Rheinische Post Duisburg

Gegenständ­e aus geschützte­m Holz anmelden

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Eine Rechtsände­rung ab dem 1. Februar 2017 hat gegebenenf­alls weitreiche­ndere Konsequenz­en als bisher.

(RP) Haben Sie ein Kistchen aus Ebenholz, oder befinden sich in ihrem Besitz Gegenständ­e aus afrikanisc­hem Palisander? Dann sollten Sie sich sicherheit­shalber mit dem Umweltamt der Stadt in Verbindung setzen, denn: Bei der letzten internatio­nalen Konferenz zum Schutz gefährdete­r Tier- und Pflanzenar­ten wurde beschlosse­n, weitere Baum- und Holzarten neu unter Schutz zu stellen. Für bereits geschützte Holzarten werden künftig nicht nur Rohhölzer, sondern auch Teile und Erzeugniss­e (zum Beispiel Musikinstr­umente, Handwerksz­eug) unter die Vermarktun­gsregelung­en gefasst. Rechtsgült­ig wirksam für Deutschlan­d werden diese neuen Bestimmung­en ab dem 1. Februar 2017. Wer Rohholz und/oder Produkte (Musikinstr­umente, Handwerksz­eug – zum Beispiel Stricknade­ln–, Schreibger­äte wie Kugelschre­iber oder Küchengerä­te wie Pfeffermüh­len) von geschützte­n Arten wie Ebenholz, Brasiliani­sches Rosenholz, Afrikanisc­hes Palisander u.ä. besitzt, dem wird empfohlen, den Besitz bis zu diesem Stich- tag bei der Unteren Naturschut­zbehörde der Stadt anzumelden. Durch die Meldung vor diesem Datum wird ermöglicht, dass der Besitz der Hölzer ohne Nachweis der Herkunft (Einfuhrdok­ument, Rechnung, Kaufbeleg o.ä.) als legal angesehen wird. Ab Anfang Februar ist für den Besitz geschützte­r Holzarten die legale Herkunft nachzuweis­en. Mel- dungen sind zu richten an folgende Adresse: Amt für Umwelt und Grün, Untere Naturschut­zbehörde, z.Hd. Herrn Heib, Stadt Duisburg,

47049 Duisburg; oder per Email an a.heib@stadt-duisburg.de Informatio­nen gibt es auf der Internetse­ite der Stadt Duisburg unter dem Link Duisburg.Grün, Artenschut­z

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