Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Neue Ordnung regelt Nutzung des Stadtarchivs
Das Papier legt unter anderem fest, welche Nutzungsrechte die Bürger haben und für welche Leistungen Gebühren anfallen.
(dsch) Seit ziemlich genau einem Jahr ist das neue Stadtarchiv am Neusser Feldweg in Osterath in Betrieb. In dem modernen Neubau wird Meerbuschs Geschichte gesammelt und bewahrt, Bürger können hier in alten Unterlagen für eigene Interessen und Recherchen suchen. Im neuen Gebäude hat auch die Frequenz der Besucher zugenommen, weshalb die Stadt Ende vergangenen Jahres vorgeschlagen hat, eine eigene Benutzungsordnung zu erlassen und damit bestimmte Regeln aufzustellen und Fragen von Rechten und Pflichten zu klären.
Zunächst hatte die Politik den Punkt verschoben, weil es noch Fragen des Datenschutzes zu klären gab. Nun jedoch hat der Stadtrat sein Okay gegeben und die Benutzungsordnung
damit auf den Weg gebracht.
Elf Seiten umfasst das neue Dokument. Darin wird unter anderem die Verantwortung der Nutzer des Archivs für das ihnen überlassene Archivgut festgelegt. Außerdem liegt die Verantwortung für Verstöße gegen Daten- und Persönlichkeitsrechte, die durch die Unterlagen des Stadtarchivs entstehen, bei den jeweiligen Nutzern.
Außerdem legt die Ordnung konkret fest, welcher Teil des Archivgutes
wie genutzt werden darf. So kann beispielsweise die Nutzung bestimmter Unterlagen untersagt werden, wenn deren Erhaltungszustand dadurch gefährdet wird – etwa im Falle von sehr alten Papieren. Zudem können Schutzmaßnahmen bei der Benutzung bestimmter Objekte vorgeschrieben werden, etwa das Tragen von Handschuhen. So soll der umfängliche Zugang zum Archiv für alle interessierten Bürger ermöglicht werden, während zugleich die dort aufbewahrten Objekte und Dokumente erhalten bleiben.
Jeder Bürger kann das Meerbuscher Stadtarchiv nutzen – egal ob aus persönlichem Interesse, zur wissenschaftlichen Forschung, zur Vorbereitung von Publikationen oder aus dienstlichen Gründen.
Dazu muss eine schriftliche Anfrage – auch per Mail möglich – an die Archivleitung gestellt werden. Diese entscheidet, welche der Unterlagen im Original oder in Kopie herausgegeben werden. Einsicht in die Unterlagen gibt es in der Regel im Leseraum des Stadtarchivs – die Magazine selbst dürfen nur von oder in Begleitung der Mitarbeiter betreten werden. Eine auswärtige Nutzung der Dokumente und Stücke, etwa das Versenden von Archivgut, ist nur in begründeten Fällen möglich, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht und die Entscheidung trifft die Archivleitung. Die Nutzung des Stadtarchivs ist kostenlos, eventuell fallen Beiträge etwa für Kopien an. Die neue Benutzungsordnung ist mit dem 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.