Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Die Stadt hakt bei abgelaufenen Ausweisen jetzt nach
MEERBUSCH (sug) Einen Ausweis braucht man nur selten. Daher übersehen viele, wenn er abgelaufen ist. In Meerbusch sind dies 800 bis 900 Personen im Jahr, teilt das Standesamt mit. Bislang würden Meerbuscher, die mit einem ungültigen Pass herumlaufen, einmal im Jahr, nämlich im November, durch ein Erinnerungsschreiben darauf aufmerksam gemacht. Und zwar ohne Konsequenzen. Das soll sich nun ändern. Ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, sei eine Bürgerpflicht. Per Gesetz gelte für jeden deutschen Staatsbürger – auch wenn er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt – die Ausweispflicht. Nur wer nicht mehr in
der Lage sei, das
Bürgerbüro persönlich aufzusuchen, könne sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Ab diesem Jahr werde das Bürgerbüro bei allen Bürgern mit abgelaufenem Ausweis, die sich auf das Erinnerungsschreiben nicht melden, nachhaken.
Darüber hinaus gebe es Änderungen. So würden seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert. Stattdessen gebe es auch für die Kleinen neue, fälschungssichere Reisepässe oder Personalausweise, die den elektronischen Sicherheitsstandards entsprechen. Drei bis sechs Wochen dauere es, bis die fertigen Dokumente aus der Bundesdruckerei in Berlin kämen. „Deshalb ist es gerade zu Jahresbeginn sinnvoll, einen prüfenden Blick in die Ausweisdokumente zu werfen. Das erspart Zeitnot und damit Stress kurz vor dem Urlaub“, empfiehlt Sarabi. Das Ab- oder Ummelden eines Wohnsitzes sei ebenfalls gesetzliche Pflicht. Nach einem Umzug müsse die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Andernfalls drohe ein Verwarngeld, sagt Jérôme Berg, Mitarbeiter im Bürgerbüro.
Probleme gebe es häufig bei einem Umzug in ein Seniorenheim. Angehörige oder Betreuer würden die Ummeldung der älteren Herrschaften oft vergessen. Die Folge: etliche Postrückläufer und nötige Ermittlungen durch das Ordnungsamt. „Oft erfahren wir erst nach aufwendigen Recherchen, dass die Adressaten längst im Altenheim leben“, berichtet Berg.
Eine Meldepflicht gebe es auch für Nebenwohnsitze. Über 2700 davon seien in Meerbusch registriert. „Wir sind aber sicher, dass etliche davon gar nicht mehr existieren“, sagt Andrea Sarabi. Vor allem Studierende würden das Elternhaus gerne als Zweitwohnsitz behalten, auch wenn sie längst eigene vier Wände woanders bewohnen. Sie empfiehlt, dies zeitnah zu ändern, „und nicht erst, wenn die GEZ Gebühren erhebt“.
Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite www. meerbusch.de oder im Bürgerbüro.