Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Ponomarev muss nicht auf Anklagebank
Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat nach Jahren der Ermittlungen im Umfeld des KFC Uerdingen Anklage gegen drei Personen am Landgericht erhoben und einen Antrag beim Amtsgericht gestellt. Was dahinter steckt.
Die Rollen waren vor knapp drei Jahren klar verteilt und sind es bis heute: Michail Ponomarev, allmächtiger Investor und Funktionär des damaligen Fußball-Drittligisten KFC Uerdingen, galt als der böse Bube. Insolvenz, Zwangsabstieg und Versäumnisse allerorten. Nicht gezahlte Spielergehälter, nicht abgeführte Krankenkassenbeiträge, erschwindelte Corona-Hilfen und einiges mehr standen als Vorwürfe an die Verantwortlichen im Raum. Im Zentrum aller Verdächtigungen tauchte immer wieder Ponomarev auf. Seine finanziellen Engagements in anderen Städten und anderen Ländern hatten bereits ihre Spuren hinterlassen.
Als die Staatsanwaltschaft Krefeld jetzt ihre während des Insolvenzverfahrens des KFC Uerdingen in 2021 begonnenen Ermittlungen abschloss und sie Anklage beim Landgericht Krefeld wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelten, Subventionsbetrugs und Untreue erhob, war für viele in der Stadt klar, Ponomarev ist eine der Personen, die auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.
Die „bösen Buben“sind nach Einschätzung der Krefelder Strafverfolgungsbehörde andere. Auf Anfrage unserer Redaktion informierte das Gericht, dass eine Anklage beim Landgericht Krefeld eingegangen sei, die im Zusammenhang mit dem KFC Uerdingen stehe und sich gegen drei Personen richte. „Herr Michail Ponomarev gehört jedoch nicht zu diesen drei Personen.“
Zuständig für die Rechtsprechung sei die Wirtschaftsstrafkammer. Sie müsse jetzt zunächst prüfen, ob sie die Anklage zulasse und das Verfahren eröffne, informierte eine Gerichtssprecherin. Wie lange diese Prüfung dauere, sei im Moment
nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen frühere Vorstandsmitglieder des damaligen Fußball-Drittligisten richten. Ein Landgericht ist in Strafsachen als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist.
Nach den Recherchen der Staatsanwaltschaft
soll aber auch Ponomarev nicht straffrei ausgehen. Sein Verschulden schätzen die Ermittler jedoch deutlich geringer ein. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt, informierte ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion ohne den Namen Ponomarev zu erwähnen oder zu
bestätigen. Der Antrag werde aktuell überprüft.
Der Erlass eines Strafbefehls kommt in Betracht, wenn es sich um geringere Vergehen handelt und Staatsanwaltschaft und Gericht eine Hauptverhandlung für nicht notwendig erachten. Der Strafbefehl ist nur möglich, wenn es sich um ein Vergehen handelt
und höchstens eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden kann, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Möglichkeiten, die ein Richter hat, um auf einen Strafbefehlsantrag zu reagieren, sind in der Strafprozessordnung geregelt. Dort heißt es: Erachtet der Richter den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlass eines Strafbefehls ab. Die Entscheidung steht dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist. Sollte das Amtsgericht Krefeld einen Strafbefehl gegen Ponomarev erlassen, hat er die Möglichkeit, ihn abzulehnen. Dann käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Auftritte vor beziehungsweise der Gang zum Gericht sind Ponomarev nicht fremd. Aus seiner Düsseldorfer Zeit sind Verfahren mit der DEG bekannt. Vor Kurzem hat er in Österreich die Rückzahlung eines Darlehens an Wacker Innsbruck in Millionenhöhe erstritten. In Krefeld sind Streitigkeiten wegen eines „dinglichen Arrests“bekannt, als der Insolvenzverwalter des KFC Uerdingen das Auslandsvermögen Ponomarevs hat einfrieren lassen, weil der entgegen seiner Patronatserklärung nicht für die finanziellen Verpflichtungen der Krefelder Fußballer hat einstehen wollen.
Michail Ponomarev und die anderen Beschuldigten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Herr Michail Ponomarev gehört jedoch nicht zu diesen drei Personen“Staatsanwaltschaft Krefeld