Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Angeklagter schweigt vor Gericht
Auf dem Grand-Central-Areal wurde ein Obdachloser attackiert und ausgeraubt.
(wuk) Mit einem schweigenden Angeklagten hat am Mittwoch beim Landgericht der Raubprozess um einen Überfall auf einen Obdachlosen begonnen. Einem 43-jährigen Monheimer wird vorgeworfen, frühmorgens im Juli 2023 in die Behelfsbaracke eines Wohnungslosen (25) auf dem Gelände des Grand Central eingedrungen zu sein, den Schlafenden mit einem Hockeyschläger schwer verletzt und ihm dann dessen komplette Habseligkeiten geraubt zu haben. In einem früheren Vernehmungstermin hatte der Angeklagte das bestritten. Dabei soll es nach Worten seines Anwalts vorerst auch bleiben. Demnach steht den Richtern jetzt wohl ein Indizienprozess bevor.
Der 43-Jährige hatte am Tag nach seiner Festnahme im Oktober 2023 nur wenige Details zu Protokoll gegeben. Demnach sei er in der Tatnacht „zuhause gewesen“, könne zu dem Raubzug also nichts sagen. Er kenne das Überfallopfer zwar, sei auch „ein- bis zweimal in der Woche“auf dem bis Ende 2023 von Obdachlosen sowie von der Drogenszene genutzten Brachgelände in Bahnhofsnähe gewesen. Der Angeklagte gab auch an, er habe dort Haschisch gekauft und geraucht. Aber zur Tatzeit habe er sich nicht dort aufgehalten. Damit würde er als Tatverdächtiger ausscheiden.
Das schlafende Opfer war damals von einem ungebetenen Besucher mit einem Holzknüppel mehrfach gegen ein Schienbein geschlagen worden, der 25-Jährige erlitt laut Anklage mehrfache, offene Knochenbrüche. Der Räuber soll direkt danach eine Bauchtasche des Verletzten mit Bargeld, Zigaretten, Handy samt Ladekabel sowie Kopfhörer erbeutet haben und geflüchtet sein.
Für die Strafkammer beim Landgericht ergibt sich aus den damaligen Umständen und dem Schweigen des Angeklagten jetzt ein Problem. Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin müsse erst mal geklärt werden, ob das Überfall-Opfer jetzt überhaupt „irgendwo gefunden werden kann“.
Weil das Grand-Central-Gelände inzwischen behördlich geräumt wurde und Obdachlose selten eine Meldeadresse haben, könnte eine gerichtliche Vorladung dieses 25-Jährigen zur Zeugenaussage kniffelig werden. Das Gericht hat noch zwei weitere Prozesstermine bis 10. April vorgesehen.