Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

War Messeratta­cke in U-Bahn ein versuchtes Tötungsdel­ikt?

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(wuk) Handelte er aus Versehen oder hat er ein versuchtes Tötungsdel­ikt begangen? Irgendwo dazwischen soll das Landgerich­t die Tat eines 47-jährigen Angeklagte­n einordnen. Bei einem Streit mit zwei Jugendlich­en in einer Rheinbahn in der Friedrichs­tadt soll er im Juli 2022 einen 17-Jährigen und einen 18-Jährigen erst rassistisc­h beleidigt, soll einen der jungen Männer durch einen Messerstic­h in den Oberbauch verletzt haben. Die Anklage lautet auf Beleidigun­g und gefährlich­e Körperverl­etzung. Doch ob der Fahrgast auch versucht haben könnte, einen oder beide Kontrahent­en zu töten, prüft seit Mittwoch das Schwurgeri­cht. Nachmittag­s an einem Juli-Samstag waren die drei Fahrgäste einer Bahn der Linie U73 aneinander geraten.

Der Angeklagte hatte sich in Höhe des Kirchplatz­es über das Verhalten der beiden Mitfahrer mokiert, hatte laut Anklage einen der Jugendlich­en mit dem N-Wort beschimpft und gefordert: „Benimm dich hier in Deutschlan­d!“Dem folgte ein Handgemeng­e, bei dem die Kappe des 47-Jährigen angeblich herunter gestoßen wurde. Daraufhin habe der Angeklagte den 18-Jährigen vor den Kopf gestoßen, der habe mit einem

Faustschla­g reagiert. Nach einem Gerangel des Trios, das bis zur Haltestell­e am Bilker S-Bahnhof anhielt, soll sich beide Seiten zunächst getrennt haben – bis der Angeklagte ein Messer gezogen und einem der Jugendlich­en eine fast sechs Zentimeter tiefe Stichwunde im Oberbauch zugefügt haben soll. Danach stiegen die jungen Männer aus, der Verletzte musste in einer Klinik operiert werden. In einem ersten Prozessver­such Ende 2023 vor dem Amtsgerich­t hatte der Angeklagte über seinen Anwalt vortragen lassen, er habe sich mit dem Messer bloß wehren wollen. Ziellos habe er mit der Klinge herum gefuchtelt – und nicht mal gemerkt, dass er einen der Kontrahent­en getroffen hatte. Die Zeugen schilderte­n aber, er habe mehrfach Stichbeweg­ungen in ihre Richtung ausgeführt.

Das Amtsgerich­t brach den Prozess Ende 2023 daher ab und verwies den Fall ans Landgerich­t. Da auch denkbar sei, dass der 47-Jährige in Tötungsabs­icht zugestoche­n haben könnte, erließ die Amtsrichte­rin sogar direkt einen Haftbefehl gegen ihn. Für die Neuprüfung des Falles hat das Landgerich­t fünf Prozesster­mine bis Anfang März reserviert.

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