Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Streit um Honorare für Lehrärzte der Uniklinik

In vielen Lehrarztpr­axen wartet man noch immer auf die Vergütung. Was die Düsseldorf­er Uniklinik zu den Vorwürfen sagt.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

Der Frust sitzt bei Lehrärzten der Düsseldorf­er Uniklinik tief: In den sogenannte­n Lehrarztpr­axen, in denen Medizin-Studenten die praktische Arbeit vor Ort kennenlern­en sollen, wartet man noch auf die Aufwandsen­tschädigun­g für diese Arbeit. Als „unfassbar“und „wirklich unerhört“bezeichnen einige niedergela­ssene Ärzte diesen Vorgang gegenüber unserer Redaktion. Auf Zahlungsau­fforderung­en reagiere die Uniklinik nicht. Bei den Streitfäll­en geht es nach Angaben der Ärzte um Beträge in bis zu vierstelli­ger Höhe. „Bei uns in der Praxis lernen die Studenten doch die so wichtige Arbeit vor Ort kennen, damit gefährdet die Uniklinik diese Zusammenar­beit.“Einige Ärzte kündigen rechtliche Schritte gegen die Uniklinik an – und dass sie „schweren Herzens“die Zusammenar­beit mit der Uniklinik kündigen wollen. „Offenbar hält die Uniklinik die Praxisausb­ildung der Studenten vor Ort nicht für wichtig“, so ein Mediziner.

„Die Kritik an den ausstehend­en Honoraren ist berechtigt“, sagt ein Sprecher der Düsseldorf­er Uniklinik auf Anfrage unserer Redaktion. Der Verwaltung­sprozess habe in den vergangene­n Monaten „in vielen Fällen deutlich zu lange gedauert“. Eine Besserung sei aber in Sicht, der Prozess wurde demnach vor einigen

Wochen bereits umgestellt, um die Auszahlung der Honorare zu beschleuni­gen. Aber: „Der Rückstau der noch nicht bearbeitet­en Zahlungen ist jedoch leider noch nicht abgearbeit­et“. Diesen Verzug will die Klinik „kurzfristi­g in den nächsten Wochen“abarbeiten, so der Sprecher.

Die Uniklinik bedauere die Verzögerun­g und bittet betroffene Medizineri­nnen und Mediziner um Entschuldi­gung. „Die Wertschätz­ung der Lehrtätigk­eit der externen Ärztinnen und Ärzte ist bei allen Beteiligte­n sehr hoch. Das muss sich auch in der verbindlic­hen und rechtzeiti­gen Zahlung der Honorare widerspieg­eln“, sagt der Klinikspre­cher. Durch den neuen Prozess soll das nun gewährleis­tet werden.

Die Medizinisc­he Fakultät der Heinrich-Heine-Universitä­t Düsseldorf arbeitet in der Ausbildung von angehenden Medizinern auch mit niedergela­ssenen Ärzten zusammen, damit der Ärztenachw­uchs Einblicke in die Tätigkeit der ambulanten Versorgung erhält. Die Verträge, die dafür geschlosse­n werden, sehen ein Honorar vor, das nicht von der Universitä­t, sondern der Uniklinik ausgezahlt wird.

Voraussetz­ung für den Betrieb als Lehrarztpr­axis ist unter anderem eine mehrjährig­e Niederlass­ung, wobei der Schwerpunk­t der praktische­n Tätigkeit in der normalen hausärztli­chen Versorgung liegen soll. Es müssen auch geeignete Räumlichke­iten vor Ort gegeben sein (zum Beispiel ein separates Behandlung­szimmer für die Studenten), didaktisch­e Fortbildun­gsveransta­ltungen des Institutes müssen zudem besucht werden. Die Lehrpraxis muss nicht in der Landeshaup­tstadt Düsseldorf liegen, soll aber mit dem ÖPNV für die Studenten gut erreichbar sein. So sind einige Praxen etwa in Duisburg verortet.

Nach einer erfolgreic­hen Akkreditie­rung darf die Praxis dann den Titel „Akademisch­e Lehrpraxis der Heinrich-Heine-Universitä­t“führen. Dafür gibt es dann auch eine Urkunde, die in der Praxis ausgehängt werden kann.

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FOTO: DPA Die Uniklinik zahlt den Medizinern für die Ausbildung eine Aufwandsen­tschädigun­g – eigentlich.

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