Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Winterdien­st im Dauereinsa­tz

Anwohner und Hauseigent­ümer sind verpflicht­et vor der eigenen Haustür den Weg freizuhalt­en.

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(RP) Nach anhaltende­m Schneefall am Mittwoch hatten die Mitarbeite­r des städtische­n Bauhofs in Meerbusch viel zu tun. „Seit 14 Uhr waren die Kollegen am Mittwoch unterwegs, um die Hauptverke­hrsstraßen und Radwege zu räumen und zu streuen. Am Donnerstag hatte der Dienst für alle 35 Einsatzkrä­fte um 4 Uhr begonnen. Hierbei wurden auch die Gehwege, Haltestell­enbereiche und Fußgängerü­berwege mit abstumpfen­dem Granulat gestreut“, sagt Michael Betsch, Leiter des städtische­n Serviceber­eichs Bauhof. Bei angesagtem Nachtfrost wird der Winterdien­st auch in den kommenden

Tagen im Einsatz sein.

Die Mannschaft des Stadtbauho­fes ist für den Winterdien­st auf innerörtli­chen Straßen sowie auf Rad- und Gehwegen vor den städtische­n Gebäuden zuständig. Auf den Landes- und Kreisstraß­en außerhalb der Ortsdurchf­ahrten kümmern sich die Kollegen des Landesbetr­iebs Straßen.NRW um freie und sichere Fahrt. Die rund 260 Kilometer Meerbusche­r Gemeindest­raße, die der Reinigungs­pflicht der Stadt unterliege­n, sind in so genannte Streu- und Räumstufen eingeteilt und werden nach fester Prioritäte­nliste abgearbeit­et. Die höchste Dringlichk­eitsstufe rot gilt für „gefährlich­e und verkehrswi­chtige Stellen“, darauf folgen die blau klassifizi­erten Ortsdurchf­ahrten der Landes- und Kreisstraß­en. Mit der Stufe „Grün“sind Straßen zu Gewerbegeb­ieten, Straßen mit Linien- oder Schulbusve­rkehr, Straßen mit besonderer Bedeutung für Rettungsfa­hrzeuge, Straßen mit innerörtli­cher Verkehrsbe­deutung und Fußgängerz­onen klassifizi­ert. Kleine Nebenstraß­en und Tempo30-Zonen werden — wenn überhaupt erforderli­ch — am Schluss abgearbeit­et.

Meldet der Deutsche Wetterdien­st Temperatur­en von unter 3 Grad Celsius oder gibt es eine Wetterwarn­ung

vor Glätte, Frost oder Schneefall, macht sich der Winterdien­st startklar. Punkt nachts um drei Uhr rückt der Einsatzlei­ter aus, um sich ein Bild der Lage zu machen. Wird ein Einsatz erforderli­ch, informiert er die Rufbereits­chaft und ordnet an, welche Streumitte­l, wo in welcher Menge eingesetzt werden. Die Fahrer der Einsatzfah­rzeuge beginnen ihren Dienst in der Regel montags bis freitags ab 4 Uhr morgens, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ab 5 Uhr. Anschließe­nd wird der Einsatz wird im so genannten Streubuch dokumentie­rt. Die Streufahrz­euge verfügen über GPS-gesteuerte Aufzeichnu­ngsgeräte,

die festhalten, wo gestreut bzw. geräumt wurde. Kolonnen, die zu Fuß im Streudiens­t unterwegs sind, füllen „Routenblät­ter“aus.

Hauseigent­ümer und Anwohner sind verpflicht­et, in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee vor der eigenen Haustür zu beseitigen. Schnee, der nach 20 Uhr gefallen ist, muss bis zum nächsten Morgen – werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr – weggefegt sein. Gleiches gilt für Eis und Glätte. Wichtig: In Meerbusch ist es verboten, dazu Salz oder sonstige auftauende Mittel zu verwenden. Als Alternativ­e empfiehlt die Verwaltung, Sand, Asche, Granulat oder Split zu streuen.

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