Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Strafverfolger beschäftigen sich mit dasbob
Frank Spasojevic, Unternehmensgründer von dasbob, kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Sposorendesaster beim KFC Uerdingen sind nun Strafverfolgungsbehörden aktiv.
In den schillerndsten Farben beschrieb Unternehmensgründer Frank Spasojevic seine Idee, die Welt des Handels zu revolutionieren. Die Innenstädte sollten etwas davon haben, der stationäre Handel vom neuen Onlinegeschäft profitieren und das Ganze noch ethisch und moralisch neue Maßstäbe setzen. Seine Gesellschaft hat den Namen dasbob und will nach eigenen Aussagen Branchenriese Amazon in die Suppe spucken. Die Antwort auf die Frage, wie genau dasbob sein Geld verdienen will, lassen die Verantwortlichen bis heute offen.
Auf die schillernden Farben legten sich relativ schnell erste Schatten: Der Vertrag als Hauptsponsor des Krefelder Fußballvereins KFC
Uerdingen geriet zum Desaster. Die finanzielle Unterstützung im großen Stil blieb aus. Andere klagten, dass Rechnungen nicht bezahlt würden. Dann warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) vor dem Vertriebsmodell des Unternehmens und dessen Angebote zu einer eigenen Kryptowährung. Und jetzt liegen auch noch Strafanzeigen wegen des Verdachts der Betrügerei bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg und in Krefeld vor. Im übrigen nicht zum ersten Mal. Bereits im vergangenen Jahr beschäftigte sich die Strafverfolgungsbehörde in der Hansestadt mit einem solchen Vorgang. „In einem hier schon 2023 anhängigen Vorgang wurde mangels zureichender Anhaltspunkte für eine Straftat von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg. Der offizielle Firmensitz, der in Krefeld aktiven Unternehmensgruppe dasbob ist die Rothenbaumchaussee in der Hansestadt.
Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte nun die Staatsanwaltschaft Krefeld, dass ihr eine neue Anzeige vorliege. „Das Verfahren wurde zuständigkeitshalber (wegen des Firmensitzes) an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben; eine Übernahmenachricht liegt hier indes noch nicht vor“, informierte eine Krefelder Sprecherin.
Den Eingang konnte die Kollegin aus Hamburg noch nicht bestätigen. Stattdessen berichtete sie auf Anfrage, dass Anfang dieses Jahres „hier zwei (weitere) Strafanzeigen“eingegangen seien, die offenbar Mitarbeiter des von der Redaktion der Rheinischen Post genannten Unternehmens betreffen. „Diese Verfahren wurden miteinander verbunden und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Krefeld gesandt. Eine Rückmeldung steht noch aus. Eine Anzeige aus Krefeld ist hier derzeit nicht bekannt. Da die Akte derzeit versandt ist, kann hierzu auch keine weitere Auskunft erteilt werden. Tatvorwurf ist derzeit jeweils Betrug nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch.“Unternehmensgründer Frank Spasojevic erklärte „diese Vorwürfe sind uns nicht bekannt. Uns liegen keinerlei Informationen dazu vor.“
Juristen machen darauf aufmerksam, dass das Vorliegen einer Strafanzeige nicht allzu viel aussage. Jeder könne eine Person bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen. Das bedeute noch nichts im Hinblick auf das tatsächliche Verschulden der angezeigten Person. Ferner gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Schwerer wiegt der Vorwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Dezember 2023. Sie warnte öffentlich vor dem Vertriebsmodell von dasbob. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen thebobcoin-Token auf seiner Website thebobcoin.io verkaufe und damit ohne Erlaubnis das E-Geld-Geschäft (Bezahlverfahren im Internet) betreibe. Zudem verdächtigt die BaFin das Unternehmen, eine thebobcoinWallet (Aufbewahrungsort für Kryptowährung) anzubieten und damit ohne Erlaubnis das Kryptoverwahrgeschäft zu erbringen. Die Warnung ist bis heute nicht zurückgenommen. Frank Spasojevic betrachtet die Dinge als ausgeräumt. „Wir sind mit der Bafin in Kontakt und konnten alle gegen uns erhobenen Vorwürfe klären und jeglichen Verdacht ausräumen. Zu den Inhalten unserer Kommunikation wollen wir uns im Detail nicht äußern. Wir haben nur einige wenige, inhaltliche Anpassungen auf unserer Website vorgenommen.“Spasojevic geht ferner davon aus, „dass die Bafin die Warnung vor dem the Bobcointoken zeitnah zurückziehen wird. Wir sind auch diesbezüglich mit der Bafin in Kontakt“.