„Ein Anfangsverdacht ist gegeben“
Die Bergehalde Lohmannsheide unterliegt derzeit der Bergaufsicht und hat eine Betriebsplanzulassung vom 25.11.1981. Die Aufhaldung erfolgte ab April 1983 mit Gruben-, Wasch- und Flotationsbergen der Schachtanlage Rheinpreußen 5/9. Der Schüttbetrieb ruht seit über 27 Jahren, und zwar genau seit Juli 1990. Seitdem wurde die Bergehalde Lohmannsheide als sogenannte Pufferhalde für die Bergwerke des linken Niederrheins vorgehalten. Im Bereich der späteren Bergehalde gab es zuvor großflächige Auskiesungen, die um etwa 1966 ihre größte Ausdehnung erreichten. Erste Verfüllungen der Auskiesung gab es seit 1953. Die Kiesgewinnung auf dem Gelände der späteren Bergehalde Lohmannsheide wurde zum Ende der 1970er Jahre eingestellt und unterlag nicht dem Bergrecht. Um 1982 war die gesamte Auskiesungsfläche dann verfüllt und das Gelände mit einer insgesamt rund 30 Zentimeter dicken Mutterbodenschicht abgedeckt. Am 14. November 1997 legte die damalige Ruhrkohle Bergbau AG den Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde Lohmannsheide vor. Für eine Genehmigung zur Aufschüttung der Halde Lohmannsheide ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Einen Rechtsanspruch auf tiefe Probebohrungen gebe es in diesem Zusammenhang zwar nicht, so der Homberger CDU-Vorstand. Aber: „Der Anfangsverdacht für Giftstoffe im Boden der Halde ist nach diesen Informationen eindeutig gegeben.“Deshalb fordert er auch ohne Rechtsanspruch Bohrungen.