Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Reagierte Hebamme bei Geburt zu spät?
Sechs Monate nach der Geburt ist ein Säugling gestorben. Das Gericht wird den Fall nun verhandeln.
Seit fünf Jahren steht eine Hebamme unter einem der schlimmsten Vorwürfe, die in dieser Branche denkbar sind. Im Februar 2019 soll die jetzt 44-Jährige durch massive Versäumnisse bei der Geburt eines Mädchens in einer Klinik erhebliche Hirnschäden bei dem Säugling verschuldet haben, an denen das Kind rund sechs Monate später gestorben ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht mit schriftlichem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gegen die Hebamme verhängt. Die 44-Jährige hat Einspruch eingelegt, sodass der Fall demnächst verhandelt werden muss.
Vormittags hatten damals die Wehen bei der werdenden Mutter eingesetzt, die Angeklagte soll diese Phase als Hebamme begleitet haben. Laut Anklage habe die 44-Jährige allerdings ein Absinken der kindlichen Herzfrequenz (ab 9.10 Uhr) erst verspätet bemerkt. Bei einer Kontrolle des Wehenschreibers nach weiteren 40 Minuten (9.50 Uhr) seien die Daten der Herzfrequenz des Babys nicht mehr „verdächtig“, sondern angeblich sogar schon pathologisch, also krankhaft gewesen. Und doch soll die angeklagte Geburtshelferin erst weitere 27 Minuten danach (um 10.17 Uhr) die Dienst habende Ärztin über die ungewöhnlichen Abläufe bei dieser Geburt informiert haben.
Nach sofortiger Therapie und einem Not-Kaiserschnitt sei das Kind zwar letztlich zur Welt gekommen, doch habe es laut Anklage durch die angebliche Fahrlässigkeit der Hebamme und als Folge einer unzureichenden Versorgung mit Sauerstoff und Blut einen massiven Hirnschaden erlitten. Laut den Ermittlungen sei das Kind an den Auswirkungen dieser Schäden rund sechs Monate später gestorben. Der Hebamme wird jetzt eine fahrlässige Tötung des Mädchens durch Unterlassen vorgeworfen, weil sie trotz aller Alarmzeichen auf Unregelmäßigkeiten bei der kindlichen Herzfrequenz viel zu spät reagiert und dann erst die zuständige Ärztin zugezogen haben soll. Zu diesem Zeitpunkt allerdings, so die Anklage weiter, sei das Leben des Säuglings schon nicht mehr zu retten gewesen.
Dadurch, dass die Hebamme angeblich nicht oder nicht rechtzeitig tätig geworden sei, soll sie sich nun für den Tod des Kindes verantworten. Wann der zuständige Amtsrichter über den Einspruch der Hebamme gegen die Bewährungsstrafe verhandelt, steht noch nicht fest.