Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Bis zu 250 Euro Buße fürs Häufchen
Der Hauptausschuss spricht in der kommenden Woche über neue Vorschriften für die Meerbuscher Sicherheit und Ordnung. Es geht um Verunreinigungen, aber auch um das Vermeiden von Unfällen.
Vor mehr als 20 Jahren wurden die derzeitigen Vorgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Meerbusch beschlossen. Ihre maximale Geltungsdauer ist damit erreicht. Am Dienstag, 20. Februar, ist die nötige neue ordnungsbehördliche Satzung Thema im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Dann wird es zum Beispiel um Tierkot gehen. „Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen“, heißt es in einer hinzugefügten Ergänzung der bisherigen Vorgaben. Und: „Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen mit sich führt, hat Hundekotbeutel oder andere geeignete Mittel zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot in ausreichender Anzahl mitzuführen. Der aufgenommene Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Hundekotbeutel sind bei Kontrollen durch das Ordnungsamt auf Verlangen vorzuzeigen.“
Klingt eigentlich nicht neu, ist nach Angaben der Stadtverwaltung aber nötig. „Insbesondere in den Rand- bzw. Übergangsbereichen von der geschlossenen Bebauung zu den angrenzenden Wirtschaftswegen sind immer wieder nicht unerhebliche Verunreinigungen insbesondere durch Hundekot festzustellen“, teilt Stadtsprecher Michael Gorgs auf Anfrage mit. Abgesehen davon, dass Hundekot auch Abfall darstelle, der vom Verursacher zu beseitigen sei, „führt der hohe Stickstoffanteil im Hundekot dazu, dass heimische Kräuter und Gräser durch stickstoffliebende Pflanzen, wie Brennnessel und Löwenzahn, verdrängt werden.“
Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Anlagen innerhalb der geschlossenen Bebauung würden auch weiterhin regelmäßig kontrolliert. Wer sich nicht dran hält, läuft Gefahr, ins Portemonnaie greifen zu müssen. „Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro, auf Kinderspielplätzen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet“, erklärt Gorgs.
Auf Wirtschaftswegen müssten
Herrchen und Frauchen, „abgesehen von gravierenden Einzelfällen“, zunächst nicht damit rechnen. Es solle aber eine „Pflichtenmahnung zum Beispiel durch aufklärende Gespräche“geben.
Auch weitere Tiere haben einen Platz in der noch zu verabschiedenden Verordnung: Ratten. Bislang hat sich die Stadt um deren Bekämpfung
auch auf Privatgrundstücken gekümmert. Die teilt jedoch mit, dass sich trotz regelmäßiger Bekämpfung der Schädlinge durch ein beauftragtes Unternehmen „die Anzahl der Rattenmeldungen zu keinem Zeitpunkt positiv verändert hat“. Die Meldungen seien sogar gestiegen. „Der Spitzenwert wurde im Jahr 2020 mit 556 Rattenbefallmeldungen erreicht.“Damals hätten sich wegen der Corona-Pandemie allerdings viele Bürger im Homeoffice befunden. Teilweise sei dabei erst das Vorkommen der Nager bemerkt worden.
Künftig müsse niemand mehr die Stadt über Ratten auf seinem Grundstück informieren. Eingehende Meldungen würden jedoch weiterhin erfasst „und fließen nachher in die Bewertung darüber ein, ob in bestimmten Fällen weitergehende Maßnahmen zur Dezimierung einer Rattenpopulation zu treffen sind“, so Gorgs.
Und dann sind da noch ganz besondere Tiere, die bislang keine Erwähnung gefunden hatten: Drachen. Allerdings eine echten. „Windvögel
und Drachen dürfen nur dort aufgelassen werden, wo sie nicht mit Fernsprech- und Elektroleitungen (zum Beispiel Licht-, Kraft-, Fahr-, Hochspannungsleitungen) in Berührung kommen oder auf die Straße fallen können. Hierbei ist ein Mindestabstand von 100 Metern zu entsprechenden Einrichtungen einzuhalten“, heißt die entsprechende neue Regelung. Hintergrund ist nach Angaben der Stadt der Konverterbau. Dabei sind Stromleitungen im Freien nichts Neues. Auch das Umspannwerk von Amprion in Osterath hat bereits beträchtliche Ausmaße.
Dessen Erweiterung auf bestehender Grundstücksfläche in den vergangenen Jahren sei damals jedoch nicht zum Anlass genommen worden, Vorschriften zu ändern. „Dies auch, weil bislang keine diesbezüglichen Unfälle oder Einsätze bekannt geworden sind“, erläutert Gorgs. „Da nun aber die Ordnungsbehördliche Verordnung in Gänze neu beschlossen werden muss und der Bereich um die Konverteranlage bei Umsetzung des Begrünungskonzeptes
für verschiedenste Nutzer attraktiver werden wird, ist es angebracht, diesen Aspekt im Rahmen der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu berücksichtigen.“
Unfälle auf Eisflächen seien es in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls nicht in Meerbusch bekannt. Zumal die Winter immer wärmer werden. Dennoch will die Stadt hier für die Zukunft rechtlich vorsorgen. „Eisflächen von öffentlich zugänglichen Gewässern dürfen erst betreten werden, wenn sie ordnungsbehördlich hierfür freigegeben worden sind und dies in ortsüblicher Weise bekanntgemacht worden ist“, lautet der neu zu verabschiedende Paragraph in der Satzung für Sicherheit und Ordnung.
„Im Rahmen von Kontrollen wurde immer wieder festgestellt, dass insbesondere Kinder und Jugendliche bei entsprechender Wetterlage Eisflächen betreten haben, obwohl nicht von einer sicheren Eisdicke – mindestens 15 Zentimeter - ausgegangen werden konnte“, schildert Stadtsprecher Gorgs.