Jobcenter Bochum muss für andere Bundesländer zahlen
ESSEN (dpa) Ein Flüchtling kann trotz Wohnsitzauflage unter Umständen Hartz-IV-Leistungen in einem anderen Bundesland beanspruchen. Das Landessozialgericht NRW hat einem in MecklenburgVorpommern registrierten Flüchtling jetzt Hartz-IV-Leistungen durch das Jobcenter in Bochum zugesprochen. Zur Begründung hieß es, das zuständige Ausländeramt im Nordosten habe noch keinen konkreten Wohnsitz mit einem bestimmten Jobcenter festgelegt.
Der Fall war vor Gericht gelandet, weil der Mann nach den neuen Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge eigentlich in Mecklenburg-Vorpommern hätte bleiben müssen. Er war aber nach Bochum gezogen und hatte dort Hartz IV beantragt. Das Landessozialgericht NRW entschied nun, dass der 30-jährige Syrer in Bochum Anspruch auf die Leistungen hat. „In MecklenburgVorpommern ist derzeit kein Job- center für den Antragsteller örtlich zuständig“, heißt es im Gerichtsbeschluss. Dagegen kann keine Beschwerde eingelegt werden.
Im Sommer lebte der Mann noch in Güstrow. Das Jobcenter Güstrow bewilligte ihm im Juli Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Anfang September, also einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Aufenthaltsbestimmungen, zog er nach Bochum, das Jobcenter Güstrow zahlte daraufhin nicht mehr. Der Flüchtling halte sich quasi rechtswidrig in Bochum auf, sagte Gerichtssprecher Martin Kühl. Er bekomme dort aber trotzdem Hartz-IV-Leistungen, „weil das zuständige Ausländeramt für ihn noch keinen konkreten Wohnsitz mit einem bestimmten zuständigen Jobcenter festgelegt hat“. Das Landessozialgericht geht davon aus, dass dem Flüchtling schon bald ein konkreter Wohnsitz in MecklenburgVorpommern zugewiesen wird.