Eingeschlossenen mit Wasser sei angeblich zwar gesichert gewesen, doch mobile Toilettenhäuschen seien trotz Anforderung bei einer Privatfirma nicht geliefert worden.
Für die eingeschlossenen Demonstranten, die von der Polizei als „Antifa-Block“angesehen wurden, bedeutete das, sie mussten ihre Notdurft (hinter vorgehaltenen Transparenten) über einem Gully verrichten. Begründet hatte die Polizei ihre Kessel-Taktik damit, dass Demonstranten durch Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen hätten. Auch soll Pyrotechnik durch Aktivisten gezündet worden sein. NRW-Innenminister Herbert Reul räumte später ein, die Rückführung der eingekesselten Jugendlichen an deren Eltern sei gegen 23 Uhr deutlich zu spät erfolgt. Ziel der drei aktuellen Klagen ist es nun, das gesamte Vorgehen der Polizei für unrechtmäßig zu erklären.
Ob sich daraus im Fall von KlageErfolgen auch weitere Forderungen gegen die Polizei zum Beispiel auf Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld ergeben könnten, ist bisher noch offen. Das Verwaltungsgericht will die Klagen am Mittwoch, 10.April, nacheinander ab 9.30 Uhr prüfen.