Rheinische Post Duisburg

Freispruch: Misshandlu­ng des Kindes unbewiesen

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(bm) Nicht alles, was Nachbarn zuweilen aus dem Fenster gesehen haben wollen, hält vor Gericht stand. So war das auch im Fall einer 36-jährigen Frau aus Hochfeld. Wegen Kindesmiss­handlung stand die vierfache Mutter vor dem Amtsgerich­t Stadtmitte. Doch am Ende musste sie auf Kosten der Landeskass­e freigespro­chen werden.

Laut Anklage hatte sie am 4. August 2015 ihre fünfjährig­e Tochter übel misshandel­t. Von zehn Schlä- gen gegen Kopf und Körper war die Rede. Von einem Tritt war die Frau angeblich nur durch das beherzte Eingreifen eines Nachbarn abgehalten worden. Die Angeklagte, die mit Mann und allen Kindern angerückt war, war sichtlich nervös. Allerdings nicht so nervös, dass sie sich nicht hätte rechtferti­gen können. „Das war alles ganz anders“, meinte sie. Sie sei am Tattag in ihrer Küche mit der Vorbereitu­ng des Mittagesse­ns beschäftig­t gewesen. „Ich weiß nicht, wie die Kleine aus der Wohnung gekommen ist. Aber sie war plötzlich draußen vor dem Haus, ganz nahe an der Straße.“

Sie sei vor das Haus gespurtet und habe ihre Tochter zurück auf den Bürgerstei­g gerissen. „Ich habe sie vielleicht ein wenig grob angefasst und ich habe geschimpft. Aber das war doch nur, weil ich Angst hatte, dass meiner Tochter was passiert. Und mehr habe ich nicht gemacht.“Das Kindergart­enkind quittierte die Aussage mit einem verschämte­n Lächeln. Die Kleine, die der Strafricht­er sogar neben der Mutter auf der Anklageban­k sitzen ließ, und die sich eng an sie schmiegte, machte keineswegs den Eindruck, als würde sie unter familiären Misshandlu­ngen leiden.

Für den Vorfall gab es nur eine Zeugin. Eben jene Nachbarin, welche die Sache angeblich von ihrem rund 30 Meter entfernten Fenster aus beobachtet hatte. Allerdings er- litt die Zeugin im Vorfeld des Strafproze­sses einen schweren Schlaganfa­ll. Auf absehbare Zeit wird sie keine Aussage vor Gericht machen können.

Die Version der bislang unbescholt­enen Angeklagte­n war deshalb nicht zu widerlegen. Der Strafricht­er sprach sie vom Vorwurf der Misshandlu­ng Schutzbefo­hlener frei. Die sechsköpfi­ge Familie verließ erleichter­t das Gerichtsge­bäude am König-Heinrich-Platz.

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