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Krankenkasse: Wann ein Wechsel lohnt
Mit Blick auf die jüngste Gehaltsabrechnung werden einige Arbeitnehmer festgestellt haben, dass sie dieses Jahr mehr für die Krankenversicherung zahlen müssen. Wer wechseln will, sollte laut Verbraucherzentrale einige Dinge beachten.
Jeder siebte gesetzlich Versicherte hat kürzlich seine Krankenkasse gewechselt oder beabsichtigt das in absehbarer Zeit. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Vergleichs- und Vermittlungsportals „Check24“hervor. Der häufigste Grund: gestiegene Beiträge. Im vergangenen Jahr hatte das Gesundheitsministerium nämlich eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 auf 1,7 Prozentpunkte angekündigt. Daraufhin passten 45 der 95 gesetzlichen Krankenkassen laut Bericht ihren Zusatzbeitrag an. Damit seien knapp 31 Millionen Menschen in Deutschland seit Jahresbeginn von Mehrkosten betroffen – auch im Rhein-Kreis Neuss. Doch wer auf der Suche nach einer günstigeren Krankenkasse ist, sollte einige Dinge beachten.
Dass sich ein Wechsel lohnen kann, wird mit Blick auf die möglichen Einsparungen deutlich. Ein Beispiel: Wer monatlich 4000 Euro brutto verdient und bei einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,2 Prozent versichert ist, kann durch einen Wechsel bis zu 312 Euro im Jahr sparen. Denn wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, entscheidet jede Krankenkasse – abhängig von ihrer finanziellen Situation – selbst. In Nordrhein-Westfalen reichen diese von 0,9 bis 2,1 Prozentpunkte. Aus finanzieller Sicht kann ein Wechsel der Krankenkasse deshalb durchaus lohnend sein. Sabine Wolter, Referentin für das Krankenversicherungsrecht und Patientenrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt hierfür einen Blick in die Krankenkassenliste der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Doch auch ein Blick auf die Internetseiten der Anbieter könne sich lohnen, wie Wolter betont. „Die wenigsten Menschen wissen, inwiefern sich die Krankenkassen überhaupt unterscheiden“, sagt die Expertin. Neben den vorgeschriebenen gesetzlichen Leistungen gebe es nämlich individuelle Zusatzleistungen und Bonusprogramme, die von den Kassen freiwillig erbracht werden. Diese reichen von Impfungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, bis hin zur zusätzlichen häuslichen Krankenpflege. „Es ist also ratsam, zu schauen, was die eigene Krankenkasse anbietet und welche Leistungen man in Anspruch nimmt“, so Wolter.
Und auch gesetzlich Versicherte, die bestimmte Leistungen beziehen, sollten der Expertin zufolge genauer hinschauen. Wenn die bisherige Krankenkasse zum Beispiel die Kosten für einen speziell angefertigten
Rollstuhl übernommen hat, muss diese Leistung bei einem Wechsel unter Umständen neu beantragt und bewertet werden. „In dem Fall sollten Versicherte also vorab bei der Krankenkasse nachfragen, wie sie das handhaben“, empfiehlt Wolter.
Insofern diese Bedingungen stimmen, sei eine Kündigung – unter
Einhaltung der Frist – aber problemlos. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte bis zum Ende des Monats ein Sonderkündigungsrecht. Doch auch darüber hinaus ist ein Wechsel möglich, wenn man zuvor zwölf Monate oder länger Mitglied bei einer Kasse war. In dem Fall beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
Die neu gewählte Krankenkasse übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags.
„Der Kassenwechsel wird jedes Jahr zum Thema, wenn die Zusatzbeiträge erhöht werden“, berichtet Wolter. Die häufigste Frage der Verbraucher: Welcher Anbieter ist besser? Diese Frage lasse sich aber nicht so pauschal beantworten, da die Verbraucherzentrale keine Aussagen zur Qualität der Krankenkassen treffen können. In dem Fall empfiehlt die Referentin, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören: Welche Erfahrungen haben sie gemacht? Wie schnell werden Anträge von der jeweiligen Krankenkasse bearbeitet, genehmigt oder abgelehnt? Auch ein Blick in die Online-Rezensionen könne einen ersten Eindruck vermitteln, der jedoch mit Vorsicht zu genießen sei, wie die Expertin der Verbraucherzentrale betont.