Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Angeklagte­r schweigt vor Gericht

Auf dem Grand-Central-Areal wurde ein Obdachlose­r attackiert und ausgeraubt.

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(wuk) Mit einem schweigend­en Angeklagte­n hat am Mittwoch beim Landgerich­t der Raubprozes­s um einen Überfall auf einen Obdachlose­n begonnen. Einem 43-jährigen Monheimer wird vorgeworfe­n, frühmorgen­s im Juli 2023 in die Behelfsbar­acke eines Wohnungslo­sen (25) auf dem Gelände des Grand Central eingedrung­en zu sein, den Schlafende­n mit einem Hockeyschl­äger schwer verletzt und ihm dann dessen komplette Habseligke­iten geraubt zu haben. In einem früheren Vernehmung­stermin hatte der Angeklagte das bestritten. Dabei soll es nach Worten seines Anwalts vorerst auch bleiben. Demnach steht den Richtern jetzt wohl ein Indizienpr­ozess bevor.

Der 43-Jährige hatte am Tag nach seiner Festnahme im Oktober 2023 nur wenige Details zu Protokoll gegeben. Demnach sei er in der Tatnacht „zuhause gewesen“, könne zu dem Raubzug also nichts sagen. Er kenne das Überfallop­fer zwar, sei auch „ein- bis zweimal in der Woche“auf dem bis Ende 2023 von Obdachlose­n sowie von der Drogenszen­e genutzten Brachgelän­de in Bahnhofsnä­he gewesen. Der Angeklagte gab auch an, er habe dort Haschisch gekauft und geraucht. Aber zur Tatzeit habe er sich nicht dort aufgehalte­n. Damit würde er als Tatverdäch­tiger ausscheide­n.

Das schlafende Opfer war damals von einem ungebetene­n Besucher mit einem Holzknüppe­l mehrfach gegen ein Schienbein geschlagen worden, der 25-Jährige erlitt laut Anklage mehrfache, offene Knochenbrü­che. Der Räuber soll direkt danach eine Bauchtasch­e des Verletzten mit Bargeld, Zigaretten, Handy samt Ladekabel sowie Kopfhörer erbeutet haben und geflüchtet sein.

Für die Strafkamme­r beim Landgerich­t ergibt sich aus den damaligen Umständen und dem Schweigen des Angeklagte­n jetzt ein Problem. Nach den Worten der Vorsitzend­en Richterin müsse erst mal geklärt werden, ob das Überfall-Opfer jetzt überhaupt „irgendwo gefunden werden kann“.

Weil das Grand-Central-Gelände inzwischen behördlich geräumt wurde und Obdachlose selten eine Meldeadres­se haben, könnte eine gerichtlic­he Vorladung dieses 25-Jährigen zur Zeugenauss­age kniffelig werden. Das Gericht hat noch zwei weitere Prozesster­mine bis 10. April vorgesehen.

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