Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Streit um Honorare für Lehrärzte der Uniklinik
In vielen Lehrarztpraxen wartet man noch immer auf die Vergütung. Was die Düsseldorfer Uniklinik zu den Vorwürfen sagt.
Der Frust sitzt bei Lehrärzten der Düsseldorfer Uniklinik tief: In den sogenannten Lehrarztpraxen, in denen Medizin-Studenten die praktische Arbeit vor Ort kennenlernen sollen, wartet man noch auf die Aufwandsentschädigung für diese Arbeit. Als „unfassbar“und „wirklich unerhört“bezeichnen einige niedergelassene Ärzte diesen Vorgang gegenüber unserer Redaktion. Auf Zahlungsaufforderungen reagiere die Uniklinik nicht. Bei den Streitfällen geht es nach Angaben der Ärzte um Beträge in bis zu vierstelliger Höhe. „Bei uns in der Praxis lernen die Studenten doch die so wichtige Arbeit vor Ort kennen, damit gefährdet die Uniklinik diese Zusammenarbeit.“Einige Ärzte kündigen rechtliche Schritte gegen die Uniklinik an – und dass sie „schweren Herzens“die Zusammenarbeit mit der Uniklinik kündigen wollen. „Offenbar hält die Uniklinik die Praxisausbildung der Studenten vor Ort nicht für wichtig“, so ein Mediziner.
„Die Kritik an den ausstehenden Honoraren ist berechtigt“, sagt ein Sprecher der Düsseldorfer Uniklinik auf Anfrage unserer Redaktion. Der Verwaltungsprozess habe in den vergangenen Monaten „in vielen Fällen deutlich zu lange gedauert“. Eine Besserung sei aber in Sicht, der Prozess wurde demnach vor einigen
Wochen bereits umgestellt, um die Auszahlung der Honorare zu beschleunigen. Aber: „Der Rückstau der noch nicht bearbeiteten Zahlungen ist jedoch leider noch nicht abgearbeitet“. Diesen Verzug will die Klinik „kurzfristig in den nächsten Wochen“abarbeiten, so der Sprecher.
Die Uniklinik bedauere die Verzögerung und bittet betroffene Medizinerinnen und Mediziner um Entschuldigung. „Die Wertschätzung der Lehrtätigkeit der externen Ärztinnen und Ärzte ist bei allen Beteiligten sehr hoch. Das muss sich auch in der verbindlichen und rechtzeitigen Zahlung der Honorare widerspiegeln“, sagt der Kliniksprecher. Durch den neuen Prozess soll das nun gewährleistet werden.
Die Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf arbeitet in der Ausbildung von angehenden Medizinern auch mit niedergelassenen Ärzten zusammen, damit der Ärztenachwuchs Einblicke in die Tätigkeit der ambulanten Versorgung erhält. Die Verträge, die dafür geschlossen werden, sehen ein Honorar vor, das nicht von der Universität, sondern der Uniklinik ausgezahlt wird.
Voraussetzung für den Betrieb als Lehrarztpraxis ist unter anderem eine mehrjährige Niederlassung, wobei der Schwerpunkt der praktischen Tätigkeit in der normalen hausärztlichen Versorgung liegen soll. Es müssen auch geeignete Räumlichkeiten vor Ort gegeben sein (zum Beispiel ein separates Behandlungszimmer für die Studenten), didaktische Fortbildungsveranstaltungen des Institutes müssen zudem besucht werden. Die Lehrpraxis muss nicht in der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen, soll aber mit dem ÖPNV für die Studenten gut erreichbar sein. So sind einige Praxen etwa in Duisburg verortet.
Nach einer erfolgreichen Akkreditierung darf die Praxis dann den Titel „Akademische Lehrpraxis der Heinrich-Heine-Universität“führen. Dafür gibt es dann auch eine Urkunde, die in der Praxis ausgehängt werden kann.