Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mutmaßlicher Räuber muss vielleicht in eine Klinik
Laut Anklage hat er bei zwei Taten 15 Euro erbeutet.
(wuk) Für gerade mal 15,60 Euro hat ein 30-Jähriger gleich zweifach eine lange Haftstrafe riskiert. Ab Montag muss sich der Wohnungslose vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage hat er auf der Jagd nach Bargeld im Oktober innerhalb weniger Stunden eine Frau gebissen und zwei Männer mit einem Messer bedroht. Seit der Festnahme soll er dazu nur ein Teilgeständnis abgelegt haben.
Morgens um 6 Uhr hatte er am Worringer Platz laut den Ermittlungen eine 38-jährige Frau zunächst angesprochen. Als er bemerkte, dass sie einen Zehn-Euro-Schein in der Hand hielt, soll er ihr überfallartig in die Hand gebissen und den Schein gegriffen haben, den das Opfer vor Schmerz losgelassen habe. Dieses Vorgehen wertet die Anklage jetzt als Raub sowie als eine vorsätzliche Körperverletzung, da ein solches Zubeißen als „üble und unangemessene Behandlung“zu werten sei.
Stunden danach soll sich der 30-Jährige zwei Männern (35/26) auf einer Parkbank nahe dem Bahnhofsvorplatz genähert haben. Einer habe eine Bargeldsumme von 5,60 Euro neben sich auf die Bank gelegt.
Diesen Betrag hat der Angeklagte laut Anklage direkt an sich genommen und in seiner Jackentasche verstaut. Als die Männer das Geld zurückforderten, soll der 30-Järhige ein Messer mit einer 15-ZentimeterKlinge gezogen und beide damit bedroht haben. Aus Angst seien die bestohlenen Männer laut Anklage auf Abstand gegangen.
Nach seiner Festnahme soll der Angeklagte zwar bestätigt haben, dass ihm dieses Messergehöre, die beiden Tatvorwürfe habe er aber bestritten. Angeblich stamme das Geld, das bei ihm gefunden wurde, „von einem Freund“.
Für jeden der beiden Vorwürfe droht ihm nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Nach Informationen unserer Redaktion wird im Prozess auch ein Gutachter zur Frage einer Zwangsunterbringung des 30-Jährigen in einer Entzugsklinik gehört. Die droht dem Angeklagten dann, wenn der Experte zu dem Schluss kommt, dass aufgrund einer Suchterkrankung weitere, erhebliche Straftaten von dem Mann zu befürchten seien. Für die Verhandlung sind bisher drei Prozesstage bis Mitte März eingeplant.