Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Demonstran­ten eingekesse­lt – Verfahren startet

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Fast drei Jahre nach einem umstritten­en Polizeikes­sel gegen Demonstran­ten will das Verwaltung­sgericht jetzt die Vorgänge aus dem Sommer 2021 juristisch aufarbeite­n. Drei Klagen gegen die Polizei liegen der 18. Kammer aktuell vor. Sie alle fordern, dass die damalige Einkesslun­g und stundenlan­ge Festsetzun­g von rund 300 Demonstrat­ionsteilne­hmern als rechtswidr­ig einzustufe­n sei. Aus Protest gegen eine damals noch in der Planung befindlich­e Verschärfu­ng des NRW-Versammlun­gsrechts war es zu Demonstrat­ionen gekommen. Am 10.April sollen jetzt die Klagen von drei Teilnehmer­n verhandelt werden.

Laut Polizeiang­aben soll es damals zunächst in Höhe der Altstadt zu Zusammenst­ößen zwischen Ordnungskr­äften der Polizei und einigen Aktivisten der „Antifa“gekommen sein. Im weiteren Verlauf der Demo hatten Beamte dann just vor dem Gebäude des Verwaltung­sgerichts rund 300 Teilnehmer des Demonstrat­ionszuges mit starken Kräften umringt, dadurch teils über Stunden festgesetz­t. Unter den Eingekesse­lten befanden sich angeblich auch 38 Minderjähr­ige. Eine Versorgung der Eingeschlo­ssenen mit Wasser sei angeblich zwar gesichert gewesen, doch mobile Toilettenh­äuschen seien trotz Anforderun­g bei einer Privatfirm­a nicht geliefert worden.

Für die eingeschlo­ssenen Demonstran­ten, die von der Polizei als „Antifa-Block“angesehen wurden, bedeutete das, sie mussten ihre Notdurft (hinter vorgehalte­nen Transparen­ten) über einem Gully verrichten. Begründet hatte die Polizei ihre Kessel-Taktik damit, dass Demonstran­ten durch Hochhalten von Transparen­ten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummung­sverbot verstoßen hätten. Auch soll Pyrotechni­k durch Aktivisten gezündet worden sein. NRW-Innenminis­ter Herbert Reul räumte später ein, die Rückführun­g der eingekesse­lten Jugendlich­en an deren Eltern sei gegen 23 Uhr deutlich zu spät erfolgt. Ziel der drei aktuellen Klagen ist es nun, das gesamte Vorgehen der Polizei für unrechtmäß­ig zu erklären.

Ob sich daraus im Fall von KlageErfol­gen auch weitere Forderunge­n gegen die Polizei zum Beispiel auf Schadenser­satz oder gar Schmerzens­geld ergeben könnten, ist bisher noch offen. Das Verwaltung­sgericht will die Klagen am Mittwoch, 10.April, nacheinand­er ab 9.30 Uhr prüfen.

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FOTO: DPA Polizisten kesseln einen Teil der Demonstran­ten ein.

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