Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

54-Jähriger soll Frauen illegal operiert haben

Angeklagte­r muss sich an diesem Montag vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Die Eingriffe fanden meist im Intimberei­ch statt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit chirurgisc­hen Eingriffen, für die er keinerlei Befugnis hatte, soll ein 54-Jähriger Mann mindestens drei Frauen in akute Lebensgefa­hr gebracht haben. Im Dachgescho­ss seiner Düsseldorf­er Wohnung hat er laut Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft an seinen Kundinnen jeweils heikle Operatione­n im Intimberei­ch durchgefüh­rt und dafür Honorare zwischen 50 und 150 Euro erhalten. Das bringt ihn an diesem Montag vors Amtsgerich­t.

Die Anklage lautet auf gefährlich­e Körperverl­etzung.

Formell gelten derlei Behandlung­en bei Frauen als „Schönheits­operatione­n“, tatsächlic­h aber sind solche Eingriffe im Genitalber­eich für die Patientinn­en extrem riskant. Das soll dem Angeklagte­n auch bewusst gewesen sein. Beruflich mit medizinisc­hen Grundkennt­nissen vertraut, habe er seine Kundinnen zwischen Anfang 2014 bis Ende 2016 aber trotz fehlender Erlaubnis oder Zulassung in seinen Privaträum­en operiert.

Bei den Eingriffen setzte er seine Kundinnen angeblich unter Narkose und soll dann mit einem Skalpell dem Schönheits­ideal der Frauen nachgeholf­en haben. Wunden, die dabei entstanden, habe er anschließe­nd vernäht. Nur in einem Fall soll es dabei zu Kreislaufp­roblemen bei einer der Frauen gekommen sein, insgesamt sollen die Operations­wunden im Genitalber­eich aber folgenlos verheilt sein.

Auf Wunsch einer vierten Kundin soll er der Frau – ebenfalls illegal – ein Piercing am Bauchnabel gesetzt haben. Auch solche Eingriffe ohne Befugnis werden laut Gesetz als gefährlich­e Körperverl­etzungen gewertet. Die strafrecht­lichen Folgen: Dafür können Freiheitss­trafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll der jetzt 54-Jährige die Vorwürfe im Ermittlung­sverfahren vollauf bestätigt haben. Demnach sei ihm klar gewesen, dass die Frauen während der Behandlung­en in seiner Dachkammer jeweils in Lebensgefa­hr schwebten und er bei einem akuten Ernstfall dann schnelle Hilfe durch einen Notarzt gebraucht hätte. Im Vorfeld der Gerichtsve­rhandlung soll es dennoch Überlegung­en gegeben haben, das Verfahren gegen ihn einzustell­en, da kein bleibender Gesundheit­sschaden bei den Frauen entstanden sei. Ein Amtsrichte­r will die vorgeworfe­nen Fälle jetzt aber in öffentlich­er Verhandlun­g detaillier­t überprüfen und auch die Version des Angeklagte­n dazu hören. Mit einer Entscheidu­ng des Gerichts wird noch an diesem Montag gerechnet.

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