Rheinische Post Duisburg

Bausparkas­sen wollen weitere Altverträg­e kündigen

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STUTTGART (dpa) Bausparkas­sen bleiben auf Konfrontat­ionskurs. Sie wollen die Kündigung von gut verzinsten Altverträg­en fortsetzen. 2017 dürften abermals Zehntausen­de Verträge gekündigt werden. 2015 gab es schon 200.000 Kündigunge­n, 2016 weitere 60.000. Die Institute dringen auf die Kündigung von Verträgen, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen umgewandel­t werden können und noch nicht voll bespart sind. Da die Guthabenzi­nsen von drei Prozent angesichts der aktuellen Niedrigzin­sen ein gutes Geschäft sind, verzichten Kunden auf den Darlehensa­bruf. Das bringt die Institute unter Druck.

„Die Kunden mit Altverträg­en, um die es geht, haben in der Regel keinen Finanzieru­ngsbedarf mehr, sie nutzen den Bausparver­trag im Schnitt rund 20 Jahre zum Sparen“, sagt Tilmann Hesselbart­h, Chef der LBS Südwest. Hier gebe es Gesprächs- und Handlungsb­edarf. „Es geht um die Zukunftsfä­higkeit des Kollektivs.“

Auch die LBS West will an Kündigunge­n festhalten: „Die Kündigun- gen von Altverträg­en, die eine kleine Zahl von Kunden als Geldanlage und ohne Finanzieru­ngsinteres­se unterhält, dienen dem Interessen­ausgleich von Sparern und Darlehensn­ehmern“, sagte ein Sprecher. Auch Wüstenrot teilte mit, man werde weitermach­en wie bisher.

Doch die Sache liegt vor Gericht. Nun dürfte der Bundesgeri­chtshof (BGH) ein Machtwort sprechen. Am 21. Februar verhandeln die Karlsruher Richter über die Klage einer Frau, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlos­sen hatte. Sollte der BGH gegen die Bausparkas­sen entscheide­n und im Sinne der Verbrauche­r, droht der Branche die massenhaft­e Rückabwick­lung von Kündigunge­n.

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