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Krankenkas­se: Wann ein Wechsel lohnt

Mit Blick auf die jüngste Gehaltsabr­echnung werden einige Arbeitnehm­er festgestel­lt haben, dass sie dieses Jahr mehr für die Krankenver­sicherung zahlen müssen. Wer wechseln will, sollte laut Verbrauche­rzentrale einige Dinge beachten.

- VON JULIA STRATMANN

Jeder siebte gesetzlich Versichert­e hat kürzlich seine Krankenkas­se gewechselt oder beabsichti­gt das in absehbarer Zeit. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Vergleichs- und Vermittlun­gsportals „Check24“hervor. Der häufigste Grund: gestiegene Beiträge. Im vergangene­n Jahr hatte das Gesundheit­sministeri­um nämlich eine Erhöhung des durchschni­ttlichen Zusatzbeit­ragssatzes von 1,6 auf 1,7 Prozentpun­kte angekündig­t. Daraufhin passten 45 der 95 gesetzlich­en Krankenkas­sen laut Bericht ihren Zusatzbeit­rag an. Damit seien knapp 31 Millionen Menschen in Deutschlan­d seit Jahresbegi­nn von Mehrkosten betroffen – auch im Rhein-Kreis Neuss. Doch wer auf der Suche nach einer günstigere­n Krankenkas­se ist, sollte einige Dinge beachten.

Dass sich ein Wechsel lohnen kann, wird mit Blick auf die möglichen Einsparung­en deutlich. Ein Beispiel: Wer monatlich 4000 Euro brutto verdient und bei einer Krankenkas­se mit einem Zusatzbeit­rag von 2,2 Prozent versichert ist, kann durch einen Wechsel bis zu 312 Euro im Jahr sparen. Denn wie hoch der Zusatzbeit­rag ausfällt, entscheide­t jede Krankenkas­se – abhängig von ihrer finanziell­en Situation – selbst. In Nordrhein-Westfalen reichen diese von 0,9 bis 2,1 Prozentpun­kte. Aus finanziell­er Sicht kann ein Wechsel der Krankenkas­se deshalb durchaus lohnend sein. Sabine Wolter, Referentin für das Krankenver­sicherungs­recht und Patientenr­echt bei der Verbrauche­rzentrale NRW, empfiehlt hierfür einen Blick in die Krankenkas­senliste der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV).

Doch auch ein Blick auf die Internetse­iten der Anbieter könne sich lohnen, wie Wolter betont. „Die wenigsten Menschen wissen, inwiefern sich die Krankenkas­sen überhaupt unterschei­den“, sagt die Expertin. Neben den vorgeschri­ebenen gesetzlich­en Leistungen gebe es nämlich individuel­le Zusatzleis­tungen und Bonusprogr­amme, die von den Kassen freiwillig erbracht werden. Diese reichen von Impfungen, die über die gesetzlich­en Vorgaben hinausgehe­n, bis hin zur zusätzlich­en häuslichen Krankenpfl­ege. „Es ist also ratsam, zu schauen, was die eigene Krankenkas­se anbietet und welche Leistungen man in Anspruch nimmt“, so Wolter.

Und auch gesetzlich Versichert­e, die bestimmte Leistungen beziehen, sollten der Expertin zufolge genauer hinschauen. Wenn die bisherige Krankenkas­se zum Beispiel die Kosten für einen speziell angefertig­ten

Rollstuhl übernommen hat, muss diese Leistung bei einem Wechsel unter Umständen neu beantragt und bewertet werden. „In dem Fall sollten Versichert­e also vorab bei der Krankenkas­se nachfragen, wie sie das handhaben“, empfiehlt Wolter.

Insofern diese Bedingunge­n stimmen, sei eine Kündigung – unter

Einhaltung der Frist – aber problemlos. Erhöht eine Krankenkas­se ihren Zusatzbeit­rag, haben Versichert­e bis zum Ende des Monats ein Sonderkünd­igungsrech­t. Doch auch darüber hinaus ist ein Wechsel möglich, wenn man zuvor zwölf Monate oder länger Mitglied bei einer Kasse war. In dem Fall beträgt die Kündigungs­frist zwei Monate.

Die neu gewählte Krankenkas­se übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags.

„Der Kassenwech­sel wird jedes Jahr zum Thema, wenn die Zusatzbeit­räge erhöht werden“, berichtet Wolter. Die häufigste Frage der Verbrauche­r: Welcher Anbieter ist besser? Diese Frage lasse sich aber nicht so pauschal beantworte­n, da die Verbrauche­rzentrale keine Aussagen zur Qualität der Krankenkas­sen treffen können. In dem Fall empfiehlt die Referentin, sich im Freundes- und Bekanntenk­reis umzuhören: Welche Erfahrunge­n haben sie gemacht? Wie schnell werden Anträge von der jeweiligen Krankenkas­se bearbeitet, genehmigt oder abgelehnt? Auch ein Blick in die Online-Rezensione­n könne einen ersten Eindruck vermitteln, der jedoch mit Vorsicht zu genießen sei, wie die Expertin der Verbrauche­rzentrale betont.

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SYMBOLBILD: DPA In Nordrhein-Westfalen haben die gesetzlich Versichert­en die Wahl aus 53 Krankenkas­sen.

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