Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Keine Rechtsgrun­dlage für Tempo 40

Die Stadt hat sechs weitere Straßen ausgemacht, auf denen die Höchstgesc­hwindigkei­t auf 30 kmh reduziert werden kann.

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(dsch) Das Mobilitäts­konzept sieht vor, die zugelassen­e Höchstgesc­hwindigkei­t für Autofahrer langfristi­g an vielen Stellen zu senken. Im Gespräch war dazu auch, Tempo 40 als Zwischensc­hritt zwischen den Begrenzung­en auf 30 und 50 Stundenkil­ometer. Dafür jedoch gibt es keine Rechtsgrun­dlage. Das hat Daniel Hartenstei­n, Bereichsle­iter Straßen und Kanäle, im Mobilitäts­ausschuss mitgeteilt.

„Für eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 40 Stundenkil­ometer muss ein zwingender Grund vorliegen, etwa eine Gefahrenla­ge“, erklärt Hartenstei­n. Die potenziell­e Gefahr muss benennbar sein, etwa durch Besonderhe­iten der Streckenfü­hrung, den Zustand der

Straße, Kurven oder Sichtbezie­hungen. „Leider kann man eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung nicht aus einem Gefühl heraus einrichten, oder weil man es als Stadt gerne so hätte“, so der Verkehrsex­perte.

Wenn es an einer Stelle beispielsw­eise einen Unfall gibt, wird dieser von Experten analysiert. Wenn die Geschwindi­gkeit als Ursache festgestel­lt wird, ist es möglich, über eine Reduktion nachzudenk­en. „Solche Fälle gibt es in Meerbusch aktuell nicht“, so Hartenstei­n.

Andere Kommunen im Kreis haben jedoch inzwischen teilweise Straßen mit 40 Stundenkil­ometern Höchstgesc­hwindigkei­t eingericht­et. „Wir haben dort nachgefrag­t, allerdings gibt es hier zumeist keine rechtliche Grundlage – wir wollen uns hier in Meerbusch nicht auf dünnes Eis begeben.“Dennoch gibt es die Möglichkei­t, Reduzierun­gen als Verkehrsve­rsuch beim Ministeriu­m anzumelden. „Das gibt es aber schon, und ein Verkehrsve­rsuch wird immer nur einmal zugelassen“, erklärt der Experte. Sollte sich ein solcher Versuch positiv darstellen und in die STVO eingehen, werde man ihn auch in Meerbusch einführen. Die Stadt habe jedoch einige „klagefreud­ige Einwohner“, so wie sich im vergangene­n Jahr an der Lanker Fußgängerz­one gezeigt hatte. Dort war eine Jahrzehnte alte Tempo-30-Regelung juristisch angegriffe­n worden und musste zwischenze­itlich aufgehoben werden.

Inzwischen hängen die Schilder wieder, aber endgültig entschiede­n ist der Fall noch nicht. Wegen solcher und ähnlicher Erfahrunge­n der Vergangenh­eit will die Stadt keine Schritte gehen, bei denen keine vollständi­ge Rechtssich­erheit besteht.

Dazu kommt, dass Tempo 40 aus klimatechn­ischer Sicht nicht unbedingt besser ist als Tempo 50. Denn entscheide­nd für den Kraftstoff­verbrauch und damit den Schadstoff­ausstoß sind weniger die gefahrenen Geschwindi­gkeiten als eher der Verkehrsfl­uss. Vor allem häufiges Stoppen und Anfahren sollte durch die Verkehrspl­anung vermieden werden, um das Klima zu schonen.

Allerdings setzt sich die Stadt für eine Ausweitung der Temop30-Straßen und -Zonen ein, wo dies gesichert möglich ist. Im Rahmen der Diskussion um Tempo 40 haben sich die Fachleute nochmals die Meerbusche­r Straßenkar­ten angesehen und sechs weitere Straßen identifizi­ert, bei denen zumindest auf Teilstücke­n Tempo 30 aufgrund der Gegebenhei­ten vor Ort umgesetzt werden kann. Die entspreche­nden Prozesse sollen zeitnah unter anderem für Teilabschn­itte des Brühler Weges, der Postststra­ße, Am Eisenbrand und Auf den Steinen umgesetzt werden. Daniel Hartenstei­n: „Wir suchen seit langem und ständig nach Möglichkei­ten für Tempo 30, und wir werden es da anordnen, wo es geht.“

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