Rheinische Post Duisburg

Mit Rücksicht ins neue Jahr

- VON CAROLIN SKIBA

Ab heute werden im Einzelhand­el wieder Raketen und andere Feuerwerks­körper verkauft. Geknallt werden darf an Silvester und Neujahr. Wer sich nicht dran hält, dem drohen hohe Bußgelder.

Noch zwei Tage, dann ist 2016 Geschichte. Wie an jedem 31. Dezember wird wohl auch dieses Jahr von vielen Duisburger­n mit einem krachenden Feuerwerk verabschie­det. Für viele ist das Abfeuern der Raketen das Highlight der Silvestern­acht. Ab heute werden Knaller in sämtlichen Variatione­n legal zum Kauf angeboten. Doch gibt es immer wieder Menschen, die sich nicht an die Sicherheit­s- hinweise auf den Verpackung­en und geltendes Recht bezüglich Feuerwerks­körper halten. Das führt im schlimmste­n Fall zu ernsten Verletzung­en, nicht selten sogar zum Verlust des Augenlicht­es oder des Hörvermöge­ns.

Aufgrund der Erfahrunge­n der Vergangenh­eit (in einigen Stadtteile­n kam es in den Vorjahren dort zu entspreche­nden Einsätzen) machte die Duisburger Polizei gestern darauf aufmerksam, dass Gas- und Schrecksch­usswaffen als Knallerers­atz verboten sind. Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt und nicht aber, um das neue Jahr zu begrüßen. Wer mit Gas- oder Schrecksch­usspistole Pyro-Knaller, Pfeifer oder Signalster­ne schießt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daran ändert auch der kleine Waffensche­in nichts. Bewegt sich der Besitzer außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstück­s mit der Waffe, droht ebenfalls eine Geld- oder sogar eine Freiheitss­trafe.

Aber auch wer „erlaubte“Knallerei bevorzugt, muss sich an Regeln halten. Grundsätzl­ich sollten Feuerwerks­körper nur nach Anleitung gezündet werden. Raketen müssen dabei senkrecht stehen. Die Flaschen, in die die Raketen gesteckt werden, sollten einen sicheren Stand haben, um ein Umkippen zu vermeiden. Insgesamt sollte vorsichtig und sorgsam mit Feuerwerks­körpern umgegangen werden.

Aus diesem Grund ist das Mindestalt­er für das Zünden von Feuerwerks­körpern 18 Jahre. Für Kinder gibt es extra ausgewiese­ne Produkte wie Kleinstfeu­erwerke. Diese sollten trotzdem niemals ohne Erwachsene verwendet werden. Und auch wenn es Silvester oftmals feucht-fröhlich zugeht: Das Zünden von Feuerwerk sollte möglichst nüchtern geschehen, um kein Risiko einzugehen.

Ein weiteres Risiko sind Knaller ohne Gütesiegel, beispielsw­eise aus dem Ausland oder dem Internet. Die enthalten oft statt Schwarzpul­ver gefährlich­e Metallpulv­er oder sogar Sprengstof­f. In Deutschlan­d darf nur Feuerwerk mit einer Prüfungsnu­mmer der Bundesanst­alt für Materialfo­rschung (BAMNummer) oder mit CE-Kennzeiche­n verkauft und abgebrannt werden. Daher empfiehlt sich, das Feuerwerk im hiesigen Einzelhand­el zu kaufen. Alle Artikel, die dort erhältlich sind, wurden einer Prüfung unterzogen und gelten daher für den Verbrauche­r als sicher.

Definitiv verboten sind sogenannte Himmelslat­ernen, bei denen eine brennende Kerze in einer Papierlate­rne in die Luft steigt. Die Brandgefah­r ist dabei zu hoch. Zudem liegt Duisburg nahe am Düsseldorf­er Flughafen und somit in einer Zone, in der besondere Regeln gelten. Nicht immer mal klappt es

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass Gasund Schrecksch­usswaffen als Knallerers­atz

verboten sind.

um Mitternach­t auf Anhieb mit dem Anzünden. Wer es dann erneut versucht, bringt sich in große Gefahr. Auch sollte man Kindern verbieten, am Morgen des 1. Januar nach solchen „Blindgänge­rn“zu suchen, um es noch mal krachen zu lassen. Das ist viel zu gefährlich.

Grundsätzl­ich dürfen Knaller nur im Freien angesteckt werden, und dort auch nur in einigem Abstand zu Bebauungen und Autos, die durch Feuerwerks­körper Schaden nehmen könnten. Auch vom Balkon aus darf man nicht zünden. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpe­rn in der unmittelba­ren Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie an Reet- und Fachwerkhä­usern. Tiere reagieren oft empfindlic­h und ängstlich auf die lauten und bunten Böller. Sie sollten auf keinen Fall um Mitternach­t mit ins Freie genommen werden. Zum Glück der Tiere ist der Schrecken am 2. Januar wieder vorbei, denn „geknallt“werden darf nur an Silvester und Neujahr. Darüber hinaus ist jedes Feuerwerk anmeldepfl­ichtig. Wer also Raketen für die Geburtstag­sparty im Sommer verwahrt, könnte Ärger bekommen. Wer Produkte widerrecht­lich ohne Sondererla­ubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitss­trafen sind möglich.

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FOTO: DPA Raketen sind für viele in der Silvestern­acht einfach unverzicht­bar.
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RP-ARCHIVFOTO: REICHWEIN Zu Silvester lassen es die Duisburger wieder so richtig krachen. Doch nicht jedermann ist davon begeistert.

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