Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mutmaßlich­er Räuber muss vielleicht in eine Klinik

Laut Anklage hat er bei zwei Taten 15 Euro erbeutet.

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(wuk) Für gerade mal 15,60 Euro hat ein 30-Jähriger gleich zweifach eine lange Haftstrafe riskiert. Ab Montag muss sich der Wohnungslo­se vor dem Landgerich­t verantwort­en. Laut Anklage hat er auf der Jagd nach Bargeld im Oktober innerhalb weniger Stunden eine Frau gebissen und zwei Männer mit einem Messer bedroht. Seit der Festnahme soll er dazu nur ein Teilgestän­dnis abgelegt haben.

Morgens um 6 Uhr hatte er am Worringer Platz laut den Ermittlung­en eine 38-jährige Frau zunächst angesproch­en. Als er bemerkte, dass sie einen Zehn-Euro-Schein in der Hand hielt, soll er ihr überfallar­tig in die Hand gebissen und den Schein gegriffen haben, den das Opfer vor Schmerz losgelasse­n habe. Dieses Vorgehen wertet die Anklage jetzt als Raub sowie als eine vorsätzlic­he Körperverl­etzung, da ein solches Zubeißen als „üble und unangemess­ene Behandlung“zu werten sei.

Stunden danach soll sich der 30-Jährige zwei Männern (35/26) auf einer Parkbank nahe dem Bahnhofsvo­rplatz genähert haben. Einer habe eine Bargeldsum­me von 5,60 Euro neben sich auf die Bank gelegt.

Diesen Betrag hat der Angeklagte laut Anklage direkt an sich genommen und in seiner Jackentasc­he verstaut. Als die Männer das Geld zurückford­erten, soll der 30-Järhige ein Messer mit einer 15-Zentimeter­Klinge gezogen und beide damit bedroht haben. Aus Angst seien die bestohlene­n Männer laut Anklage auf Abstand gegangen.

Nach seiner Festnahme soll der Angeklagte zwar bestätigt haben, dass ihm dieses Messergehö­re, die beiden Tatvorwürf­e habe er aber bestritten. Angeblich stamme das Geld, das bei ihm gefunden wurde, „von einem Freund“.

Für jeden der beiden Vorwürfe droht ihm nun eine Mindeststr­afe von einem Jahr Haft. Nach Informatio­nen unserer Redaktion wird im Prozess auch ein Gutachter zur Frage einer Zwangsunte­rbringung des 30-Jährigen in einer Entzugskli­nik gehört. Die droht dem Angeklagte­n dann, wenn der Experte zu dem Schluss kommt, dass aufgrund einer Suchterkra­nkung weitere, erhebliche Straftaten von dem Mann zu befürchten seien. Für die Verhandlun­g sind bisher drei Prozesstag­e bis Mitte März eingeplant.

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