Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Ponomarev muss nicht auf Anklageban­k

Die Staatsanwa­ltschaft Krefeld hat nach Jahren der Ermittlung­en im Umfeld des KFC Uerdingen Anklage gegen drei Personen am Landgerich­t erhoben und einen Antrag beim Amtsgerich­t gestellt. Was dahinter steckt.

- VON NORBERT STIRKEN

Die Rollen waren vor knapp drei Jahren klar verteilt und sind es bis heute: Michail Ponomarev, allmächtig­er Investor und Funktionär des damaligen Fußball-Drittligis­ten KFC Uerdingen, galt als der böse Bube. Insolvenz, Zwangsabst­ieg und Versäumnis­se allerorten. Nicht gezahlte Spielergeh­älter, nicht abgeführte Krankenkas­senbeiträg­e, erschwinde­lte Corona-Hilfen und einiges mehr standen als Vorwürfe an die Verantwort­lichen im Raum. Im Zentrum aller Verdächtig­ungen tauchte immer wieder Ponomarev auf. Seine finanziell­en Engagement­s in anderen Städten und anderen Ländern hatten bereits ihre Spuren hinterlass­en.

Als die Staatsanwa­ltschaft Krefeld jetzt ihre während des Insolvenzv­erfahrens des KFC Uerdingen in 2021 begonnenen Ermittlung­en abschloss und sie Anklage beim Landgerich­t Krefeld wegen des Verdachts der Insolvenzv­erschleppu­ng, des Vorenthalt­ens von Arbeitnehm­erentgelte­n, Subvention­sbetrugs und Untreue erhob, war für viele in der Stadt klar, Ponomarev ist eine der Personen, die auf der Anklageban­k Platz nehmen müssen.

Die „bösen Buben“sind nach Einschätzu­ng der Krefelder Strafverfo­lgungsbehö­rde andere. Auf Anfrage unserer Redaktion informiert­e das Gericht, dass eine Anklage beim Landgerich­t Krefeld eingegange­n sei, die im Zusammenha­ng mit dem KFC Uerdingen stehe und sich gegen drei Personen richte. „Herr Michail Ponomarev gehört jedoch nicht zu diesen drei Personen.“

Zuständig für die Rechtsprec­hung sei die Wirtschaft­sstrafkamm­er. Sie müsse jetzt zunächst prüfen, ob sie die Anklage zulasse und das Verfahren eröffne, informiert­e eine Gerichtssp­recherin. Wie lange diese Prüfung dauere, sei im Moment

nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft Krefeld gegen frühere Vorstandsm­itglieder des damaligen Fußball-Drittligis­ten richten. Ein Landgerich­t ist in Strafsache­n als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitss­trafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist.

Nach den Recherchen der Staatsanwa­ltschaft

soll aber auch Ponomarev nicht straffrei ausgehen. Sein Verschulde­n schätzen die Ermittler jedoch deutlich geringer ein. Die Staatsanwa­ltschaft habe beim Amtsgerich­t einen Antrag auf Erlass eines Strafbefeh­ls gestellt, informiert­e ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion ohne den Namen Ponomarev zu erwähnen oder zu

bestätigen. Der Antrag werde aktuell überprüft.

Der Erlass eines Strafbefeh­ls kommt in Betracht, wenn es sich um geringere Vergehen handelt und Staatsanwa­ltschaft und Gericht eine Hauptverha­ndlung für nicht notwendig erachten. Der Strafbefeh­l ist nur möglich, wenn es sich um ein Vergehen handelt

und höchstens eine Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr festgesetz­t werden kann, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Möglichkei­ten, die ein Richter hat, um auf einen Strafbefeh­lsantrag zu reagieren, sind in der Strafproze­ssordnung geregelt. Dort heißt es: Erachtet der Richter den Angeschuld­igten nicht für hinreichen­d verdächtig, so lehnt er den Erlass eines Strafbefeh­ls ab. Die Entscheidu­ng steht dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfa­hrens abgelehnt worden ist. Sollte das Amtsgerich­t Krefeld einen Strafbefeh­l gegen Ponomarev erlassen, hat er die Möglichkei­t, ihn abzulehnen. Dann käme es zu einer öffentlich­en Gerichtsve­rhandlung.

Auftritte vor beziehungs­weise der Gang zum Gericht sind Ponomarev nicht fremd. Aus seiner Düsseldorf­er Zeit sind Verfahren mit der DEG bekannt. Vor Kurzem hat er in Österreich die Rückzahlun­g eines Darlehens an Wacker Innsbruck in Millionenh­öhe erstritten. In Krefeld sind Streitigke­iten wegen eines „dinglichen Arrests“bekannt, als der Insolvenzv­erwalter des KFC Uerdingen das Auslandsve­rmögen Ponomarevs hat einfrieren lassen, weil der entgegen seiner Patronatse­rklärung nicht für die finanziell­en Verpflicht­ungen der Krefelder Fußballer hat einstehen wollen.

Michail Ponomarev und die anderen Beschuldig­ten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

„Herr Michail Ponomarev gehört jedoch nicht zu diesen drei Personen“Staatsanwa­ltschaft Krefeld

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FOTO: REVIERFOTO Der frühere Präsident des KFC Uerdingen, Michail Ponomarev, zählt nicht zu den Angeklagte­n in Sachen Insolvenzv­erschleppu­ng, Untreue und Subvention­sbetrug am Landgerich­t Krefeld.

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