Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
54-Jähriger soll Frauen illegal operiert haben
Angeklagter muss sich an diesem Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Die Eingriffe fanden meist im Intimbereich statt.
DÜSSELDORF Mit chirurgischen Eingriffen, für die er keinerlei Befugnis hatte, soll ein 54-Jähriger Mann mindestens drei Frauen in akute Lebensgefahr gebracht haben. Im Dachgeschoss seiner Düsseldorfer Wohnung hat er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft an seinen Kundinnen jeweils heikle Operationen im Intimbereich durchgeführt und dafür Honorare zwischen 50 und 150 Euro erhalten. Das bringt ihn an diesem Montag vors Amtsgericht.
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung.
Formell gelten derlei Behandlungen bei Frauen als „Schönheitsoperationen“, tatsächlich aber sind solche Eingriffe im Genitalbereich für die Patientinnen extrem riskant. Das soll dem Angeklagten auch bewusst gewesen sein. Beruflich mit medizinischen Grundkenntnissen vertraut, habe er seine Kundinnen zwischen Anfang 2014 bis Ende 2016 aber trotz fehlender Erlaubnis oder Zulassung in seinen Privaträumen operiert.
Bei den Eingriffen setzte er seine Kundinnen angeblich unter Narkose und soll dann mit einem Skalpell dem Schönheitsideal der Frauen nachgeholfen haben. Wunden, die dabei entstanden, habe er anschließend vernäht. Nur in einem Fall soll es dabei zu Kreislaufproblemen bei einer der Frauen gekommen sein, insgesamt sollen die Operationswunden im Genitalbereich aber folgenlos verheilt sein.
Auf Wunsch einer vierten Kundin soll er der Frau – ebenfalls illegal – ein Piercing am Bauchnabel gesetzt haben. Auch solche Eingriffe ohne Befugnis werden laut Gesetz als gefährliche Körperverletzungen gewertet. Die strafrechtlichen Folgen: Dafür können Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Nach Informationen unserer Redaktion soll der jetzt 54-Jährige die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren vollauf bestätigt haben. Demnach sei ihm klar gewesen, dass die Frauen während der Behandlungen in seiner Dachkammer jeweils in Lebensgefahr schwebten und er bei einem akuten Ernstfall dann schnelle Hilfe durch einen Notarzt gebraucht hätte. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung soll es dennoch Überlegungen gegeben haben, das Verfahren gegen ihn einzustellen, da kein bleibender Gesundheitsschaden bei den Frauen entstanden sei. Ein Amtsrichter will die vorgeworfenen Fälle jetzt aber in öffentlicher Verhandlung detailliert überprüfen und auch die Version des Angeklagten dazu hören. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird noch an diesem Montag gerechnet.