Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Keine Rechtsgrundlage für Tempo 40
Die Stadt hat sechs weitere Straßen ausgemacht, auf denen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 kmh reduziert werden kann.
(dsch) Das Mobilitätskonzept sieht vor, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer langfristig an vielen Stellen zu senken. Im Gespräch war dazu auch, Tempo 40 als Zwischenschritt zwischen den Begrenzungen auf 30 und 50 Stundenkilometer. Dafür jedoch gibt es keine Rechtsgrundlage. Das hat Daniel Hartenstein, Bereichsleiter Straßen und Kanäle, im Mobilitätsausschuss mitgeteilt.
„Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 Stundenkilometer muss ein zwingender Grund vorliegen, etwa eine Gefahrenlage“, erklärt Hartenstein. Die potenzielle Gefahr muss benennbar sein, etwa durch Besonderheiten der Streckenführung, den Zustand der
Straße, Kurven oder Sichtbeziehungen. „Leider kann man eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht aus einem Gefühl heraus einrichten, oder weil man es als Stadt gerne so hätte“, so der Verkehrsexperte.
Wenn es an einer Stelle beispielsweise einen Unfall gibt, wird dieser von Experten analysiert. Wenn die Geschwindigkeit als Ursache festgestellt wird, ist es möglich, über eine Reduktion nachzudenken. „Solche Fälle gibt es in Meerbusch aktuell nicht“, so Hartenstein.
Andere Kommunen im Kreis haben jedoch inzwischen teilweise Straßen mit 40 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit eingerichtet. „Wir haben dort nachgefragt, allerdings gibt es hier zumeist keine rechtliche Grundlage – wir wollen uns hier in Meerbusch nicht auf dünnes Eis begeben.“Dennoch gibt es die Möglichkeit, Reduzierungen als Verkehrsversuch beim Ministerium anzumelden. „Das gibt es aber schon, und ein Verkehrsversuch wird immer nur einmal zugelassen“, erklärt der Experte. Sollte sich ein solcher Versuch positiv darstellen und in die STVO eingehen, werde man ihn auch in Meerbusch einführen. Die Stadt habe jedoch einige „klagefreudige Einwohner“, so wie sich im vergangenen Jahr an der Lanker Fußgängerzone gezeigt hatte. Dort war eine Jahrzehnte alte Tempo-30-Regelung juristisch angegriffen worden und musste zwischenzeitlich aufgehoben werden.
Inzwischen hängen die Schilder wieder, aber endgültig entschieden ist der Fall noch nicht. Wegen solcher und ähnlicher Erfahrungen der Vergangenheit will die Stadt keine Schritte gehen, bei denen keine vollständige Rechtssicherheit besteht.
Dazu kommt, dass Tempo 40 aus klimatechnischer Sicht nicht unbedingt besser ist als Tempo 50. Denn entscheidend für den Kraftstoffverbrauch und damit den Schadstoffausstoß sind weniger die gefahrenen Geschwindigkeiten als eher der Verkehrsfluss. Vor allem häufiges Stoppen und Anfahren sollte durch die Verkehrsplanung vermieden werden, um das Klima zu schonen.
Allerdings setzt sich die Stadt für eine Ausweitung der Temop30-Straßen und -Zonen ein, wo dies gesichert möglich ist. Im Rahmen der Diskussion um Tempo 40 haben sich die Fachleute nochmals die Meerbuscher Straßenkarten angesehen und sechs weitere Straßen identifiziert, bei denen zumindest auf Teilstücken Tempo 30 aufgrund der Gegebenheiten vor Ort umgesetzt werden kann. Die entsprechenden Prozesse sollen zeitnah unter anderem für Teilabschnitte des Brühler Weges, der Postststraße, Am Eisenbrand und Auf den Steinen umgesetzt werden. Daniel Hartenstein: „Wir suchen seit langem und ständig nach Möglichkeiten für Tempo 30, und wir werden es da anordnen, wo es geht.“