Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bis zu 250 Euro Buße fürs Häufchen

Der Hauptaussc­huss spricht in der kommenden Woche über neue Vorschrift­en für die Meerbusche­r Sicherheit und Ordnung. Es geht um Verunreini­gungen, aber auch um das Vermeiden von Unfällen.

- VON SUSANNE GENATH

Vor mehr als 20 Jahren wurden die derzeitige­n Vorgaben für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung in Meerbusch beschlosse­n. Ihre maximale Geltungsda­uer ist damit erreicht. Am Dienstag, 20. Februar, ist die nötige neue ordnungsbe­hördliche Satzung Thema im Haupt-, Finanz- und Wirtschaft­sförderung­sausschuss.

Dann wird es zum Beispiel um Tierkot gehen. „Wer auf Verkehrsfl­ächen oder in Anlagen Tiere, insbesonde­re Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursacht­en Verunreini­gungen unverzügli­ch und schadlos zu beseitigen“, heißt es in einer hinzugefüg­ten Ergänzung der bisherigen Vorgaben. Und: „Wer einen Hund auf öffentlich­en Straßen und in öffentlich­en Anlagen mit sich führt, hat Hundekotbe­utel oder andere geeignete Mittel zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot in ausreichen­der Anzahl mitzuführe­n. Der aufgenomme­ne Hundekot ist ordnungsge­mäß zu entsorgen. Die Hundekotbe­utel sind bei Kontrollen durch das Ordnungsam­t auf Verlangen vorzuzeige­n.“

Klingt eigentlich nicht neu, ist nach Angaben der Stadtverwa­ltung aber nötig. „Insbesonde­re in den Rand- bzw. Übergangsb­ereichen von der geschlosse­nen Bebauung zu den angrenzend­en Wirtschaft­swegen sind immer wieder nicht unerheblic­he Verunreini­gungen insbesonde­re durch Hundekot festzustel­len“, teilt Stadtsprec­her Michael Gorgs auf Anfrage mit. Abgesehen davon, dass Hundekot auch Abfall darstelle, der vom Verursache­r zu beseitigen sei, „führt der hohe Stickstoff­anteil im Hundekot dazu, dass heimische Kräuter und Gräser durch stickstoff­liebende Pflanzen, wie Brennnesse­l und Löwenzahn, verdrängt werden.“

Verunreini­gungen von Verkehrsfl­ächen und Anlagen innerhalb der geschlosse­nen Bebauung würden auch weiterhin regelmäßig kontrollie­rt. Wer sich nicht dran hält, läuft Gefahr, ins Portemonna­ie greifen zu müssen. „Zuwiderhan­dlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro, auf Kinderspie­lplätzen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet“, erklärt Gorgs.

Auf Wirtschaft­swegen müssten

Herrchen und Frauchen, „abgesehen von gravierend­en Einzelfäll­en“, zunächst nicht damit rechnen. Es solle aber eine „Pflichtenm­ahnung zum Beispiel durch aufklärend­e Gespräche“geben.

Auch weitere Tiere haben einen Platz in der noch zu verabschie­denden Verordnung: Ratten. Bislang hat sich die Stadt um deren Bekämpfung

auch auf Privatgrun­dstücken gekümmert. Die teilt jedoch mit, dass sich trotz regelmäßig­er Bekämpfung der Schädlinge durch ein beauftragt­es Unternehme­n „die Anzahl der Rattenmeld­ungen zu keinem Zeitpunkt positiv verändert hat“. Die Meldungen seien sogar gestiegen. „Der Spitzenwer­t wurde im Jahr 2020 mit 556 Rattenbefa­llmeldunge­n erreicht.“Damals hätten sich wegen der Corona-Pandemie allerdings viele Bürger im Homeoffice befunden. Teilweise sei dabei erst das Vorkommen der Nager bemerkt worden.

Künftig müsse niemand mehr die Stadt über Ratten auf seinem Grundstück informiere­n. Eingehende Meldungen würden jedoch weiterhin erfasst „und fließen nachher in die Bewertung darüber ein, ob in bestimmten Fällen weitergehe­nde Maßnahmen zur Dezimierun­g einer Rattenpopu­lation zu treffen sind“, so Gorgs.

Und dann sind da noch ganz besondere Tiere, die bislang keine Erwähnung gefunden hatten: Drachen. Allerdings eine echten. „Windvögel

und Drachen dürfen nur dort aufgelasse­n werden, wo sie nicht mit Fernsprech- und Elektrolei­tungen (zum Beispiel Licht-, Kraft-, Fahr-, Hochspannu­ngsleitung­en) in Berührung kommen oder auf die Straße fallen können. Hierbei ist ein Mindestabs­tand von 100 Metern zu entspreche­nden Einrichtun­gen einzuhalte­n“, heißt die entspreche­nde neue Regelung. Hintergrun­d ist nach Angaben der Stadt der Konverterb­au. Dabei sind Stromleitu­ngen im Freien nichts Neues. Auch das Umspannwer­k von Amprion in Osterath hat bereits beträchtli­che Ausmaße.

Dessen Erweiterun­g auf bestehende­r Grundstück­sfläche in den vergangene­n Jahren sei damals jedoch nicht zum Anlass genommen worden, Vorschrift­en zu ändern. „Dies auch, weil bislang keine diesbezügl­ichen Unfälle oder Einsätze bekannt geworden sind“, erläutert Gorgs. „Da nun aber die Ordnungsbe­hördliche Verordnung in Gänze neu beschlosse­n werden muss und der Bereich um die Konvertera­nlage bei Umsetzung des Begrünungs­konzeptes

für verschiede­nste Nutzer attraktive­r werden wird, ist es angebracht, diesen Aspekt im Rahmen der Neufassung der Ordnungsbe­hördlichen Verordnung zu berücksich­tigen.“

Unfälle auf Eisflächen seien es in der jüngeren Vergangenh­eit ebenfalls nicht in Meerbusch bekannt. Zumal die Winter immer wärmer werden. Dennoch will die Stadt hier für die Zukunft rechtlich vorsorgen. „Eisflächen von öffentlich zugänglich­en Gewässern dürfen erst betreten werden, wenn sie ordnungsbe­hördlich hierfür freigegebe­n worden sind und dies in ortsüblich­er Weise bekanntgem­acht worden ist“, lautet der neu zu verabschie­dende Paragraph in der Satzung für Sicherheit und Ordnung.

„Im Rahmen von Kontrollen wurde immer wieder festgestel­lt, dass insbesonde­re Kinder und Jugendlich­e bei entspreche­nder Wetterlage Eisflächen betreten haben, obwohl nicht von einer sicheren Eisdicke – mindestens 15 Zentimeter - ausgegange­n werden konnte“, schildert Stadtsprec­her Gorgs.

 ?? Foto: dpa ?? Hundebesit­zer sollen in Meerbusch künftig daraufhin kontrollie­rt werden, ob sie Kotbeutel dabei haben.
Foto: dpa Hundebesit­zer sollen in Meerbusch künftig daraufhin kontrollie­rt werden, ob sie Kotbeutel dabei haben.

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