Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
BERLINERAREPUBLIK Auf Gedeih und Verderb
Nach der Auflösung als Bundestagsfraktion gibt es für die Linke neue Regeln.
Über die Schwierigkeit, ein politisches Leben nach der Auflösung der Fraktion im Bundestag zu führen, ist derzeit viel auf den Parlamentsfluren zu hören. Man ist dann nämlich von der Parlamentsmehrheit abhängig – auf Gedeih und Verderb. Davon kann der ehemalige Fraktionschef der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, gerade ein Lied singen.
Die Linke hatte ihre Bundestagsfraktion Ende 2023 aufgelöst, nachdem zehn Abgeordnete um die frühere Fraktionschefin Sahra Wagenknecht aus der Partei ausgetreten waren. Sowohl die 28 verbliebenen Linken-Abgeordneten als auch die zehn Abgeordneten des neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW ) wollen als getrennte Gruppen weitermachen.
Ihre künftigen Rechte und finanzielle Ausstattung werden von der Mehrheit des Bundestags in einem Beschluss festgelegt. Dieser könnte Ende der Woche fallen.
Und zumindest bei der Linken ist man nicht glücklich mit den bislang bekannt gewordenen Plänen der Ampel-Fraktionen. So ist im Gespräch, die Zahl der Kleinen Anfragen zu deckeln und das Recht, Anträge für Aktuelle Stunden zu stellen auf zwei pro Jahr zu beschränken. Bartsch wehrt sich, nennt Anfragen eines der wirksamsten Mittel der Oppositionsarbeit. Damit können Abgeordnete offizielle Auskünfte der Bundesregierung anfordern. Linke haben in dieser Legislatur seit Ende 2021 bis Ende Dezember 2023 nach Bartschs Angaben 966 Kleine Anfragen gestellt. Die Linke erfragt zum Beispiel regelmäßig Daten zur Entwicklung der Renten und Löhne in Ost und West, zu Rechtsextremismus oder Rüstungsexporten.
In einem Änderungsantrag fordern Bartsch und andere Linken-Abgeordnete, die Beschränkungen zu kippen. Mit anderen Bedingungen, etwa bei den Redezeiten, ist Bartsch hingegen einverstanden. Vorgesehen ist auch, dass Vorsitzende der neuen Gruppe gleiche Rechte haben wie Fraktionsvorsitzende. Dennoch: Leicht wird das parlamentarische Leben als Gruppe nicht.