Rheinische Post Duisburg

Jobcenter Bochum muss für andere Bundesländ­er zahlen

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ESSEN (dpa) Ein Flüchtling kann trotz Wohnsitzau­flage unter Umständen Hartz-IV-Leistungen in einem anderen Bundesland beanspruch­en. Das Landessozi­algericht NRW hat einem in Mecklenbur­gVorpommer­n registrier­ten Flüchtling jetzt Hartz-IV-Leistungen durch das Jobcenter in Bochum zugesproch­en. Zur Begründung hieß es, das zuständige Ausländera­mt im Nordosten habe noch keinen konkreten Wohnsitz mit einem bestimmten Jobcenter festgelegt.

Der Fall war vor Gericht gelandet, weil der Mann nach den neuen Wohnsitzau­flagen für Flüchtling­e eigentlich in Mecklenbur­g-Vorpommern hätte bleiben müssen. Er war aber nach Bochum gezogen und hatte dort Hartz IV beantragt. Das Landessozi­algericht NRW entschied nun, dass der 30-jährige Syrer in Bochum Anspruch auf die Leistungen hat. „In Mecklenbur­gVorpommer­n ist derzeit kein Job- center für den Antragstel­ler örtlich zuständig“, heißt es im Gerichtsbe­schluss. Dagegen kann keine Beschwerde eingelegt werden.

Im Sommer lebte der Mann noch in Güstrow. Das Jobcenter Güstrow bewilligte ihm im Juli Leistungen zur Sicherung des Lebensunte­rhalts. Anfang September, also einen Monat nach Inkrafttre­ten der neuen Aufenthalt­sbestimmun­gen, zog er nach Bochum, das Jobcenter Güstrow zahlte daraufhin nicht mehr. Der Flüchtling halte sich quasi rechtswidr­ig in Bochum auf, sagte Gerichtssp­recher Martin Kühl. Er bekomme dort aber trotzdem Hartz-IV-Leistungen, „weil das zuständige Ausländera­mt für ihn noch keinen konkreten Wohnsitz mit einem bestimmten zuständige­n Jobcenter festgelegt hat“. Das Landessozi­algericht geht davon aus, dass dem Flüchtling schon bald ein konkreter Wohnsitz in Mecklenbur­gVorpommer­n zugewiesen wird.

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