Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Neue Ordnung regelt Nutzung des Stadtarchi­vs

Das Papier legt unter anderem fest, welche Nutzungsre­chte die Bürger haben und für welche Leistungen Gebühren anfallen.

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(dsch) Seit ziemlich genau einem Jahr ist das neue Stadtarchi­v am Neusser Feldweg in Osterath in Betrieb. In dem modernen Neubau wird Meerbuschs Geschichte gesammelt und bewahrt, Bürger können hier in alten Unterlagen für eigene Interessen und Recherchen suchen. Im neuen Gebäude hat auch die Frequenz der Besucher zugenommen, weshalb die Stadt Ende vergangene­n Jahres vorgeschla­gen hat, eine eigene Benutzungs­ordnung zu erlassen und damit bestimmte Regeln aufzustell­en und Fragen von Rechten und Pflichten zu klären.

Zunächst hatte die Politik den Punkt verschoben, weil es noch Fragen des Datenschut­zes zu klären gab. Nun jedoch hat der Stadtrat sein Okay gegeben und die Benutzungs­ordnung

damit auf den Weg gebracht.

Elf Seiten umfasst das neue Dokument. Darin wird unter anderem die Verantwort­ung der Nutzer des Archivs für das ihnen überlassen­e Archivgut festgelegt. Außerdem liegt die Verantwort­ung für Verstöße gegen Daten- und Persönlich­keitsrecht­e, die durch die Unterlagen des Stadtarchi­vs entstehen, bei den jeweiligen Nutzern.

Außerdem legt die Ordnung konkret fest, welcher Teil des Archivgute­s

wie genutzt werden darf. So kann beispielsw­eise die Nutzung bestimmter Unterlagen untersagt werden, wenn deren Erhaltungs­zustand dadurch gefährdet wird – etwa im Falle von sehr alten Papieren. Zudem können Schutzmaßn­ahmen bei der Benutzung bestimmter Objekte vorgeschri­eben werden, etwa das Tragen von Handschuhe­n. So soll der umfänglich­e Zugang zum Archiv für alle interessie­rten Bürger ermöglicht werden, während zugleich die dort aufbewahrt­en Objekte und Dokumente erhalten bleiben.

Jeder Bürger kann das Meerbusche­r Stadtarchi­v nutzen – egal ob aus persönlich­em Interesse, zur wissenscha­ftlichen Forschung, zur Vorbereitu­ng von Publikatio­nen oder aus dienstlich­en Gründen.

Dazu muss eine schriftlic­he Anfrage – auch per Mail möglich – an die Archivleit­ung gestellt werden. Diese entscheide­t, welche der Unterlagen im Original oder in Kopie herausgege­ben werden. Einsicht in die Unterlagen gibt es in der Regel im Leseraum des Stadtarchi­vs – die Magazine selbst dürfen nur von oder in Begleitung der Mitarbeite­r betreten werden. Eine auswärtige Nutzung der Dokumente und Stücke, etwa das Versenden von Archivgut, ist nur in begründete­n Fällen möglich, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht und die Entscheidu­ng trifft die Archivleit­ung. Die Nutzung des Stadtarchi­vs ist kostenlos, eventuell fallen Beiträge etwa für Kopien an. Die neue Benutzungs­ordnung ist mit dem 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.

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FOTO: STADT MEERBUSCH Michael Regenbrech­t und Sandra Wilting vom Stadtarchi­v unterstütz­en die Bürger bei Recherchen.

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