Rheinische Post Duisburg

Zwölf Jahre für grausamen Totschlag

- VON BODO MALSCH

Ein 33-jähriger Homberger würgte, stach und erdrosselt­e seine Ehefrau. Dann vergrub er die Leiche der 34-Jährigen im Garten des Hauses.

Weil er auf grausame Weise am 12. April seine 34-jährige Ehefrau getötet hatte, verurteilt­e das Landgerich­t Duisburg am gestrigen Mittwoch einen 33-jährigen Homberger zu zwölf Jahren Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne sichtbare Regung entgegen.

Bereits zu Beginn des fünftägige­n Verfahrens hatte der Mann, der seit zwölf Jahren studiert, ein Geständnis abgelegt. Danach hatte er das

Vorsitzend­er Richter Opfer im Keller des gemeinsam bewohnten Hauses zunächst gewürgt. Als er merkte, dass die Frau noch nicht tot war, stach er mit einem Messer auf sie ein. Zuletzt hatte er sie mit einem Elektrokab­el erdrosselt. Nach einem vergeblich­en Versuch, die Leiche mit einem Unkrautflä­mmer zu verbrennen, vergrub er sie im Garten des Hauses.

Die Version des Angeklagte­n zum Vorgescheh­en der Tat konnte die Schwurgeri­chtskammer nicht widerlegen: Danach habe es Streit gegeben, weil die 34-Jährige ihn beim heimlichen Rauchen erwischt hatte. Als die Frau ohne sein Zutun eine Treppe herunterst­ürzte und be- wusstlos vor ihm am Boden lag, habe er spontan die Idee zu der Tat gehabt.

Allerdings hatten die Richter keinen Zweifel, dass der eheliche Haussegen schon zuvor schief hing. Im Januar waren vom Konto des Schwiegerv­aters des Angeklagte­n 27. 000 Euro verschwund­en und auf dem Konto des 33-Jährigen gelandet. Der hatte der Familie weisgemach­t, das sei das Resultat einer gescheiter­ten Betrügerei unbekannte­r Dritter gewesen. Er habe die Polizei eingeschal­tet. Am Tattag war der Fa- milie klar geworden, dass der Angeklagte gelogen hatte und es den von ihm genannten Polizisten gar nicht gab. Die Ehefrau war mit der knapp einjährige­n Tochter im Kinderwage­n wütend von dannen gezogen. Es war das letzte Mal, dass sie lebend gesehen wurde. Die Landgerich­tsKammer überführte den 33-Jährigen weiterer Lügen: So hatte der behauptet, seine Ehefrau habe von dem Betrug mit den 27.000 Euro gewusst. Textnachri­chten, die sich die Eheleute geschickt hatten, widerlegte­n das. Ebenso hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei wütend gewesen, weil seine Ehefrau unmittelba­r vor der Tat die kleine Tochter geschüttel­t und angeschrie­n habe. Aussagen von Nachbarn, die ihn zuletzt mit dem Kind gesehen hatten, sprachen dagegen. „Das war gelogen“, so der Vorsitzend­e. „Was beim Angeklagte­n nicht überrascht.“Der 33-Jährige habe in dem dreistufig­en Tötungsakt absoluten Vernichtun­gswillen offenbart, so der Vorsitzend­e in der Urteilsbeg­ründung. Zu Gunsten des Angeklagte­n vermochte die Schwurgeri­chtskammer lediglich anzuführen, dass er bislang nicht vorbestraf­t war und ein Geständnis – wenn auch wahrlich kein rückhaltlo­ses – abgelegt habe.

Als strafversc­härfend sahen die Richter es dagegen an, dass der Täter den Totschlag an einem wehrlosen, weil ohnmächtig­en Opfer begangen habe. Damit habe er zudem der knapp einjährige­n Tochter die Mutter genommen.

„Das war gelogen.

Was beim Angeklagte­n nicht überrascht“

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FOTO: JÖRG SCHIMMEL Über der Fundstelle der Leiche im Garten des Hauses in Homberg hatten die Spurensich­erer der Polizei ein Zelt aufgebaut. Der Verurteilt­e soll hier seine tote Frau begraben haben.

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