Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
War Messerattacke in U-Bahn ein versuchtes Tötungsdelikt?
(wuk) Handelte er aus Versehen oder hat er ein versuchtes Tötungsdelikt begangen? Irgendwo dazwischen soll das Landgericht die Tat eines 47-jährigen Angeklagten einordnen. Bei einem Streit mit zwei Jugendlichen in einer Rheinbahn in der Friedrichstadt soll er im Juli 2022 einen 17-Jährigen und einen 18-Jährigen erst rassistisch beleidigt, soll einen der jungen Männer durch einen Messerstich in den Oberbauch verletzt haben. Die Anklage lautet auf Beleidigung und gefährliche Körperverletzung. Doch ob der Fahrgast auch versucht haben könnte, einen oder beide Kontrahenten zu töten, prüft seit Mittwoch das Schwurgericht. Nachmittags an einem Juli-Samstag waren die drei Fahrgäste einer Bahn der Linie U73 aneinander geraten.
Der Angeklagte hatte sich in Höhe des Kirchplatzes über das Verhalten der beiden Mitfahrer mokiert, hatte laut Anklage einen der Jugendlichen mit dem N-Wort beschimpft und gefordert: „Benimm dich hier in Deutschland!“Dem folgte ein Handgemenge, bei dem die Kappe des 47-Jährigen angeblich herunter gestoßen wurde. Daraufhin habe der Angeklagte den 18-Jährigen vor den Kopf gestoßen, der habe mit einem
Faustschlag reagiert. Nach einem Gerangel des Trios, das bis zur Haltestelle am Bilker S-Bahnhof anhielt, soll sich beide Seiten zunächst getrennt haben – bis der Angeklagte ein Messer gezogen und einem der Jugendlichen eine fast sechs Zentimeter tiefe Stichwunde im Oberbauch zugefügt haben soll. Danach stiegen die jungen Männer aus, der Verletzte musste in einer Klinik operiert werden. In einem ersten Prozessversuch Ende 2023 vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte über seinen Anwalt vortragen lassen, er habe sich mit dem Messer bloß wehren wollen. Ziellos habe er mit der Klinge herum gefuchtelt – und nicht mal gemerkt, dass er einen der Kontrahenten getroffen hatte. Die Zeugen schilderten aber, er habe mehrfach Stichbewegungen in ihre Richtung ausgeführt.
Das Amtsgericht brach den Prozess Ende 2023 daher ab und verwies den Fall ans Landgericht. Da auch denkbar sei, dass der 47-Jährige in Tötungsabsicht zugestochen haben könnte, erließ die Amtsrichterin sogar direkt einen Haftbefehl gegen ihn. Für die Neuprüfung des Falles hat das Landgericht fünf Prozesstermine bis Anfang März reserviert.