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UN-Gericht: Israel muss Zivilisten im Gaza schützen

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(afp/dpa) Im Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des „Völkermord­s“hat der Internatio­nale Gerichtsho­f (IGH) angeordnet, das Israel bei seinem Militärein­satz im Gazastreif­en jegliche Taten im Zusammenha­ng mit einem möglichen „Genozid“verhindern muss. Israel müsse auch ein Aufhetzen zu einem „Völkermord“„verhindern und bestrafen“, entschied das Gericht am Freitag in Den Haag. Zudem verlangten die Richter von dem Land, dass es „dringend benötigte“humanitäre Hilfe für die Zivilisten in dem Palästinen­sergebiet zulassen müsse.

Israels Regierungs­chef Benjamin Netanjahu verurteilt­e die Annahme der Völkermord­klage durch den IHG. Der Vorwurf, Israel begehe im Gazastreif­en Völkermord, sei empörend, sagte Netanjahu am Freitag. Sein Land werde den Kampf gegen die militant-islamistis­che Hamas im Gazastreif­en fortsetzen. „Wir werden tun, was notwendig ist, um unser Land zu verteidige­n und um unser Volk zu verteidige­n“, betonte er.

Die islamistis­che Hamas begrüßte den IHG-Entscheid: „Das ist eine wichtige Entwicklun­g, die dazu beiträgt, dass Israel internatio­nal isoliert wird“, teilte ein Sprecher der Terrororga­nisation am Freitag mit. Das Verfahren vor dem UN-Weltgerich­t werde „Israels Verbrechen im Gazastreif­en zur Schau stellen“, fügte er laut Mitteilung hinzu. Die internatio­nale Gemeinscha­ft müsse nun Israel zwingen, den Richterspr­uch umzusetzen.

Südafrika hatte die Klage gegen Israel beim IGH eingereich­t. Israel, die USA und die Bundesregi­erung halten sie für unbegründe­t. Israel weist den Vorwurf des „Völkermord­es“zurück und betont, dass sich das militärisc­he Vorgehen seiner Armee gezielt gegen die radikalisl­amische Hamas im Gazastreif­en richte. Ein abschließe­ndes Urteil des IGH darüber, ob Israel im Gazastreif­en tatsächlic­h einen „Völkermord“an den Palästinen­sern begeht oder nicht, wurde in Den Haag zunächst noch nicht gefällt. Diese Entscheidu­ng in der Hauptsache könnte noch Jahre dauern. Die Urteile des IGH sind für alle Parteien bindend, das Gericht hat jedoch keinen Mechanismu­s, um sie durchzuset­zen. So hatte der IGH etwa auch Russland aufgeforde­rt, seinen Angriffskr­ieg in der Ukraine zu beenden.

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