Zwölf Jahre für grausamen Totschlag
Ein 33-jähriger Homberger würgte, stach und erdrosselte seine Ehefrau. Dann vergrub er die Leiche der 34-Jährigen im Garten des Hauses.
Weil er auf grausame Weise am 12. April seine 34-jährige Ehefrau getötet hatte, verurteilte das Landgericht Duisburg am gestrigen Mittwoch einen 33-jährigen Homberger zu zwölf Jahren Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtbare Regung entgegen.
Bereits zu Beginn des fünftägigen Verfahrens hatte der Mann, der seit zwölf Jahren studiert, ein Geständnis abgelegt. Danach hatte er das
Vorsitzender Richter Opfer im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses zunächst gewürgt. Als er merkte, dass die Frau noch nicht tot war, stach er mit einem Messer auf sie ein. Zuletzt hatte er sie mit einem Elektrokabel erdrosselt. Nach einem vergeblichen Versuch, die Leiche mit einem Unkrautflämmer zu verbrennen, vergrub er sie im Garten des Hauses.
Die Version des Angeklagten zum Vorgeschehen der Tat konnte die Schwurgerichtskammer nicht widerlegen: Danach habe es Streit gegeben, weil die 34-Jährige ihn beim heimlichen Rauchen erwischt hatte. Als die Frau ohne sein Zutun eine Treppe herunterstürzte und be- wusstlos vor ihm am Boden lag, habe er spontan die Idee zu der Tat gehabt.
Allerdings hatten die Richter keinen Zweifel, dass der eheliche Haussegen schon zuvor schief hing. Im Januar waren vom Konto des Schwiegervaters des Angeklagten 27. 000 Euro verschwunden und auf dem Konto des 33-Jährigen gelandet. Der hatte der Familie weisgemacht, das sei das Resultat einer gescheiterten Betrügerei unbekannter Dritter gewesen. Er habe die Polizei eingeschaltet. Am Tattag war der Fa- milie klar geworden, dass der Angeklagte gelogen hatte und es den von ihm genannten Polizisten gar nicht gab. Die Ehefrau war mit der knapp einjährigen Tochter im Kinderwagen wütend von dannen gezogen. Es war das letzte Mal, dass sie lebend gesehen wurde. Die LandgerichtsKammer überführte den 33-Jährigen weiterer Lügen: So hatte der behauptet, seine Ehefrau habe von dem Betrug mit den 27.000 Euro gewusst. Textnachrichten, die sich die Eheleute geschickt hatten, widerlegten das. Ebenso hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei wütend gewesen, weil seine Ehefrau unmittelbar vor der Tat die kleine Tochter geschüttelt und angeschrien habe. Aussagen von Nachbarn, die ihn zuletzt mit dem Kind gesehen hatten, sprachen dagegen. „Das war gelogen“, so der Vorsitzende. „Was beim Angeklagten nicht überrascht.“Der 33-Jährige habe in dem dreistufigen Tötungsakt absoluten Vernichtungswillen offenbart, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Zu Gunsten des Angeklagten vermochte die Schwurgerichtskammer lediglich anzuführen, dass er bislang nicht vorbestraft war und ein Geständnis – wenn auch wahrlich kein rückhaltloses – abgelegt habe.
Als strafverschärfend sahen die Richter es dagegen an, dass der Täter den Totschlag an einem wehrlosen, weil ohnmächtigen Opfer begangen habe. Damit habe er zudem der knapp einjährigen Tochter die Mutter genommen.
„Das war gelogen.
Was beim Angeklagten nicht überrascht“