Gegenstände aus geschütztem Holz anmelden
Eine Rechtsänderung ab dem 1. Februar 2017 hat gegebenenfalls weitreichendere Konsequenzen als bisher.
(RP) Haben Sie ein Kistchen aus Ebenholz, oder befinden sich in ihrem Besitz Gegenstände aus afrikanischem Palisander? Dann sollten Sie sich sicherheitshalber mit dem Umweltamt der Stadt in Verbindung setzen, denn: Bei der letzten internationalen Konferenz zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wurde beschlossen, weitere Baum- und Holzarten neu unter Schutz zu stellen. Für bereits geschützte Holzarten werden künftig nicht nur Rohhölzer, sondern auch Teile und Erzeugnisse (zum Beispiel Musikinstrumente, Handwerkszeug) unter die Vermarktungsregelungen gefasst. Rechtsgültig wirksam für Deutschland werden diese neuen Bestimmungen ab dem 1. Februar 2017. Wer Rohholz und/oder Produkte (Musikinstrumente, Handwerkszeug – zum Beispiel Stricknadeln–, Schreibgeräte wie Kugelschreiber oder Küchengeräte wie Pfeffermühlen) von geschützten Arten wie Ebenholz, Brasilianisches Rosenholz, Afrikanisches Palisander u.ä. besitzt, dem wird empfohlen, den Besitz bis zu diesem Stich- tag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt anzumelden. Durch die Meldung vor diesem Datum wird ermöglicht, dass der Besitz der Hölzer ohne Nachweis der Herkunft (Einfuhrdokument, Rechnung, Kaufbeleg o.ä.) als legal angesehen wird. Ab Anfang Februar ist für den Besitz geschützter Holzarten die legale Herkunft nachzuweisen. Mel- dungen sind zu richten an folgende Adresse: Amt für Umwelt und Grün, Untere Naturschutzbehörde, z.Hd. Herrn Heib, Stadt Duisburg,
47049 Duisburg; oder per Email an a.heib@stadt-duisburg.de Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter dem Link Duisburg.Grün, Artenschutz