Rheinische Post Duisburg

Sextäter attackiert­e Frau beim Hunde ausführen

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(bm) Bis heute leidet eine junge Frau aus Beeck unter den psychische­n Folgen eines Angriffs, den sie in der Nacht zum 2. August erleben musste. Als sie ihren Hund gegen 1.20 Uhr auf der Karl-AlbertStra­ße ausführte, wurde sie von einem Unbekannte­n attackiert. Der Mann packte sie, griff ihr an die rechte Brust und forderte sie zum Mitkommen auf. Als Täter stand gestern ein 27-jähriger Beecker vor dem Amtsgerich­t Stadtmitte. Der Angeklagte, bei dem eine Stunde nach der Tat rund 1,3 Promille Alkohol im Blut festgestel­lt worden waren, behauptete zunächst, er könne sich an nichts erinnern. Nach eindringli­cher Ermahnung durch die Vorsitzend­e des Schöffenge­richts und Rücksprach­e mit seinem Anwalt rang sich der 27-Jährige aber doch zu einem Geständnis durch. „Ja, im Großen und Ganzen stimmt das so.“Die junge Frau hatte sich in der Tatnacht gewehrt. Ihr Hund bellte, was den Täter erschreckt­e. Diesen Moment versuchte sie zur Flucht zu nutzen. Der Angeklagte packte sie erneut, schlug ihr viermal mit der Faust ins Gesicht. Die 20Jährige trat ihm vor das Scheinbein. Als der Angreifer sie wegen des Schmerzes einen Moment losließ, rannte die junge Frau schreiend davon. Ein zufällig vorbei kommender Autofahrer bemerkte sie und brachte sie in seinem Wagen weg.

Um den Angeklagte­n hatten sich offenbar andere Zeugen gekümmert. Es blieb unklar, wer den 27Jährigen in einer Art Selbstjust­iz geschlagen hatte. Als die Polizei eintraf, saß er jedenfalls mit einer blutenden Gesichtswu­nde auf dem Bordstein.

Für den bislang nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n sprach vor allem dessen Geständnis, mit dem er der Zeugin eine Vernehmung vor Gericht ersparte. Das Schöffenge­richt konnte eine 18-monatige Haftstrafe deshalb auf drei Jahre zur Bewährung aussetzen. Der Angeklagte wird der Aussicht eines Bewährungs­helfers unterstell­t. Damit die Strafe nicht nur auf dem Papier steht, muss der Hartz-IV-Empfänger zudem 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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