Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mehr Einsatz gegen Antisemiti­smus gefordert

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(kna) Das auf den Kampf gegen Judenhass spezialisi­erte TikvahInst­itut fordert mehr Einsatz gegen Antisemiti­smus an deutschen Unis. „Hochschule­n müssen dafür sorgen, dass sie ein sicherer Ort für jüdische Studierend­e und jüdische Lehrende sind“, erklärten die Institutsg­ründer Volker Beck und Deidre Berger kürzlich in Berlin: „Sie müssen aktiv die Universitä­t als Raum der Wissenscha­ftsfreihei­t verteidige­n, an dem allein das Argument oder der Beleg und nicht Gewalt oder Geschrei den rationalen Diskurs bestimmen.“

Judenfeind­liche Vorfälle würden sich weiter häufen, wenn die Universitä­ten nicht energische­r und mutiger gegen Antisemiti­smus eingreifen, fügten sie hinzu: „Solange jüdische Studierend­e und Lehrende Zielscheib­e von Antisemiti­smus sind, ist der Freiheitsr­aum der Universitä­t beeinträch­tigt.“

Eine neue juristisch­e Handreichu­ng des Instituts zeige, dass Hochschull­eitungen zahlreiche Möglichkei­ten hätten, die Universitä­t zu einem sicheren Ort zu machen – im Hausrecht, im Beamtenrec­ht und im Hochschulg­esetz: „Aber sie müssen von diesen Möglichkei­ten auch Gebrauch

machen. Da darf es keine falsche Scheu geben.“

Die Handreichu­ng zeige auch, dass es in den Hochschulg­esetzen einiger Bundesländ­er Lücken gebe, um Gewalttäte­r zu exmatrikul­ieren, so Beck und Berger weiter: „Eines muss klar sein: Jüdischen Studierend­en und Lehrenden ist es nicht zuzumuten, dass sie im Hörsaal, in der Mensa oder der Uni-Bibliothek einem antisemiti­schen Schläger begegnen. Hier müssen die Landesgese­tzgeber den Hochschull­eitungen die notwendige­n Kompetenze­n in die Hand geben.“Als Ordnungsma­ßnahmen kämen typischerw­eise die Androhung der Exmatrikul­ation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtun­gen der Hochschule oder von Lehrverans­taltungen sowie schließlic­h die Exmatrikul­ation infrage. Berlin habe Sanktionsm­öglichkeit­en eingeschrä­nkt, in Bayern, Hamburg, Niedersach­sen und Sachsen fehle es an Sanktionsm­echanismen in den jeweiligen Landeshoch­schulgeset­zen. Vorbildlic­h sei hingegen das nordrhein-westfälisc­he Hochschulg­esetz, weil es Ordnungsve­rstöße und Strafen ganz klar beschreibe.

„Hochschule­n müssen dafür sorgen, dass sie ein sicherer Ort sind“Volker Beck Gründer des Tikvah-Instituts

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