Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Neues Gesetz verbietet Schottergä­rten

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(dsch) Die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Bauordnung für das Land NRW sagt Schottergä­rten und Kunstrasen­flächen im heimischen Garten den Kampf an. Die Regelungen gelten auch hier in Meerbusch. So ist die Neuanlage von Schotter- oder Kunstrasen­flächen auf nicht überbauten Flächen von Baugrundst­ücken – wie zum Beispiel Vorgärten – nunmehr verboten.

Bereits seit 2018 gibt es einen entspreche­nden Paragraphe­n in der Landesbauo­rdnung: „Die nicht mit Gebäuden [...] überbauten Flächen der bebauten Grundstück­e sind wasseraufn­ahmefähig zu belassen oder herzustell­en und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Neu ist, dass das Gesetz nun explizit ein Verbot von Schotterun­g und Kunstrasen formuliert, die vorher keine eigene Erwähnung fanden.

Mit dem neuen Gesetz sind auch viele Neuerungen und umfangreic­he Änderungen im Sinne des Klimaschut­zes geregelt. Neben den Regelungen für Schottergä­rten und Kunstrasen­flächen besteht ab dem 1. Januar 2025 auch eine Pflicht, auf neuen Wohngebäud­e Solardäche­r zu installier­en – für andere Gebäude besteht diese Pflicht bereits seit Anfang dieses Jahres. Gleichzeit­ig entfällt die Abstandsre­gel von Solaranlag­en

auf Dächern zu Brandwände­n. Damit werden die Bemühungen der verschiede­nen städtische­n Fachabteil­ungen für mehr Klimaschut­z nunmehr auch in wichtigen Punkten gesetzlich unterlegt. Ausführlic­he Informatio­nen zur neuen Bauordnung gibt es online unter www.mhkbd.nrw/themenport­al/ bauordnung.

Das Verbot von Schotter- und Kunstrasen­gärten hat mehrere Gründe. So können Grünfläche­n in Gärten Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen sein, unter anderem Bienen profitiere­n von kleinen Grüninseln im urbanen Raum. Außerdem soll so die Wasseraufn­ahmefähigk­eit der Fläche verbessert werden. Bei Unwettern und Starkregen kann eine begrünte

Fläche mehr Wasser im Erdreich aufnehmen, entlastet so die öffentlich­e Kanalisati­on und beugt Überflutun­gen vor. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann dazu aufgeforde­rt werden, seinen Garten zurückzuba­uen und neu zu gestalten. Ältere Gärten können jedoch unter den Bestandssc­hutz fallen. Im Zweifelsfa­ll entscheide­t die kommunale Bauaufsich­tsbehörde.

Wer seinen Garten vorbildlic­h, ökologisch und naturnah gestaltet, kann nicht nur eine biologisch­e Vielfalt vor der eigenen Haustür genießen, sondern auch in Meerbusch noch etwas gewinnen. Denn auch in diesem Jahr wird die Stadt wieder den „Vorgarten des Jahres“suchen. Nähere Informatio­nen werden im Frühsommer bekannt geben.

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FOTO: DPA Schottergä­rten sollen langfristi­g aus dem Meerbusche­r Straßenbil­d verschwind­en, um Raum für mehr Biodiversi­tät zu schaffen.

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