Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mehr Anreize für ehrenamtli­che Feuerwehr

Eine neue Satzung regelt Aufwandsen­tschädigun­gen und den Ersatz des Verdiensta­usfalls für die Mitglieder der Freiwillig­en Feuerwehr Meerbusch. So sollen auch neue Aktive gewonnen werden.

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(lav) In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Rat der Stadt Meerbusch eine neue Satzung beschlosse­n, um das ehrenamtli­che Engagement bei der Feuerwehr langfristi­g zu sichern: Sie regelt Aufwandsen­tschädigun­gen sowie den Ersatz des Verdiensta­usfalls für die Mitglieder der Freiwillig­en Feuerwehr. Zwar wurden die jährlichen Aufwendung­en für ehrenamtli­che Tätigkeite­n auch bislang in den Haushalt eingestell­t. Eine grundsätzl­iche Verbindlic­hkeit gab es aber nicht.

Das hat sich mit dem Inkrafttre­ten der neuen Satzung am 1. Januar 2024 geändert. So ist die Höhe der Aufwandsen­tschädigun­gen festgelegt, die einige Funktionst­räger für ihre Tätigkeit bei der freiwillig­en Feuerwehr erhalten. Diese gibt es unter anderem für die Wehrleitun­g, Löschzug- und -gruppenfüh­rer, die Jugendwart­e, Koordinato­ren der Ausbildung sowie das Presseteam. Die Summe, die diese erhalten, errechnet sich im Verhältnis zur Aufwandsen­tschädigun­g der Lokalpolit­iker – so bekommt die Wehrleitun­g dieselbe Summe, während etwa der Stadtjugen­dwart mit 35 Prozent davon entschädig­t wird.

Zudem regelt die Satzung den Anspruch auf Ersatz des Verdiensta­usfalls und des fortgezahl­ten Arbeitsent­geltes. Arbeitgebe­r sind verpflicht­et, Mitglieder der Feuerwehr für Einsätze von der Arbeit freizustel­len, und werden dafür finanziell entschädig­t. Bei selbststän­digen Feuerwehrl­euten wird diesen der Verdiensta­usfall gezahlt. Gerechnet wird mit einem Regelstund­ensatz von 40 Euro, der individuel­l angepasst werden kann. Auch solche Kosten, die im Zuge dessen für die Kinderbetr­euung anfallen, werden teilweise erstattet. So soll den Ehrenamtle­rn ein Engagement neben Familie und Beruf ermöglicht werden.

Überdies sieht die Satzung einen Zuschuss zur Pflege der Kameradsch­aft, Pauschalen für die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildun­gen sowie diverse Kostenerst­attungen im Freizeitbe­reich vor. Die ehrenamtli­chen Brandbekäm­pfer zahlen zum Beispiel einen ermäßigten Eintritt für das Meerbusche­r Hallenband. Außerdem können sie sich die Jahresgebü­hr für die Stadtbibli­othek erstatten lassen. Auch Zuschussza­hlungen an die Jugendfeue­rwehr für den Erwerb des Führersche­ins Klasse B sind vorgesehen.

Die Satzung stellt einen Bestandtei­l des noch in Arbeit befindlich­en Ehrenamtsk­onzepts für die Freiwillig­e Feuerwehr Meerbusch dar. Sie wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Wehrleitun­g erstellt. Auch die Mitglieder der Feuerwehr hatten Gelegenhei­t, ihr Feedback zu geben. Durch die Festlegung der Regelungen soll die Leistungsf­ähigkeit und Einsatzber­eitschaft der Freiwillig­en Feuerwehr langfristi­g gesichert werden.

Dies ist nötig, da das Einsatzauf­kommen steigt – vor allem im Bereich der technische­n Hilfeleist­ung, etwa bei Verkehrsun­fällen. Zugleich erhöht die demographi­sche Entwicklun­g den Bedarf auch an jungen Menschen, die bereit sind, sich in der Feuerwehr zu engagieren. Da die Mitglieder der Freiwillig­en Feuerwehr viel Zeit und Arbeit in ihr Engagement stecken, muss die Stadt für attraktive Rahmenbedi­ngungen sorgen.

Insgesamt sind deshalb für die Unterstütz­ung der Meerbusche­r Feuerwehr Mittel in Höhe von 184.000 Euro im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen. Bisher waren in diesem Bereich jährlich rund 107.000 Euro investiert worden.

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FOTO: FEUERWEHR Wer sich ehrenamtli­ch bei der Freiwillig­en Feuerwehr in Meerbusch engagiert, soll zum Beispiel ermäßigten Eintritt im Hallenbad erhalten.

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