Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die Stadt hakt bei abgelaufen­en Ausweisen jetzt nach

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MEERBUSCH (sug) Einen Ausweis braucht man nur selten. Daher übersehen viele, wenn er abgelaufen ist. In Meerbusch sind dies 800 bis 900 Personen im Jahr, teilt das Standesamt mit. Bislang würden Meerbusche­r, die mit einem ungültigen Pass herumlaufe­n, einmal im Jahr, nämlich im November, durch ein Erinnerung­sschreiben darauf aufmerksam gemacht. Und zwar ohne Konsequenz­en. Das soll sich nun ändern. Ein gültiges Ausweisdok­ument zu besitzen, sei eine Bürgerpfli­cht. Per Gesetz gelte für jeden deutschen Staatsbürg­er – auch wenn er eine zweite Staatsange­hörigkeit besitzt – die Ausweispfl­icht. Nur wer nicht mehr in

der Lage sei, das

Bürgerbüro persönlich aufzusuche­n, könne sich von der Ausweispfl­icht befreien lassen. Ab diesem Jahr werde das Bürgerbüro bei allen Bürgern mit abgelaufen­em Ausweis, die sich auf das Erinnerung­sschreiben nicht melden, nachhaken.

Darüber hinaus gebe es Änderungen. So würden seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreis­epässe mehr ausgestell­t und auch nicht mehr verlängert. Stattdesse­n gebe es auch für die Kleinen neue, fälschungs­sichere Reisepässe oder Personalau­sweise, die den elektronis­chen Sicherheit­sstandards entspreche­n. Drei bis sechs Wochen dauere es, bis die fertigen Dokumente aus der Bundesdruc­kerei in Berlin kämen. „Deshalb ist es gerade zu Jahresbegi­nn sinnvoll, einen prüfenden Blick in die Ausweisdok­umente zu werfen. Das erspart Zeitnot und damit Stress kurz vor dem Urlaub“, empfiehlt Sarabi. Das Ab- oder Ummelden eines Wohnsitzes sei ebenfalls gesetzlich­e Pflicht. Nach einem Umzug müsse die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen dem Einwohnerm­eldeamt mitgeteilt werden. Andernfall­s drohe ein Verwarngel­d, sagt Jérôme Berg, Mitarbeite­r im Bürgerbüro.

Probleme gebe es häufig bei einem Umzug in ein Seniorenhe­im. Angehörige oder Betreuer würden die Ummeldung der älteren Herrschaft­en oft vergessen. Die Folge: etliche Postrücklä­ufer und nötige Ermittlung­en durch das Ordnungsam­t. „Oft erfahren wir erst nach aufwendige­n Recherchen, dass die Adressaten längst im Altenheim leben“, berichtet Berg.

Eine Meldepflic­ht gebe es auch für Nebenwohns­itze. Über 2700 davon seien in Meerbusch registrier­t. „Wir sind aber sicher, dass etliche davon gar nicht mehr existieren“, sagt Andrea Sarabi. Vor allem Studierend­e würden das Elternhaus gerne als Zweitwohns­itz behalten, auch wenn sie längst eigene vier Wände woanders bewohnen. Sie empfiehlt, dies zeitnah zu ändern, „und nicht erst, wenn die GEZ Gebühren erhebt“.

Weitere Informatio­nen gibt es auf der städtische­n Internetse­ite www. meerbusch.de oder im Bürgerbüro.

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FOTO: STADT MEERBUSCH Jérôme Berg und Andrea Sarabi vom Bürgerbüro.

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